COVID-19-Behandlung ohne Grenzen
Bei der medizinischen Akutversorgung steht Europa zusammen.
UM – 04/2020
Die Coronakrise trifft die europäischen Länder mit unterschiedlicher
Wucht. Um die mancherorts angespannte medizinische Versorgungssituation zu
bewältigen, werden seit einigen Wochen Patientinnen und –patienten mit
COVID-19-Diagnose vermehrt grenzüberschreitend behandelt; auch in
Deutschland. Die Europäische Kommission hatte sich dazu mit dem
Gesundheitssicherheitsausschuss (HSC) beraten und am 3. April Leitlinien veröffentlicht.
Behandlungsengpässe verhindern
„Wir bewältigen die Corona-Krise nur gemeinsam“ sagte
Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides anlässlich der Vorstellung der
Leitlinien zur grenzüberschreitenden solidarischen Aushilfe zur
Versorgung von COVID-19 Patientinnen und Patienten sowie der Entsendung
medizinischen Personals. Die Leitlinien sollen helfen, regionale
Behandlungsspitzen zu managen, eine medizinische Versorgung jenseits der
Grenzen zu organisieren und Engpässe in der Versorgung zu verhindern.
Hingewiesen wird auch auf die finanziellen Hilfen, welche die
Europäische Union (EU) unter anderem über den Solidaritätsfonds und die
Strukturfonds bereitstellt.
Die EU ist bei Epidemien erfahren
Wird Hilfe benötigt, kann sich ein Land an den HSC richten, dessen
Aufgabe es ist, auf schwerwiegende grenzüberschreitende
Gesundheitsgefahren schnell zu reagieren. Über das EU-weite Frühwarn-
und Reaktionssystem (EWRS) erfolgt die Koordinierung, die Suche nach
verfügbaren Intensivbehandlungsplätzen, der Transfer von Patientinnen
und Patienten sowie gegebenenfalls von medizinischem Personal.
Erfahrungen hat die EU in der Vergangenheit unter anderem bei SARS und
Grippepandemien gesammelt. Der EU-Katastrophenschutzmechanismus soll
ergänzend den grenzüberschreitenden Transport in Notfällen koordinieren
und finanzieren. Die EU-Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten
ausdrücklich zur Entsendung medizinischen Personals und zur
gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen.
Unverzichtbar - das Koordinierungsrecht
Die Leitlinien umfassen ebenfalls Hinweise zur Vergütung der
grenzüberschreitend erbrachten medizinischen Leistungen. Diese erfolgt
über die bewährten Mechanismen und dem geltenden Recht der Koordinierung
der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa. Die Länder sind
gehalten, die Regelungen im Kontext der Corona-Krise pragmatisch
und unbürokratisch anzuwenden, was insbesondere für Vorab-Genehmigungen
und den Nachweis über den Sozialversicherungsschutz gilt.