Plattformarbeit im Fokus
Europäische Kommission startet erste Konsultation..
KL – 03/2021
Wie kann man
die Arbeitsbedingungen für Menschen verbessern, die auf digitalen Plattformen
arbeiten? Diese Frage will die Europäische Kommission durch die am 24.2.2021
gestartete erste Stufe einer sechswöchigen öffentlichen Konsultation mit den Sozialpartnern klären. Mit der
Konsultation soll der Bedarf und die Ausrichtung für eine Gesetzgebungsinitiative
der EU festgestellt werden.
Hintergrund für
die Konsultation ist die dynamische Zunahme von Arbeit über digitale
Plattformen in der EU. Die Plattformökonomie breitet sich außerdem in immer mehr
Wirtschaftsbereichen aus und ist mittlerweile ein fester Bestandteil unseres
täglichen Lebens geworden. Während der Corona-Pandemie haben die
Digitalisierung von Arbeit und Geschäftsmodelle der Plattformen im Binnenmarkt der
EU weiteren Auftrieb bekommen. Die Europäische Kommission sieht ihren
Handlungsbedarf auch durch den grenzüberschreitenden Charakter von
Plattformarbeit und das algorithmische Management begründet.
Plattformarbeit
Plattformarbeit
bietet einerseits viele Möglichkeiten, um Beschäftigung zu schaffen und
zeichnet sich durch eine erhöhte Flexibilität aus. Für die Arbeitnehmer bestehen
Chancen auf zusätzliche Einkünfte oder einen leichteren Einstieg in eine
Berufstätigkeit. Es gibt aber auch Schattenseiten: manche Formen der
Plattformarbeit schaffen prekäre Arbeitsverhältnisse.
Ursachen für schlechte Arbeitsbedingungen
Ursachen für
die schlechten Arbeitsbedingungen gibt es viele: unter anderem mangelnde
Transparenz und Verlässlichkeit bei den Vertragsbedingungen, Gesundheits- und
Sicherheitsrisiken, eine mangelnde soziale Absicherung und ein fehlender Zugang
zu den sozialen Sicherungssystemen.
Die Auswirkungen
der Corona-Pandemie haben sehr deutlich gemacht, wie verwundbar Arbeitnehmer
sind, die auf digitalen Plattformen arbeiten. Sie sind vielen gesundheitlichen
Risiken ausgesetzt, haben aber häufig - anders als in traditionellen
Beschäftigungsverhältnissen – keine oder nur eingeschränkte soziale Absicherung
und häufig keine Ansprüche auf Sozialleistungen.
Wie geht es weiter?
Die deutsche
Sozialversicherung wird sich an der Konsultation beteiligen und Stellung
beziehen.
Die Europäische
Kommission hat angekündigt, in der geplanten zweiten Stufe der Konsultation die
Inhalte für eine Gesetzgebungsinitiative ermitteln zu wollen. Zum Ende des
Jahres 2021 soll schließlich ein konkreter Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt
werden.