Parlament verabschiedet Entschließung zu Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Eurozone 2021
Zeitnahe und konsequente Umsetzung des Aktionsplans der Europäischen Säule sozialer Rechte gefordert.
TH/VS – 10/2021
In einer am 20. Oktober 2021 mit 347 Ja-Stimmen, 162 Nein-Stimmen und
191 Enthaltungen angenommenen Entschließung zum „Bericht über die
Beschäftigungs- und Sozialpolitik des Euro-Währungsgebiets 2021“ betonten die
Abgeordneten, dass sozialpolitische Maßnahmen für den wirtschaftlichen
Aufschwung in Europa unerlässlich sind.
Der Abstimmung vorausgegangen war eine Debatte am
18. Oktober 2021; hier hatte Berichterstatterin Lina Gálvez Muñoz (S&D) unter
anderem die Umwandlung des Stabilitäts- und Wachstumspakts in einen
europäischen Pakt für nachhaltiges Wohlergehen gefordert. Auch solle der EU-Haushalt
ausgereizt werden, um ihn zu einem starken Motor für den Übergang zu
nachhaltigem Wohlstand für alle zu machen.
Aktionsplan zur Europäischen Säule im Fokus
Die
Abgeordneten forderten eine zeitnahe und vor allem konsequente Umsetzung
des Aktionsplans der Europäischen Säule sozialer Rechte und seiner drei
Hauptziele, die bis 2030 erreicht werden sollen.
Die Finanzpolitik solle neben den traditionellen makroökonomischen Indikatoren auch soziale Ziele wie nachhaltige öffentliche Investitionen und Wohlstand berücksichtigen. Sie "müsse nachhaltig, intelligent und integrativ" sein um sicherstellen, dass eine dauerhafte Erholung von der Krise erreicht werde. Dies würde dann auch dazu führen,
dass die EU-Länder besser auf den grünen und digitalen Wandel vorbereitet seien,
so die Abgeordneten.
Diese Erwägungen sollten auch den nationalen Aufbau- und Resilienzfazilitäten der Mitgliedstaaten sowie den länderspezifischen
Empfehlungen zugrunde gelegt werden; dies werde maßgeblich zum Erreichen der sozialen Ziele beitragen.
Ein universeller Zugang zur Sozialversicherung
Die
Abgeordneten fordern die Mitgliedstaaten auf, den in der Krise deutlich gewordenen
eingeschränkten Zugang zu den Sozialschutzsystemen zu beheben und die entsprechende Empfehlung
des Rates vom 8. November 2019 zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und
Selbstständige umzusetzen. Dies könne jedoch nur ein erster Schritt sein. Die
aktuellen Erfahrungen haben verdeutlicht, dass ein europäischer Rechtsrahmen für einen universellen Zugang zu Sozialversicherungen geschaffen werden müsse.
Dies gelte insbesondere, um Erwerbstätige in atypischen
Beschäftigungsverhältnissen abzusichern, wie beispielsweise auf Online-Plattformen.
Zum angenommenen Text geht es hier.