Spanien regelt als erstes europäisches Land den Status.

Dr. S-W – 03/2021

Die wichtigsten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen haben am 9. März mit der spanischen Regierung einen „Pakt“ zur Einführung eines neuen Gesetzes zum Schutz der über elektronische Plattformen tätigen Plattformarbeiterinnen und -arbeiter geschlossen, des so genannten „Ley Rider“.

Ob Glovo, Deliveroo, Uber, Cabify oder Amazon: Der Entwurf hat das Ziel, den Status aller Fahrer als abhängig Beschäftigte zu regeln. Der Gesetzgeber folgt damit einem Spruch des Obersten Gerichtshofs vom September vergangenen Jahres, der genau das schon aus dem geltenden Recht abgeleitet hatte.

Außerdem sieht der unmittelbar vor der Veröffentlichung stehende Entwurf eine Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat vor. Diesem müssen alle wesentlichen Bestandteile des Algorithmus vorgelegt werden, der den Arbeitseinsatz steuert, bis hin zu Bewertungssystemen. Diese Pflicht gilt übrigens für alle Arten von Plattformtätigkeit, nicht nur im Fall von Fahrdiensten („Riders“).

Die Plattformen sollen drei Monate Zeit haben, ihre Mitarbeiter/innen als Arbeitnehmer/innen zu registrieren. Damit werden diese in den umfassenden Genuss von Sozialleistungen kommen, einschließlich Kranken- und Arbeitslosengeld.    

Bei den Betroffenen selbst trifft die Entscheidung der Regierung auf geteiltes Echo. Anfang März demonstrierten in mehreren spanischen Städten 2,500 Fahrerinnen und Fahrer gegen „La Ley Rider“. Sie fühlen sich von der Regierung im Stich gelassen und fordern, auch in Zukunft die Option des Status als „Selbständige“ zu haben. Andernfalls, so fürchten sie, würden in ganz Spanien 23 000 Fahrerinnen und Fahrer, d.h. drei Viertel der Belegschaft, arbeitslos auf der Straße landen.

Damit schlagen die Vereinigungen der „Riders“ ganz andere Töne an als die großen Gewerkschaften. In einer Petition an die Abgeordneten fordern sie noch einmal eine „offene“ Diskussion über das Gesetz, in der ihre Anliegen besser berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite wird befürchtet, dass sich die Plattform-Betreiber ihrer Verantwortung durch eine Auslagerung an Subunternehmer entziehen könnten, was dann wiederum Anlass für weitere Prozesse böte. Auf dieser Basis operiert schon heute die Plattform „Just Eat“.