Niemand darf zurückbleiben
Menschen unterstützen, Arbeitsplätze erhalten.
SW – 11/2020
Noch
immer hält uns die COVID-19-Pandemie mit all ihren Auswirkungen im Griff, eine „zweite
Welle“ hat Europa erfasst. Ein Blick auf die Karte des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) zeigt, dass fast ganz Europa eine rote Zone bildet, d.h. bei einem Wert
von 50 neuen Infektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen
und mehr als vier Prozent positiven Testergebnissen liegt oder in den
vergangenen 14 Tagen der Wert der Neuinfektionen 150 pro 100 000 Einwohner
übersteigt. Die Regierungen der meisten Länder haben erneut restriktive
Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und
Menschenleben zu schützen.
Die
Folgen der Pandemie für die europäische und die globale Wirtschaft sind kaum
absehbar. Viele Unternehmen sind von Insolvenz bedroht, Menschen
fürchten um ihren Arbeitsplatz. Aber auch gemeinnützige Einrichtungen
und Anbieter sozialer Dienstleistungen sind in ihrem Bestand bedroht, was die
Gefahr birgt, dass auch nach der Pandemie eine entsprechende Infrastruktur
nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen könnte.
Sehr
schnell zeigte sich, dass einige Bevölkerungsgruppen von den wirtschaftlichen
Folgen der Pandemie überproportional betroffen sind. In der aktuellen Ausgabe
des Themenletters
ed* der Deutschen Sozialversicherung werden für drei dieser besonders
betroffenen Gruppen die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigung, die
Teilhabe an Hilfsmaßnahmen für Einkommensausfälle sowie die Politikempfehlungen
für die Zeit der Erholung von der Krise etwas genauer beleuchtet: für
Selbständige, junge Menschen auf dem Weg ins Berufsleben und Menschen mit
Behinderungen.
Den
drei Gruppen ist gemeinsam, dass sie häufig von den kurzfristig zum Ausgleich
von Einkommensausfällen zur Verfügung gestellten Hilfsmaßnahmen nicht
profitieren. So versuchen die Mitgliedstaaten zum Beispiel durch die
Aktivierung von Instrumenten wie dem Kurzarbeitergeld, Arbeitslosigkeit zu
verhindern. Oft kommen jedoch manche „atypisch“ Beschäftigten, aber vor allem selbständig
Erwerbstätige nicht in den Genuss von Kurzarbeitergeld.
Junge Menschen
auf dem Weg ins Berufsleben finden keine Anstellung und sind wegen des häufig geringen Kündigungsschutzes die ersten, die ihre Arbeit verlieren. Die
Internationale Arbeitsorganisation (IAO) warnt vor einer „Lockdown-Generation“.
Dahinter verbirgt sich die Sorge, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Folge der
Corona-Krise noch gravierender ausfallen könnte, als nach der Finanzkrise 2008. Der Rat hat Ende
Oktober 2020 eine Empfehlung zur Ausweitung der Jugendgarantie angenommen, um die Beschäftigung junger
Menschen in der gesamten EU, insbesondere während der COVID-19-Pandemie, zu fördern.
Menschen mit Behinderungen sind in einem
besonderen Maße von der COVID-19-Pandemie betroffen. Soziale Isolation, erschwerte
Inanspruchnahme sozialer Dienste und Pflege, ein Mangel an zugänglichen
Informationen und ein höheres Risiko schwererer Fälle einer COVID-19-Erkrankung
zu entwickeln, sind zusätzlich zu allen wirtschaftlichen Auswirkungen einige wenige
Beispiele die zeigen, dass Menschen mit Behinderungen überproportional von der
Pandemie betroffen sind. Neben der Aufrechterhaltung persönlicher Unterstützung
und der Teilhabe am Arbeitsplatz bildet die Einbeziehung von Menschen mit
Behinderungen in allen Phasen der Reaktion auf die Pandemie eine Kernforderung aller
Politikempfehlungen und wird auch einer der Schwerpunkte des Europäischen Tages für Menschen mit Behinderungen 2020 sein.
Bereits
vor der Krise galten die drei Gruppen im Hinblick auf die Sicherheit ihrer
Einkünfte und ihre soziale Absicherung als „verletzlich“. Die COVID-19-Pandemie
hat die Schwächen des sozialen Schutzes dieser Gruppen und die Notwendigkeit
nachhaltiger Maßnahmen einmal mehr deutlich gemacht.
Den
vollständigen Themenletter ed* finden Sie hier.