Europäischer Gesundheitsdatenraum
Grenzüberschreitende Versorgung digitalisieren - Sekundärdaten für Forschung und KI verfügbar machen.
RB – 01/2021
Im Frühjahr 2020 hat die EU-Kommission ihre
europäische Datenstrategie vorgestellt. Für den Bereich Gesundheit wurde darin
der Aufbau eines europäischen Gesundheitsdatenraumes (European Health Data
Space, EHDS) angekündigt. Der EHDS beabsichtigt, die in der EU verfügbaren
Gesundheitsdaten für
- eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in
Europa,
- einen verbesserten Zugang zu Gesundheitsversorgung und
- einen verbesserten Zugang zu Gesundheitsdaten für
Forschung und Innovation
auszuschöpfen.
Hierzu soll im 4. Quartal 2021 ein Rechtsrahmen
vorgeschlagen werden, welcher das Sammeln, den Zugang, die Speicherung, die
Primärnutzung von Gesundheitsdaten sowie die sekundäre Datenverarbeitung im
Interesse der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht und den Schutz sensibler
persönlicher Daten sicherstellt.
Grenzüberschreitender Datenaustausch und digitale Dienstleistungen
Bislang wurde der grenzüberschreitende Austausch von
Gesundheitsdaten (z. B. ePatientenakte, eRezept) über die freiwillige
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im eHealth Netzwerk ermöglicht.
Die weiterhin fehlende Interoperabilität von
ePatientenakten und fragmentierter Umsetzung der Richtlinien des eHealth Netzwerks oder der Empfehlungen für ein European Electronic Health Record Exchange Format (EHRxF) schränken,
nach Auffassung der EU-Kommission, den EU-weiten Verkehr digitaler Produkte und
Dienstleistungen ein.
Die fehlende verpflichtende Wirkung zur Umsetzung der
Initiativen beeinflusst die Verfügbarkeit und die Nutzung der Gesundheitsdaten.
Der daraus resultierende fehlende Zugang und Austausch von Daten hemmt die
wissenschaftliche Forschung und Innovation (Sekundärdatenverarbeitung), so die
EU-Kommission.
Forschung, Innovation und Künstliche Intelligenz
Mit zunehmender Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten
besteht neben der Primärnutzung von Gesundheitsdaten in der Versorgung, nach
Auffassung der EU-Kommission, auch die Notwendigkeit, Daten für
wissenschaftliche Forschung und Entwicklung, künstlicher Intelligenz und
Innovationen zugänglich zu machen.
Die EU-Kommission hat im Weissbuch zur Künstlichen Intelligenz, welches eine sektorenübergreifende Strategie
beschreibt, auf mögliche spezielle Anforderungen für den Gesundheitsbereich
hingewiesen, die einen horizontalen Ansatz übertreffen. Für das erste Quartal
2021 ist ein entsprechender Legislativvorschlag angekündigt.
Spezielle Anforderungen umfassen z. B. die
Diskriminierungsfreiheit von Datensätzen, das Trainieren, Testen und Validieren
von Systemen künstlicher Intelligenz sowie damit verbundene Rechte, Verpflichtungen und
Haftungsfragen.
Gestaltung des europäischen Gesundheitsdatenraum
Der vorliegende kombinierte Fahrplan und Folgenabschätzung der EU-Kommission rückt zwei Anwendungsfelder in den Mittelpunkt. Erstens, die
verbindlichere Zusammenarbeit zur Koordinierung des grenzüberschreitenden
Austauschs von Gesundheitsdaten. Zweitens, die Bereitstellung von Daten zur
Sekundärnutzung über die Daten
Governance Struktur.
Folgende Ziele wurden formuliert:
- Der Zugang, das Teilen und die optimierte Verwendung
von Gesundheitsdaten zur Erbringung von Gesundheitsleistungen sowie die
sekundäre Verwendung von Daten für Forschung und Innovation, Politikgestaltung
und regulative Maßnahmen sollen ermöglicht werden. Die grenzüberschreitend zur
Verfügung gestellten Gesundheitsdaten müssen dem Datenschutz und den Vorgaben
der Datensicherheit unterliegen und sollen zeitnah, transparent und
vertrauenswürdig über eine institutionalisierte Governance Struktur
bereitgestellt werden.
- Der gemeinsame Binnenmarkt für digitale Gesundheit,
digitale Gesundheitsleistungen und Produkte wie tele-health, tele-monitoring
und mobile-health soll gestärkt werden.
- Die Entwicklung, Bereitstellung und Anwendung vertrauenswürdiger
digitaler Gesundheitsdienstleistungen und Produkte, inklusive Anwendungen Künstlicher
Intelligenz, soll ausgebaut werden.
Der Konsultationsprozess für einen EHDS hat im ersten
Quartal 2021 begonnen. Im vierten Quartal 2021 soll der Entwurf für einen
Legislativtext vorgelegt werden.