Plattformarbeit ist abhängige Beschäftigung
Spanien regelt als erstes europäisches Land den Status.
Dr. S-W – 03/2021
Die wichtigsten
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen haben am 9. März mit der spanischen
Regierung einen „Pakt“ zur Einführung eines neuen Gesetzes zum Schutz der über
elektronische Plattformen tätigen Plattformarbeiterinnen und -arbeiter geschlossen, des so
genannten „Ley Rider“.
Ob Glovo, Deliveroo, Uber, Cabify oder Amazon: Der
Entwurf hat das Ziel, den Status aller Fahrer als abhängig Beschäftigte zu regeln.
Der Gesetzgeber folgt damit einem Spruch des Obersten Gerichtshofs vom
September vergangenen Jahres, der genau das schon aus dem geltenden Recht
abgeleitet hatte.
Außerdem sieht der unmittelbar vor der Veröffentlichung
stehende Entwurf eine Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat vor. Diesem
müssen alle wesentlichen Bestandteile des Algorithmus vorgelegt werden, der den
Arbeitseinsatz steuert, bis hin zu Bewertungssystemen. Diese Pflicht gilt
übrigens für alle Arten von Plattformtätigkeit, nicht nur im Fall von
Fahrdiensten („Riders“).
Die Plattformen
sollen drei Monate Zeit haben, ihre Mitarbeiter/innen als Arbeitnehmer/innen zu
registrieren. Damit werden diese in den umfassenden Genuss von Sozialleistungen
kommen, einschließlich Kranken- und Arbeitslosengeld.
Bei den
Betroffenen selbst trifft die Entscheidung der Regierung auf geteiltes Echo.
Anfang März demonstrierten in mehreren spanischen Städten 2,500 Fahrerinnen und Fahrer
gegen „La Ley Rider“. Sie fühlen sich von der Regierung im Stich gelassen und
fordern, auch in Zukunft die Option des Status als „Selbständige“ zu haben.
Andernfalls, so fürchten sie, würden in ganz Spanien 23 000 Fahrerinnen und Fahrer, d.h.
drei Viertel der Belegschaft, arbeitslos auf der Straße landen.
Damit schlagen
die Vereinigungen der „Riders“ ganz andere Töne an als die großen
Gewerkschaften. In einer Petition an die Abgeordneten fordern sie noch einmal
eine „offene“ Diskussion über das Gesetz, in der ihre Anliegen besser
berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite wird befürchtet, dass sich die
Plattform-Betreiber ihrer Verantwortung durch eine Auslagerung an
Subunternehmer entziehen könnten, was dann wiederum Anlass für weitere Prozesse
böte. Auf dieser Basis operiert schon heute die Plattform „Just Eat“.