Schutz der Rechte für Menschen mit Behinderungen
Mitsprache für Menschen mit Behinderungen über Petitionen.
KL – 04/2021
Die Europäische
Kommission hat im März 2021 die neue Strategie der EU für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
2021- 2030 verabschiedet
(s. Bericht 3-2021). Als wirksames Instrument für den Schutz der Rechte von
Menschen mit Behinderungen erweist sich auch das Petitionsverfahren beim
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments: dort wurde am 17. März 2021 von
Alex Agius Saliba (S&D, MT) der Entwurf einer Entschließung über den Schutz der Rechte von
Menschen mit Behinderungen durch Petitionen vorgelegt.
Petitionen, die
von Menschen mit Behinderungen oder zu Themen im Zusammenhang mit Behinderungen
eingereicht werden, geben sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene wertvolle
Informationen über bestehende Lücken bei der Umsetzung des Übereinkommens über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Petitionsausschuss sieht es als
eine seiner wesentlichen Aufgaben an, eine „Schutzfunktion“ einzunehmen, damit
sich die Europäische Union im Rahmen der politischen und gesetzgeberischen
Maßnahmen auf EU-Ebene an das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen hält.
Die
eingereichten Petitionen, die die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung
betreffen, umfassen Themen wie Barrierefreiheit und Sozialschutz, die
gegenseitige Anerkennung einer Behinderung in den Mitgliedstaaten, inklusive Bildung
und Arbeitnehmerrechte. Sie bilden die Basis des nun vorlegten Berichts.
Der Entschließungsentwurf
enthält auch eine Reihe konkreter Forderungen für die Umsetzung der Rechte von
Menschen mit Behinderungen.
Mehr Sensibilisierung für Rechte von Menschen mit Behinderungen
Unter anderem soll
eine Sensibilisierung für die Probleme von Menschen mit Behinderungen erreicht werden.
Ebenso werden eine stärkere Zusammenarbeit und der Austausch bewährter
Verfahren unter den Mitgliedstaaten gefordert. Außerdem ist vorgesehen, dass Organisationen
für Menschen mit Behinderungen stets konsultiert und in alle Maßnahmen
eingebunden werden müssen.
Maßnahmen in den Mitgliedstaaten
Die Mitgliedstaaten
werden aufgefordert, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu schützen und
durchzusetzen. Als notwendige Maßnahmen führt der Bericht unter anderem die
Benennung von Kontaktstellen für die Angelegenheiten in Verbindung mit der
Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
Verbesserungen für deren Mobilität, die Umsetzung von Barrierefreiheit sowie
weitere Schritte hin zu inklusiverer Bildung an.
Aufforderung an die Kommission
Darüber hinaus wird
von der Europäischen Kommission eine verstärkte Überwachung der Umsetzung des
Unionsrechts und, sofern es für den Schutz der Rechte von Menschen mit
Behinderungen nicht angemessen ist, dessen Verbesserung gefordert. Neben den
schon begonnenen Initiativen sollen unter anderem mit dem EuGH auch Strategien
für Kommunikation und Barrierefreiheit erarbeitet werden, um Menschen mit
Behinderungen den Zugang zur Justiz zu erleichtern.