
Asbest am Arbeitsplatz
EU-Kommission leitet zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner ein.
SW – 07/2021
Gleichzeitig mit dem neunen strategischen
Rahmen der EU für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz hat die
EU-Kommission am 28. Juni 2021 die zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner
zu den Risiken der Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen und Asbest am
Arbeitsplatz eingeleitet.
In der ersten
Phase der Konsultation von Dezember 2020 bis Februar 2021 wurden die Sozialpartner
zu einer möglichen Ausrichtung von EU-Maßnahmen in Bezug auf die Überarbeitung
der Richtlinie über die Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit und der Richtlinie über den Schutz
der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest angehört, mit dem Ziel der
Festlegung, bzw. Überprüfung verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwerte oder
biologischer Grenzwerte für Asbest, Blei und Diisocyanate. Letztere können zum
Beispiel Asthma und Hauterkrankungen verursachen und werden unter anderem bei
der Autolackierung oder in Bauschäumen verwendet.
Auf der Grundlage der Antworten ist die EU-Kommission
zu dem Schluss gekommen, dass weitere EU-Maßnahmen erforderlich sind. Mit der
zweiten Phase der Konsultation möchte die EU-Kommission nun die Meinungen
der Sozialpartner zu den Inhalten der geplanten EU-Maßnahmen zur Überarbeitung
der Richtlinien einholen.
Obwohl
es in der EU nicht mehr hergestellt oder verwendet werden kann, sind durch Asbest
verursachte Erkrankungen unter anderem wegen der sehr langen, möglicherweise bis
zu 40 Jahre dauernden Latenzzeit leider nach wie vor ein aktuelles Thema. Die Sanierungswelle,
die im Rahmen des europäischen Grünen Deals zur Klimaneutralität von Gebäuden
beitragen soll, wirft zusätzlich ein Altlastenproblem auf, bei dem das häufig
vor vielen Jahren verwendete Asbest entfernt werden muss. Die
Asbestexposition fordert nach Angaben der EU-Kommission in Europa jährlich etwa
88.000 Menschenleben, was 55-85 Prozent der am Arbeitsplatz entwickelten
Lungenkrebsfälle ausmache.
Nächste Schritte
Die zweite Phase der Konsultation läuft bis
zum 30. September 2021. Während der Konsultationsphase können die Sozialpartner
beschließen, das Verfahren zu beenden und untereinander eine Vereinbarung
auszuhandeln. Wenn die Sozialpartner keine Verhandlungen aufnehmen möchten, wird die EU-Kommission, wie auch im neuen strategische Rahmen der EU für
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz angekündigt, im Jahr 2022 eine
Initiative vorlegen.
Ebenfalls am 30. September 2021 werden die
Abgeordneten des Ausschusses „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ des Europäischen Parlamentes über ihren Initiativbericht zum Thema „Schutz der
Arbeitnehmer vor Asbest“ beschließen, in dem die EU-Kommission aufgefordert werden soll, eine europäische Strategie zur Beseitigung von Asbest vorzulegen (siehe Bericht
4-2021).