
Sexuelle und reproduktive Gesundheit in der EU fördern
Europäisches Parlament verabschiedet Entschließung.
KL – 07/2021
In den
internationalen und europäischen Menschenrechtsnormen sind die sexuellen und
reproduktiven Rechte als Menschenrechte anerkannt und mit dem Grundrecht auf
Gesundheit und Gleichstellung der Geschlechter verbunden. Darunter fällt unter
anderem das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, die Bekämpfung geschlechtsspezifischer
Gewalt, Familienplanung, Sexualaufklärung sowie Mutterschafts-,
Schwangerschafts- und Geburtsfürsorge.
Initiativbericht
Am 21.Mai 2021 wurde
im Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter
des Europäischen Parlaments vom Europaabgeordneten Pedrag Matić (S&D, CR) ein Initiativbericht zur Lage im Hinblick auf die sexuelle
und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im
Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen vorgelegt.
Der Bericht beleuchtet
sehr unterschiedliche Themenbereiche, die im Leben und für die Gesundheit
vieler Menschen, insbesondere von Frauen, von existentieller Bedeutung sind und
auch die Sozialversicherung leistungsrechtlich berühren. Der Bericht beschreibt
Defizite, die Menschen an der Wahrnehmung ihrer Rechte hindern. Der Bericht richtet
sein Augenmerk auch auf das umstrittene Thema sichere und legale Abtreibungen.
Entschließung auf den Weg gebracht
Am 24. Juni 2021
hat das Europäische Parlament auf der Grundlage des Initiativberichts eine Entschließung
angenommen: Die sexuelle und reproduktive Gesundheit, die damit verbundenen
Rechte sowie das Wohlergehen, die Gesundheit, die Sicherheit und das Leben von
Frauen solle unterstützt und gefördert werden.
Forderungen an die Mitgliedstaaten
Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, wirksame Strategien für den allgemeinen
Zugang zu hochwertigen und zugänglichen Diensten im Bereich der sexuellen und
reproduktiven Gesundheit festzulegen. Die öffentlichen Gesundheitsdienste und
die Träger der Krankenversicherung sollen zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen
wie Mammographien oder Knochendichtemessungen anbieten. Neben der Förderung
einer umfassenden Sexualaufklärung für junge Menschen und der Überprüfung von
Rechtsvorschriften für legale Abtreibungen sollen die Mitgliedstaaten den
Zugang zu Fruchtbarkeitsbehandlungen, zu Verhütungsmitteln und zur
Mutterschafts-, Schwangerschafts- und Geburtsfürsorge gewährleisten. Eingefordert
wird insbesondere auch die Beseitigung von Diskriminierungen.
Forderungen an die Europäische Kommission
Die Europäische
Kommission wird aufgefordert, ihre Zuständigkeit im Bereich der
Gesundheitspolitik, insbesondere mit Blick auf das Aktionsprogramm „EU4Health“,
voll auszuschöpfen. Gefordert wird neben einem best practice Austausch auch die
Entwicklung gemeinsamer europäischer Standards für die Betreuung von
Mutterschaft, Schwangerschaft und Geburt. Im Bereich Gesundheitspolitik müsse
mit Blick auf Auswirkungen von Notsituationen wie die Corona-Pandemie gehandelt
werden. Nötig seien auch konkrete Schritte zum Schutz der sexuellen und
reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, beginnend mit der
Einsetzung eines EU-Sonderbeauftragten.