Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen
Rat nimmt Vorschlag der EU-Kommission an
JS – 10/2020
Am 13. Oktober 2020 hat der Rat die „Leitlinien
für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten“ beschlossen,
die gemeinsame Prioritäten und Ziele für die beschäftigungspolitischen Maßnahmen
der Mitgliedstaaten insbesondere vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie darlegen.
Die Leitlinien befassen sich mit vier Bereichen. Im ersten
nennt der Text Ziele und Hinweise zur Ankurbelung der Nachfrage nach
Arbeitskräften.
Die Leitlinien regen hier an, dass die Mitgliedstaaten eine
nachhaltige soziale Marktwirtschaft aktiv fördern und Investitionen in die
Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze unterstützen sollen. Dazu sollten sie die
Hindernisse für Unternehmen bei der Einstellung von Arbeitskräften verringern.
Die Entwicklung der Sozialwirtschaft soll aktiv gefördert werden, sodass neben
hochwertigen Beschäftigungsmöglichkeiten auch positive soziale Auswirkungen auf
lokaler Ebene erzielt werden.
Lebenslanges Lernen und Chancengleichheit
Im zweiten Themenbereich empfehlen die Leitlinien die
Förderung von einschlägigen Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen während
des gesamten Arbeitslebens. So soll vor dem Hintergrund technologischer und
ökologischer Übergangsprozesse und des demografischen Wandels auf aktuelle und
künftige Bedürfnisse des Arbeitsmarkts reagiert werden können. Die
Mitgliedstaaten sollen gegen Ungleichheiten in der allgemeinen und beruflichen
Bildung vorgehen, um Chancengleichheit für alle zu gewährleisten.
Weiter regen die Leitlinien an, dass die Mitgliedstaaten
gemeinsam mit den Sozialpartnern auf faire, transparente und verlässliche
Arbeitsbedingungen hinwirken. Gesunde und sichere Arbeitsumfelder sollen
vorherrschen, und zwar auch im Hinblick auf die mit der COVID-19-Krise verbundenen
Risiken. Ebenfalls für gerechte, angemessene Löhne wird die Einbeziehung der
Sozialpartner angeregt. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sollen durch
Maßnahmen gegen den Missbrauch atypischer Verträge unterbunden werden - auch
bei Plattformarbeitskräften.
Modernisierung der sozialen Sicherung
Schließlich empfehlen die Leitlinien, die nationalen Sozialschutzsysteme
zu modernisieren, um einen angemessenen und nachhaltigen sozialen Schutz aller
in allen Lebensphasen zu gewährleisten. Ein Aspekt thematisiert die
Rentensysteme. Diese sollen so ausgestaltet sein, dass für ein angemessenes
Einkommen im Alter gesorgt ist. Rentenreformen sollten durch Maßnahmen zur
Verringerung des geschlechtsbedingten Rentengefälles und zur Verlängerung des
Erwerbslebens unterstützt und von Strategien für aktives Altern flankiert
werden.
Europäische Beschäftigungsstrategie
Die Leitlinien sind Teil der Europäischen
Beschäftigungsstrategie. Diese wurde 1997 begonnen, als die
EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Ziele für ihre Beschäftigungspolitik
erarbeiteten. Ihr Hauptziel ist die Schaffung von mehr und besseren
Arbeitsplätzen in der gesamten EU.
Die Europäische Beschäftigungsstrategie wird im Rahmen des
Europäischen Semesters umgesetzt. Dies ist das jährliche Verfahren, das die enge
politische Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und den
EU-Institutionen fördert.