Kommission macht zusätzliches Geld verfügbar
Um Solidarität zu zeigen, sollen Investitionen in die öffentliche Gesundheit stärker unterstützt werden.
UM – 04/2020
Im Rahmen von dringlichen Kommissionsinitiativen und erstmalig via
Fernabstimmung haben am 26. März zwei Verordnungen das Europäische
Parlament (EP) passiert. Sie zielen darauf ab, die Länder in
Europa durch die Zeit der Corona-Krise zu bringen.
Neu: EUSF-Geld für gesundheitliche Notlagen
Mit dem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 2012/2002 des Rates zwecks finanzieller Unterstützung von
Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zur Union verhandelnden Ländern, die von einer
Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit schwer
betroffen sind, wird der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) auf diese Notlagen
ausgeweitet. In den
Anwendungsbereich gelangen damit Maßnahmen zur Unterstützung der Bevölkerung
bei Gesundheitskrisen und solche zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung einer
Infektionskrankheit. Zudem sollen die Vorschusszahlungen für Katastrophen von
heute zehn auf 25 Prozent des EUSF-Beitrags erhöht werden. Darüber hinaus soll
die Gesamtmittelausstattung für Vorschüsse aus dem Fonds von 50 auf 100
Millionen Euro erhöht und damit verdoppelt werden.
Neu: KMU-Förderung bei Gesundheitskrisen
Mit einem weiteren Vorschlag (Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 508/2014) soll eine Investitionsinitiative zur Bewältigung der Corona-Krise gestartet
werden. Im Rahmen des Struktur- und Investitionsfonds sollen acht Milliarden Euro
an Liquidität bereitgestellt werden. Dazu will die Kommission darauf
verzichten, in diesem Jahr nicht in Anspruch genommene Mittel für
Vorschusszahlungen im Rahmen verschiedener Fonds zurückzufordern. Insbesondere
über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) soll über diesen
Weg die Finanzierung von Betriebskapital für kleine und mittlere Unternehmen erfolgen
können, um diese in die Lage zu versetzen, wirksam auf eine Krise im Bereich
der öffentlichen Gesundheit reagieren zu können.
Unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Kofinanzierungssätze in
den Mitgliedsstaaten soll die zusätzliche Liquidität die Freigabe und
Nutzung von Strukturmitteln in Höhe von rund 29 Milliarden Euro
ermöglichen, so dass für Investitionen im Zusammenhang mit dem
COVID-19-Ausbruch insgesamt 37 Milliarden Euro genutzt werden
können. Zur Sicherstellung eines baldigen Mittelflusses ist eine
Taskforce eingerichtet worden, die die Arbeit mit den Mitgliedstaaten
koordiniert.