Verbesserungsbedarf bei individueller Rentenauskunft.

Dr. S-W – 01/2021

Die Europäische Kommission beauftragte am 14. Januar EIOPA, die europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Pensionsfonds, einen speziellen Beitrag zur Erhöhung der Transparenz möglicher Rentenlücken zu leisten, die Anfrage finden Sie hier.


Konkret geht es gleich um zwei Anliegen, zu denen Rat eingeholt wird:


  • der Verstärkung der Transparenz auf individueller Ebene durch nationale Renteninformationssysteme,
     
  • und einem besseren Verständnis Systeme der zweiten und dritten Säule und ihres Beitrags auf Makro-Ebene zur Angemessenheit der Alterssicherung – unter dem Stichwort „Pension Dash Board“.
     

Thematisch geht es also um zwei recht verschiedene Ansätze. Die auf nationaler Ebene erteilten individuellen Renteninformationen sollen auf „vorbildliche Praktiken“ untersucht werden. Dabei soll die Renteninformation nicht nur das Niveau des zu erwartenden Deckungskapitals, sondern auch die Höhe der erwartenden laufenden Rente angeben, heruntergebrochen auf die einzelnen Produkte. Gerade bei beitragsdefinierten Systemen, eher vergleichbar Investitionsprodukten, müssten ggfs. auch alternative Formen der Auflösung des Deckungskapitals dargestellt werden. Im Fall der kapitalgedeckten Systeme besteht zudem das Problem in der Prognose in Zukunft zu erwartender Kapitalerträge. Ungeachtet des konkreten Durchführungswegs der Alterssicherung soll auch geprüft werden, auf welche Weise Informationen über die zu erwartende Besteuerung in die Auskunft integriert werden könnten.

„European Tracking Service for Pensions“

In der Perspektive sollen die nationalen Renteninformationssysteme dann zu einem grenzüberschreitenden europäischen System weiterentwickelt werden, einem „European Tracking Service for Pensions“. Eine heikle Aufgabe besteht in diesem Zusammenhang darin, sich bis zu einem gewissen Grad auf eine Standardisierung der Annahmen und Projektionsmethoden zu verständigen, um Informationen vergleichbar zu machen. EIOPA wird beauftragt, sich mit den Partnern des ETS-Projekts, zu beraten. Dabei sollen vor allem Hindernisse bei der Identifizierung berechtigter Personen und beim grenzüberschreitenden Informationsaustausch aufgedeckt werden.

Aus Sicht der Betreiber des ETS-Projekts wird die Formulierung des „Call for advice“ als Bestätigung für den Aufbau des ETS/Find Your Pension gesehen und die Unterstützung durch die Kommission begrüßt. Dabei besteht der „Service“ aber nicht nur aus einer Dateninfrastruktur, sondern auch aus einem Portal, das die Nutzer auf ihrem Weg zu ihren Rentenanwartschaften „geleiten“ (also guiden) soll. Hieraus ergibt sich viel Stoff für Best Practice-Austausche zu vielen Themen. Insoweit ist die Arbeit von EIOPA sowie das Netzwerk eine Gelegenheit, die das ETS-Projekt für seine Arbeit nutzen kann und zu der es gerne auch selbst beitragen wird.

„Pension Dash Board“

Die Schaffung eines „Pension Dash Boards“ dagegen soll langfristige Projektionen künftiger Renteneinkünfte erlauben, und zwar über alle Säulen hinweg. Hierbei geht es vor allem um den Deckungsgrad und das Niveau. Für die erste Säule besteht bereits ein derartiges Instrument, vor allem auch mit Blick auf die Entwicklung der altersbedingten öffentlichen Ausgaben. Die Ergebnisse werden alle paar Jahre in einem „Ageing Report“ (Nachhaltigkeit) und „Rentenangemessenheits-Bericht“ veröffentlicht; die nächste Edition der beiden Berichte steht im April/Mai 2021 an. Während die Projektionen für die erste Säule in den meisten Fällen über die nächsten 50 Jahre (Nachhaltigkeit) bzw. 40 Jahre (Angemessenheit) reichen, haben die meisten Mitgliedstaaten noch keine entsprechenden Projektionen für nicht-öffentliche Systeme durchgeführt. Auf der anderen Seite verfügt EIOPA bereits heute über ein breites Datenspektrum über betriebliche Rentensysteme. Hier geht soll EIPOA Ideen entwickeln, wie bestehende Informationslücken geschlossen werden könnten. Noch mehr Arbeit steht bei der Erschließung entsprechender Datenquellen für private Systeme der 3. Säule bevor.

Interessant im Zuge der makroökonomischen Betrachtungen kapitalgedeckter Rentensysteme ist die Rolle von fiskalischen Anreizen oder weiter gefasst der Besteuerung der entsprechenden Systeme und Produkte, und zwar sowohl in der Anspar- wie in der Rentenphase. Und sogar noch einen Schritt weiter geht der Auftrag an EIOPA: Der Zusammenhang zwischen Mindesteinkommenssystemen und Altersrentensystemen und ihre Auswirkung  auf die öffentlichen Finanzen soll untersucht werden. Spätestens an dieser Stelle sollte klar geworden sein, dass es beim Anliegen der Kommission keinesfalls nur um „technische Hilfen“ geht.


Der Zeithorizont für die „Lieferung“ von technischen Ratschlägen durch EIOPA ist der 1. Dezember 2021. Was die individuellen Rentenauskunftssysteme angeht, so wird die EU-Kommission zusätzlich Experten konsultieren, die von den Mitgliedstaaten benannt werden.