Eigenmittelbeschluss ermöglicht weitere Einnahmequellen.

JP – 09/2020

Die Führung der EU hatte sich auf der Sondertagung des Europäischen Rates von 17. bis 21. Juli 2020 auf ein umfassendes Paket von insgesamt 1 824,3 Mrd. € geeinigt, das den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sowie außerordentliche Aufbaumaßnahmen im Rahmen des Instruments „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Milliarden Euro beinhaltet. Mit seiner legislativen Stellungnahme zum Eigenmittelbeschluss am 16. September 2020, die mit 455 Stimmen bei 146 Gegenstimmen und 88 Enthaltungen angenommen wurde, hat das Europäische Parlament nun grünes Licht für den Corona-Aufbauplan gegeben.

Der Eigenmittelbeschluss ist die Rechtsgrundlage für die Einnahmequellen des EU-Haushalts. Die Entscheidung um Anpassungen der Eigenmittel wurde notwendig, um neue Einnahmequellen für den EU-Haushalt zu erschließen, damit zumindest die Kosten des Aufbauplans gedeckt werden können. Der neue Eigenmittelbeschluss enthält zudem eine Ermächtigung der Kommission, Mittel an den Kapitalmärkten aufzunehmen. Über den eigentlichen Beschluss hinausgehend fordert das Parlament in seiner Stellungnahme neben einem rechtsverbindlichen Zeitplan für die Einführung dieser neuen Eigenmittel eine nachhaltige Finanzierung des Aufbauplans, die ansonsten auf Kosten künftiger Generationen gehen könne.

Möglichkeiten für zusätzliche Eigenmittel

In Zusammenhang mit der Erschließung zusätzlicher Eigenmittel wurden als Handlungsoptionen die Einführung von Steuern für multinationale Konzerne ins Spiel gebracht, insbesondere wenn diese in hohem Maße für Umweltbelastungen verantwortlich sind. Dementsprechend äußerte sich Valérie Hayer (RENEW, FR), Ko-Berichterstatterin: „Wir werden dafür sorgen, dass IT-Riesen, Steuervermeider, große Umweltverschmutzer aus Drittstaaten und andere, die von unserem Binnenmarkt profitieren, ohne einen gerechten Beitrag zu unserem Wohlstand und dem Schutz unserer Umwelt zu leisten, ihre Schulden begleichen.“

Vertragsrechtliches Neuland

Unabhängig von der prinzipiellen Zulässigkeit einer EU-Steuer ist unbestritten, dass das aktuelle Vertragsrecht eine Steuerkompetenz bisher nicht mit beinhaltet. Auch bei der Kreditermächtigung gegenüber der Kommission handelt es sich um ein neues Instrument. Allerdings gibt es bereits EU-Anleihen, deren Volumen jedoch bisher stark begrenzt ist und deren Einnahmen wiederum für Kredite – und nicht für verlorene Zuschüsse – eingesetzt werden.

Weitere Schritte bis zur Umsetzung

Nach der erfolgten Zustimmung zum Eigenmittelbeschluss durch das Parlament kann der Rat der EU diesen nun zeitnah verabschieden. Damit der Aufbauplan so bald wie möglich anlaufen kann, wird der Eigenmittelbeschluss im Anschluss an die Verabschiedung durch den Rat den Parlamenten der 27 Mitgliedstaaten zur Ratifizierung nach den Vorgaben des jeweiligen nationalen Verfassungsrechts vorgelegt.

Effekte für die Sozialversicherung

„Next Generation EU“ - die Ratifizierung des Eigenmittelbeschluss durch die Mitgliedsstaaten vorausgesetzt - kann dabei mittelfristig positive Auswirkungen für die Sozialversicherung erzielen. Durch die Anwendung dieses finanziell kraftvollen Instruments und eine entsprechende Stärkung und Stabilisierung des Binnenmarktes können makroökonomische Effekte insbesondere zu einer Stützung der Einnahmenseite für die Sozialkassen führen. Die Aufstockung wichtiger EU-Programme zur Beschleunigung des ökologischen und digitalen Wandels könnte über indirekte Effekte, bspw. durch eine Reduzierung gesundheitlicher Belastungen, langfristig auch die Ausgabenseite entlasten.