Europäische Kommission startet erste Konsultation..

KL – 03/2021

Wie kann man die Arbeitsbedingungen für Menschen verbessern, die auf digitalen Plattformen arbeiten? Diese Frage will die Europäische Kommission durch die am 24.2.2021 gestartete erste Stufe einer sechswöchigen öffentlichen Konsultation mit den Sozialpartnern klären. Mit der Konsultation soll der Bedarf und die Ausrichtung für eine Gesetzgebungsinitiative der EU festgestellt werden.

Hintergrund für die Konsultation ist die dynamische Zunahme von Arbeit über digitale Plattformen in der EU. Die Plattformökonomie breitet sich außerdem in immer mehr Wirtschaftsbereichen aus und ist mittlerweile ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden. Während der Corona-Pandemie haben die Digitalisierung von Arbeit und Geschäftsmodelle der Plattformen im Binnenmarkt der EU weiteren Auftrieb bekommen. Die Europäische Kommission sieht ihren Handlungsbedarf auch durch den grenzüberschreitenden Charakter von Plattformarbeit und das algorithmische Management begründet.

Plattformarbeit

Plattformarbeit bietet einerseits viele Möglichkeiten, um Beschäftigung zu schaffen und zeichnet sich durch eine erhöhte Flexibilität aus. Für die Arbeitnehmer bestehen Chancen auf zusätzliche Einkünfte oder einen leichteren Einstieg in eine Berufstätigkeit. Es gibt aber auch Schattenseiten: manche Formen der Plattformarbeit schaffen prekäre Arbeitsverhältnisse.

Ursachen für schlechte Arbeitsbedingungen

Ursachen für die schlechten Arbeitsbedingungen gibt es viele: unter anderem mangelnde Transparenz und Verlässlichkeit bei den Vertragsbedingungen, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, eine mangelnde soziale Absicherung und ein fehlender Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen.   

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben sehr deutlich gemacht, wie verwundbar Arbeitnehmer sind, die auf digitalen Plattformen arbeiten. Sie sind vielen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt, haben aber häufig - anders als in traditionellen Beschäftigungsverhältnissen – keine oder nur eingeschränkte soziale Absicherung und häufig keine Ansprüche auf Sozialleistungen.

Wie geht es weiter?

Die deutsche Sozialversicherung wird sich an der Konsultation beteiligen und Stellung beziehen.

Die Europäische Kommission hat angekündigt, in der geplanten zweiten Stufe der Konsultation die Inhalte für eine Gesetzgebungsinitiative ermitteln zu wollen. Zum Ende des Jahres 2021 soll schließlich ein konkreter Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt werden.