Rat nimmt Vorschlag der EU-Kommission an

JS – 10/2020

Am 13. Oktober 2020 hat der Rat die „Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten“ beschlossen, die gemeinsame Prioritäten und Ziele für die beschäftigungspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten insbesondere vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie darlegen.

Die Leitlinien befassen sich mit vier Bereichen. Im ersten nennt der Text Ziele und Hinweise zur Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften.

Die Leitlinien regen hier an, dass die Mitgliedstaaten eine nachhaltige soziale Marktwirtschaft aktiv fördern und Investitionen in die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze unterstützen sollen. Dazu sollten sie die Hindernisse für Unternehmen bei der Einstellung von Arbeitskräften verringern. Die Entwicklung der Sozialwirtschaft soll aktiv gefördert werden, sodass neben hochwertigen Beschäftigungsmöglichkeiten auch positive soziale Auswirkungen auf lokaler Ebene erzielt werden.

Lebenslanges Lernen und Chancengleichheit

Im zweiten Themenbereich empfehlen die Leitlinien die Förderung von einschlägigen Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen während des gesamten Arbeitslebens. So soll vor dem Hintergrund technologischer und ökologischer Übergangsprozesse und des demografischen Wandels auf aktuelle und künftige Bedürfnisse des Arbeitsmarkts reagiert werden können. Die Mitgliedstaaten sollen gegen Ungleichheiten in der allgemeinen und beruflichen Bildung vorgehen, um Chancengleichheit für alle zu gewährleisten.   

Weiter regen die Leitlinien an, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Sozialpartnern auf faire, transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen hinwirken. Gesunde und sichere Arbeitsumfelder sollen vorherrschen, und zwar auch im Hinblick auf die mit der COVID-19-Krise verbundenen Risiken. Ebenfalls für gerechte, angemessene Löhne wird die Einbeziehung der Sozialpartner angeregt. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sollen durch Maßnahmen gegen den Missbrauch atypischer Verträge unterbunden werden - auch bei Plattformarbeitskräften.

Modernisierung der sozialen Sicherung

Schließlich empfehlen die Leitlinien, die nationalen Sozialschutzsysteme zu modernisieren, um einen angemessenen und nachhaltigen sozialen Schutz aller in allen Lebensphasen zu gewährleisten. Ein Aspekt thematisiert die Rentensysteme. Diese sollen so ausgestaltet sein, dass für ein angemessenes Einkommen im Alter gesorgt ist. Rentenreformen sollten durch Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsbedingten Rentengefälles und zur Verlängerung des Erwerbslebens unterstützt und von Strategien für aktives Altern flankiert werden.

Europäische Beschäftigungsstrategie

Die Leitlinien sind Teil der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Diese wurde 1997 begonnen, als die EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Ziele für ihre Beschäftigungspolitik erarbeiteten. Ihr Hauptziel ist die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen in der gesamten EU.

Die Europäische Beschäftigungsstrategie wird im Rahmen des Europäischen Semesters umgesetzt. Dies ist das jährliche Verfahren, das die enge politische Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen fördert.