Datenaustausch soll vorangetrieben werden.

WN – 09/2020

Für das Jahr 2021 plant die EU-Kommission eine Gesetzesinitiative, welche den Rahmen schaffen soll, Gesundheitsdaten innerhalb der EU freier auszutauschen. Diese wird derzeit von der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG Sante) erarbeitet und soll den Mitgliedstaaten Verwaltungsstrukturen vorschlagen, welche den Zugang und Austausch zu Gesundheitsdaten in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) ermöglichen. Die bisherigen Initiativen im Rahmen der europäischen Datenstrategie werden damit weiter vorangebracht.

Europäische Datenstrategie

Bereits im Februar 2020 präsentierte die Kommission die sogenannte „Europäische Datenstrategie“ im Rahmen einer der sechs gesetzten Prioritäten ihrer Arbeit für die Jahre 2019-2024.

Ziel der Strategie ist, einen Binnenmarkt für Daten mit insgesamt neun europäischen Datenräumen zu schaffen. Für den Gesundheitsdatenraum sind folgende Schwerpunkte vorgesehen:


  • Fortschritte bei der Prävention,
     
  • Erkennung und Heilung von Krankheiten und
     
  • fundierte, faktengestützte Entscheidungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme.
     

Im Bereich der Sozial- und insbesondere der Krankenversicherung kann eine europäische Zusammenarbeit auf vielen Ebenen positive Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung haben. Dazu zählen insbesondere eine gemeinsame Bewertung von Medizinprodukten und Arzneimitteln, elektronische Patientenakten oder Rezepte in der grenzüberschreitenden Versorgung oder die gemeinsame Nutzung von Big-Data-Anwendungen und Künstlicher Intelligenz (KI).

Aktuelle Schwerpunkte

Das Thema Datenschutz steht besonders im Fokus: Die aktuell unterschiedliche Rechtsauslegung der DGSVO durch die Mitgliedstaaten, wie auch innerhalb der Mitgliedstaaten selbst, z.B. durch verschiedene Landesbehörden, erschwert einen Entwurf von übergeordneten Datenschutzregelungen, oder entsprechenden Vorschlägen. Hier setzt die Initiative der Kommission an.

Ein weiterer Fokus der aktuellen fachlichen Debatte zum Thema liegt darauf, die bereits existierenden Fragmente von Gesundheitsdaten zu identifizieren und soweit möglich europaweit nutzbar zu machen, etwa durch die Klärung der Frage, unter welchen Rahmenbedingungen Abrechnungs- oder Behandlungsdaten nutzbar gemacht werden können. Eine solche Bündelung von Daten wird insbesondere in der Krebsbehandlung oder in der Behandlung von seltenen Krankheiten als besonders wichtig eingeschätzt. Hier können Möglichkeiten geschaffen werden, gemeinsame Forschungsschwerpunkte zu setzen, entsprechende Daten verschiedenster Quellen zusammenzutragen und gewonnene Erkenntnisse wieder in der Versorgung einzusetzen.

Zu den gemeinsamen europäischen Datenräumen ist die Konsultationsphase bereits abgeschlossen. Im Oktober wird der Kommissionsvorschlag erwartet, die Roadmap zu diesem Thema finden Sie hier.