Verstoß gegen EU Wettbewerbsvorschriften
Europäische Kommission akzeptiert Verpflichtungszusagen des Herstellers Aspen.
RB – 02/2021
Gegen das mit Sitz in Südafrika weltweit tätige Pharmaunternehmen
Aspen hat die Europäische Kommission am 15. Mai 2017 ein Prüfverfahren zur
Untersuchung eingeleitet, ob es seine marktbeherrschende Stellung missbrauche.
Nach Konsultation der Interessenträger im Sommer 2020 über die angebotenen
Verpflichtungszusagen des Herstellers, konnte die Europäische Kommission diese
Zusagen am 10. Februar 2021 annehmen.
Marktbeherrschende Stellung
Das Pharmaunternehmen Aspen hatte bis 2012 die Rechte an mehreren
Arzneimitteln und ein anderes Unternehmen erworben. Durch den Erwerb der Rechte für Arzneimittel, die hauptsächlich zur Behandlung von Leukämie und anderen
hämatologischen Krebserkrankungen eingesetzt werden, hatte Aspen eine
marktbeherrschende Stellung für bestimmte Therapien eingenommen.
Aufgrund oftmals fehlender geeigneter Alternativen zur
Behandlung von Krebserkrankungen, konnte Aspen Preiserhöhungen für spezielle
Krebsarzneimittel in den Mitgliedstaaten, in denen die Produkte vertrieben
werden, durchsetzen. Es handelt sich unter anderem um die Medikamente, die
unter den Markennamen Alkeran, Leukeran und Purinethol im Handel sind.
Untersuchung der Preis- und Vertriebspolitik durch die Kommission
Die Prüfung der Ertragsdaten durch die Europäische Kommission legte offen,
dass der Erlös aus dem Verkauf dieser Medikamente im Europäischen
Wirtschaftsraum absolut sowie im Vergleich zu Erträgen ähnlicher
Unternehmen der Branche „sehr hoch“ waren. Nach Berücksichtigung einer
angemessenen Rendite, lagen die Preise im Durchschnitt rund 300 Prozent über
den relevanten Kosten.
Die damit verbundenen hohen Gewinne und in der Folge
übermäßige Belastung der Gesundheits- und Sozialsysteme in Europa konnte nicht
erklärt werden. Da der Patentschutz für die betroffenen Arzneimittel von Aspen
seit 50 Jahren abgelaufen ist, ist mittlerweile von einer vollständigen
Amortisierung der Forschungs- und Entwicklungskosten auszugehen.
Aspen nutzte seine marktbeherrschende Stellung ebenfalls
gegenüber den nationalen Behörden, welche sich den Preiserhöhungen zu
widersetzen versuchten. Das Unternehmen drohte damit, die Medikamente aus den
nationalen Listen erstattungsfähiger Arzneimittel streichen zu lassen und
äußerte die Bereitschaft, die Medikamente aus dem Vertrieb im jeweiligen
Mitgliedstaat zu nehmen.
Diese Preis- und Vertriebspolitik veranlasste die
Europäische Kommission, den Sachverhalt auf einen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften
hin zu untersuchen.
Europäische Kommission nimmt Verpflichtungszusagen des Herstellers an
Die Kartellverordnung sieht vor, dass Unternehmen, die von
einer Untersuchung der Europäischen Kommission betroffen sind, Verpflichtungen
anbieten können, um deren Bedenken auszuräumen. Das
entsprechende Verpflichtungsangebot im Juli 2020 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der GKV-Spitzenverband hatte zum damaligen Zeitpunkt Stellung
genommen und befürwortet, dass sich die Europäische Kommission dem Missbrauch einer
marktbeherrschenden Stellung im Arzneimittelmarkt annimmt. Die Preissenkung
müsse jedoch eine Kompensation für den in der Vergangenheit aufgrund
überhöhter Preise verursachten Schaden enthalten.
Am 10. Februar 2021 hat die Europäische Kommission das Verpflichtungsangebot des Herstellers angenommen. Demnach akzeptiert die Kommission das Absenken der
Preise für sechs patentfreie Krebsarzneimittel um 73 Prozent sowie eine
längerfristige Versorgungszusage mit diesen patentfreien Arzneimitteln.