Mitsprache für Menschen mit Behinderungen über Petitionen.

KL – 04/2021

Die Europäische Kommission hat im März 2021 die neue Strategie der EU für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021- 2030 verabschiedet (s. Bericht 3-2021). Als wirksames Instrument für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen erweist sich auch das Petitionsverfahren beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments: dort wurde am 17. März 2021 von Alex Agius Saliba (S&D, MT) der Entwurf einer Entschließung über den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen durch Petitionen vorgelegt.

Petitionen, die von Menschen mit Behinderungen oder zu Themen im Zusammenhang mit Behinderungen eingereicht werden, geben sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene wertvolle Informationen über bestehende Lücken bei der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Petitionsausschuss sieht es als eine seiner wesentlichen Aufgaben an, eine „Schutzfunktion“ einzunehmen, damit sich die Europäische Union im Rahmen der politischen und gesetzgeberischen Maßnahmen auf EU-Ebene an das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hält. 

Die eingereichten Petitionen, die die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung betreffen, umfassen Themen wie Barrierefreiheit und Sozialschutz, die gegenseitige Anerkennung einer Behinderung in den Mitgliedstaaten, inklusive Bildung und Arbeitnehmerrechte. Sie bilden die Basis des nun vorlegten Berichts.


Der Entschließungsentwurf enthält auch eine Reihe konkreter Forderungen für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Mehr Sensibilisierung für Rechte von Menschen mit Behinderungen

Unter anderem soll eine Sensibilisierung für die Probleme von Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Ebenso werden eine stärkere Zusammenarbeit und der Austausch bewährter Verfahren unter den Mitgliedstaaten gefordert. Außerdem ist vorgesehen, dass Organisationen für Menschen mit Behinderungen stets konsultiert und in alle Maßnahmen eingebunden werden müssen.

Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu schützen und durchzusetzen. Als notwendige Maßnahmen führt der Bericht unter anderem die Benennung von Kontaktstellen für die Angelegenheiten in Verbindung mit der Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Verbesserungen für deren Mobilität, die Umsetzung von Barrierefreiheit sowie weitere Schritte hin zu inklusiverer Bildung an.

Aufforderung an die Kommission

Darüber hinaus wird von der Europäischen Kommission eine verstärkte Überwachung der Umsetzung des Unionsrechts und, sofern es für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht angemessen ist, dessen Verbesserung gefordert. Neben den schon begonnenen Initiativen sollen unter anderem mit dem EuGH auch Strategien für Kommunikation und Barrierefreiheit erarbeitet werden, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Justiz zu erleichtern.