COVID-19 und die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Eine OECD-Studie zeigt drastische Arbeitslosenzahlen und weist auf notwendige Verbesserungen des Sozialschutzes hin.
JS – 08/2020
Die COVID-19-Pandemie hat die Welt verändert. Eine Vielzahl
an Maßnahmen wurde ergriffen, um Menschenleben zu retten und die
Gesundheitssysteme vor Überforderung zu schützen. Millionen von Menschen
konnten nicht zur Arbeit gehen. Die Folgen zeigen sich auf dem Arbeitsmarkt
unmittelbar.
Nach dem im Juli 2020 veröffentlichten Beschäftigungsausblick 2020 der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) wurden in einigen Ländern bis zu zehnmal
weniger Arbeitsstunden geleistet als in den ersten Monaten der
Finanzkrise 2008. Die Arbeitslosenquote ist im OECD-Raum im April um
beispiellose 3,0 Prozentpunkte auf 8,5 Prozent gestiegen und damit auf den
höchsten Wert der letzten zehn Jahre.
Die OECD geht in ihrer Studie davon aus, dass die
Arbeitslosigkeit in den OECD-Ländern voraussichtlich bis Ende 2020 fast zehn
Prozent erreichen wird (zum Jahresende 2019 waren es 5,3 Prozent). Sollte die
befürchtete zweite Welle eintreten, könnte die Zahl auf bis zu zwölf Prozent
steigen. Eine Erholung des Arbeitsmarktes wird erst nach 2021 erwartet.
Es stehe daher zu befürchten, dass aus der Gesundheits- und
Beschäftigungskrise eine Sozialkrise erwächst und bereits bestehende soziale
Ungleichheiten verstärkt werden. Besonders betroffen sind Frauen, junge
Menschen und Geringverdienende.
Wie kann einer Sozialkrise entgegengewirkt werden?
Die Studie empfiehlt, die in den meisten Ländern zu Beginn
der Pandemie eingeführten Konjunkturprogramme gegebenenfalls so anzupassen,
dass sie diejenigen unterstützen, die Hilfe am dringendsten benötigen. Die
Politik sollte Anreize für Unternehmen setzen, neue
Arbeitskräfte einzustellen. Ein weiterer Aspekt sind die Hilfen für Selbständige,
die zielgerichtet gewährt werden sollten.
Mittelfristig wird empfohlen, die strukturellen Lücken in
der sozialen Sicherung zu schließen. In die berufliche Bildung solle investiert
und der soziale Dialog insbesondere mit den Sozialpartnern verstärkt werden.
Weiter sollte die soziale Absicherung von Selbständigen und atypisch
Beschäftigten geregelt werden.
Maßnahmen der EU
Die EU hat hierzu bereits einiges auf ihrer Agenda: Der bessere
Schutz von Plattformarbeitenden sollte eigentlich schon dieses Jahr eine
Priorität der EU sein und ein Gipfel hierzu abgehalten werden. Durch die
COVID-19-Pandemie verschiebt sich dies vermutlich ins kommende Jahr.
Im
Hinblick auf junge Menschen hat die EU-Kommission im Juli die Initiative „Förderung
der Jugendbeschäftigung: Eine Brücke ins Arbeitsleben für die nächste
Generation“ gestartet. Diese soll die bereits 2013 ins Leben gerufen Jugendgarantie
stärken. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die
Beschäftigungsförderung für junge Menschen durch den Einsatz der zur Verfügung
stehenden Mittel zu verstärken. Für die Förderung sollten mindestens 22 Mrd. Euro
aufgewendet werden. Nun ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, diesen
Investitionen Vorrang einzuräumen.
Auch im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft sollen unter
anderem die Themen Gestaltung der Zukunft der Arbeit durch Umschulung und
Weiterbildung und faire Tätigkeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte
vorangebracht werden.
Die kommenden Monate und Jahre werden zeigen, ob und wie
erfolgreich die Maßnahmen greifen werden.