EU-Kommission leitet zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner ein.

SW – 07/2021

Gleichzeitig mit dem neunen strategischen Rahmen der EU für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz hat die EU-Kommission am 28. Juni 2021 die zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner zu den Risiken der Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen und Asbest am Arbeitsplatz eingeleitet.

In der ersten Phase der Konsultation von Dezember 2020 bis Februar 2021 wurden die Sozialpartner zu einer möglichen Ausrichtung von EU-Maßnahmen in Bezug auf die Überarbeitung der Richtlinie über die Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit und der Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest angehört, mit dem Ziel der Festlegung, bzw. Überprüfung verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwerte oder biologischer Grenzwerte für Asbest, Blei und Diisocyanate. Letztere können zum Beispiel Asthma und Hauterkrankungen verursachen und werden unter anderem bei der Autolackierung oder in Bauschäumen verwendet.

Auf der Grundlage der Antworten ist die EU-Kommission zu dem Schluss gekommen, dass weitere EU-Maßnahmen erforderlich sind. Mit der zweiten Phase der Konsultation möchte die EU-Kommission nun die Meinungen der Sozialpartner zu den Inhalten der geplanten EU-Maßnahmen zur Überarbeitung der Richtlinien einholen.

Obwohl es in der EU nicht mehr hergestellt oder verwendet werden kann, sind durch Asbest verursachte Erkrankungen unter anderem wegen der sehr langen, möglicherweise bis zu 40 Jahre dauernden Latenzzeit leider nach wie vor ein aktuelles Thema. Die Sanierungswelle, die im Rahmen des europäischen Grünen Deals zur Klimaneutralität von Gebäuden beitragen soll, wirft zusätzlich ein Altlastenproblem auf, bei dem das häufig vor vielen Jahren verwendete Asbest entfernt werden muss. Die Asbestexposition fordert nach Angaben der EU-Kommission in Europa jährlich etwa 88.000 Menschenleben, was 55-85 Prozent der am Arbeitsplatz entwickelten Lungenkrebsfälle ausmache.

Nächste Schritte

Die zweite Phase der Konsultation läuft bis zum 30. September 2021. Während der Konsultationsphase können die Sozialpartner beschließen, das Verfahren zu beenden und untereinander eine Vereinbarung auszuhandeln. Wenn die Sozialpartner keine Verhandlungen aufnehmen möchten, wird die EU-Kommission, wie auch im neuen strategische Rahmen der EU für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz angekündigt, im Jahr 2022 eine Initiative vorlegen.

Ebenfalls am 30. September 2021 werden die Abgeordneten des Ausschusses „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ des Europäischen Parlamentes über ihren Initiativbericht zum Thema „Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest“ beschließen, in dem die EU-Kommission aufgefordert werden soll, eine europäische Strategie zur Beseitigung von Asbest vorzulegen (siehe Bericht 4-2021).