Menschen unterstützen, Arbeitsplätze erhalten.

SW – 11/2020

Noch immer hält uns die COVID-19-Pandemie mit all ihren Auswirkungen im Griff, eine „zweite Welle“ hat Europa erfasst. Ein Blick auf die Karte des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) zeigt, dass fast ganz Europa eine rote Zone bildet, d.h. bei einem Wert von 50 neuen Infektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen und mehr als vier Prozent positiven Testergebnissen liegt oder in den vergangenen 14 Tagen der Wert der Neuinfektionen 150 pro 100 000 Einwohner übersteigt. Die Regierungen der meisten Länder haben erneut restriktive Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und Menschenleben zu schützen.

Die Folgen der Pandemie für die europäische und die globale Wirtschaft sind kaum absehbar. Viele Unternehmen sind von Insolvenz bedroht, Menschen fürchten um ihren Arbeitsplatz. Aber auch gemeinnützige Einrichtungen und Anbieter sozialer Dienstleistungen sind in ihrem Bestand bedroht, was die Gefahr birgt, dass auch nach der Pandemie eine entsprechende Infrastruktur nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen könnte.

Sehr schnell zeigte sich, dass einige Bevölkerungsgruppen von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie überproportional betroffen sind. In der aktuellen Ausgabe des Themenletters ed* der Deutschen Sozialversicherung werden für drei dieser besonders betroffenen Gruppen die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigung, die Teilhabe an Hilfsmaßnahmen für Einkommensausfälle sowie die Politikempfehlungen für die Zeit der Erholung von der Krise etwas genauer beleuchtet: für Selbständige, junge Menschen auf dem Weg ins Berufsleben und Menschen mit Behinderungen.

Den drei Gruppen ist gemeinsam, dass sie häufig von den kurzfristig zum Ausgleich von Einkommensausfällen zur Verfügung gestellten Hilfsmaßnahmen nicht profitieren. So versuchen die Mitgliedstaaten zum Beispiel durch die Aktivierung von Instrumenten wie dem Kurzarbeitergeld, Arbeitslosigkeit zu verhindern. Oft kommen jedoch manche „atypisch“ Beschäftigten, aber vor allem selbständig Erwerbstätige nicht in den Genuss von Kurzarbeitergeld.

Junge Menschen auf dem Weg ins Berufsleben finden keine Anstellung und sind wegen des häufig geringen Kündigungsschutzes die ersten, die ihre Arbeit verlieren. Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) warnt vor einer „Lockdown-Generation“. Dahinter verbirgt sich die Sorge, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Folge der Corona-Krise noch gravierender ausfallen könnte, als nach der Finanzkrise 2008. Der Rat hat Ende Oktober 2020 eine Empfehlung zur Ausweitung der Jugendgarantie angenommen, um die Beschäftigung junger Menschen in der gesamten EU, insbesondere während der COVID-19-Pandemie, zu fördern.

Menschen mit Behinderungen sind in einem besonderen Maße von der COVID-19-Pandemie betroffen. Soziale Isolation, erschwerte Inanspruchnahme sozialer Dienste und Pflege, ein Mangel an zugänglichen Informationen und ein höheres Risiko schwererer Fälle einer COVID-19-Erkrankung zu entwickeln, sind zusätzlich zu allen wirtschaftlichen Auswirkungen einige wenige Beispiele die zeigen, dass Menschen mit Behinderungen überproportional von der Pandemie betroffen sind. Neben der Aufrechterhaltung persönlicher Unterstützung und der Teilhabe am Arbeitsplatz bildet die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in allen Phasen der Reaktion auf die Pandemie eine Kernforderung aller Politikempfehlungen und wird auch einer der Schwerpunkte des Europäischen Tages für Menschen mit Behinderungen 2020 sein.

Bereits vor der Krise galten die drei Gruppen im Hinblick auf die Sicherheit ihrer Einkünfte und ihre soziale Absicherung als „verletzlich“. Die COVID-19-Pandemie hat die Schwächen des sozialen Schutzes dieser Gruppen und die Notwendigkeit nachhaltiger Maßnahmen einmal mehr deutlich gemacht.


Den vollständigen Themenletter ed* finden Sie hier.