
KI - Sicher und vertrauenswürdig soll sie sein
Europäisches Parlament arbeitet an einem rechtlichen Rahmen und richtet Sonderausschuss ein.
SW – 06/2020
Im April 2020
legte der Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes den Entwurf eines Berichts zu einem rechtlichen
Rahmen für die ethischen Aspekte von künstlicher Intelligenz (KI), Robotik und den damit
zusammenhängenden Technologien vor. Der Bericht enthält Empfehlungen an die Europäische
Kommission und den Entwurf eines Vorschlags
einer Verordnung über ethische Grundsätze für die Entwicklung, den Einsatz und
die Nutzung von künstlicher Intelligenz, Robotik und damit zusammenhängenden
Technologien. Ziel ist es, Vertrauen in die Technologien aufzubauen.
Erneut schlagen
die Abgeordneten die Errichtung einer Agentur für künstliche Intelligenz vor.
Das Europäische Parlament hatte dies bereits in seiner Entschließung vom 16. Februar 2017 zu zivilrechtlichen Regelungen im Bereich Robotik gefordert.
Eine Europäische Agentur für künstliche Intelligenz könne gemeinsame Kriterien
und ein Antragsverfahren für die Erteilung eines europäischen Zertifikats über die
Einhaltung ethischer Grundsätze entwickeln.
Der Bericht
geht auch auf die soziale Verantwortung künstlicher Intelligenz ein. Eine
sozial verantwortliche künstliche Intelligenz, Robotik und damit
zusammenhängende Technologien sollen grundlegende Werte unserer Gesellschaft schützen
und fördern, u.a. Gesundheit und wirtschaftlichen Wohlstand, Chancengleichheit
sowie Arbeitnehmer- und soziale Rechte.
Mit den
sozialen Aspekten künstlicher Intelligenz und insbesondere mit den Auswirkungen
im Arbeitsumfeld beschäftigen sich auch die Vorschläge des mitberatenden Ausschusses für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zum Entwurf (liegt nur in Englisch
vor). Der Ausschuss weist auf das Potenzial künstlicher Intelligenz hin, zu
einer Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Lebensqualität beizutragen.
Gleichzeitig warnt der Ausschuss vor den Risiken einer unverhältnismäßigen und
illegalen Überwachung von Beschäftigten sowie einer diskriminierenden
Behandlung aufgrund „voreingenommener Algorithmen“.
Der Ausschuss fordert
daher einen Rechtsrahmen für die ethischen Aspekte von KI-Anwendungen am
Arbeitsplatz, insbesondere im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte und
Arbeitsbedingungen. Es sei notwendig, die Auswirkungen von KI-Anwendungen in Unternehmen
und in öffentlichen Verwaltungen in Bezug auf die Beschäftigten, die Arbeitsplätze
und die Arbeitsabläufe zu bewerten. Bevor künstliche Intelligenz zum Einsatz komme müssten die Beschäftigten und ihre
Vertreter ausreichende Informationen erhalten und konsultiert werden.
Der Entwurf wird
voraussichtlich im Oktober 2020 im Plenum beraten. Darüber hinaus arbeitet das
Europäische Parlament an einem Bericht
zur zivilrechtlichen Haftung beim Einsatz künstlicher Intelligenz und an
einem Bericht
über die Rechte des geistigen Eigentums bei der Entwicklung von
KI-Technologien.
Sonderausschuss für künstliche Intelligenz
Künftig soll ein
Sonderausschuss für künstliche Intelligenz die ständigen Ausschüsse beraten. Dies hat das Europäische Parlament in seiner Sitzung
am 18. Juni 2020 beschlossen. Der Sonderausschuss soll sich mit den Auswirkungen
der künstlichen Intelligenz beschäftigen und mittel- und langfristige
gemeinsame Ziele der EU sowie die wichtigsten Schritte ihrer Umsetzung erarbeiten.
Der Sonderausschuss
wurde zunächst für einen Zeitraum von 12 Monaten eingesetzt, der Zeitraum kann jedoch
verlängert werden.
Globale Partnerschaft zu künstlicher Intelligenz
Zu einer Kooperation
auf internationaler Ebene haben sich am 15. Juni 2020 14 Staaten, darunter auch Deutschland, und die Europäische Kommission in der „Global
Partnership on Artificial Intelligence“ (GPAI) zusammengeschlossen, um ihre
Expertise im Bereich der künstlichen Intelligenz zu bündeln. In diesem Gremium sollen
führende Expertinnen und Experten die neuesten technologischen Entwicklungen
zusammentragen, bewerten und auf dieser Grundlage die Regierungen der
Mitgliedstaaten beraten.
Die
Koordination innerhalb der Partnerschaft erfolgt durch das Sekretariat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Insgesamt vier Arbeitsgruppen werden sich mit den Themen „Verantwortungsvolle
KI“, „Umgang mit Daten“, „Zukunft der Arbeit“ und „Innovation und Kommerzialisierung“
befassen. Die Arbeitsgruppen werden sich im Juli 2020 konstituieren und
zunächst mit der Frage befassen, wie KI-Anwendungen während der Corona-Pandemie
in der Forschung und beim Nachverfolgen von Infektionsketten helfen können.