Mehr gesetzgeberische Maßnahmen notwendig?

SW – 10/2021

Die zuständige Berichterstatterin, Marianne Vind (MEP), hat den Entwurf eines Berichts zum neuen „Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021 – 2027“ (siehe Bericht 7/2021) vorgelegt, der sich auch mit einem besseren Schutz der Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber Schadstoffen, Stress am Arbeitsplatz und Verletzungen durch repetitive Bewegungen befassen soll (liegt nur in Englisch vor). Grundsätzlich wird der von der EU-Kommission im Juni vorgelegte Strategische Rahmen, und insbesondere die Einführung des „Vision Zero“-Konzepts für arbeitsbedingte Unfälle und Berufskrankheiten, begrüßt. Zur Verwirklichung der „Vision-Zero“ seien jedoch ergänzende gesetzgeberische Maßnahmen notwendig.

Exposition gegenüber Gefahrstoffen verringern

Gefordert wird unter anderem die kontinuierliche Überarbeitung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit, so dass bis zum Jahr 2024 die in der Richtlinie enthaltenen Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz für mindestens 50 prioritäre Stoffe gelten. Auch die Forderungen, zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Expositionsgrenzwert von Asbest auf 0,001 Fasern/cm3 (1 000 Fasern/m3) zu verringern und eine EU-Rahmenrichtlinie für nationale Asbestsanierungsstrategien vorzulegen, werden noch einmal bekräftigt.

Psycho-soziale Risiken adressieren

Weitreichende Forderungen enthält der Entwurf auch zum Thema „psychische Gesundheit am Arbeitsplatz“. Die Richtlinie 89/391/EG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit habe sich zur Bewältigung psycho-sozialer Risiken als nicht ausreichend erwiesen. Von der EU-Kommission wünschen sich die Abgeordneten, dass sie psycho-soziale Risiken und die Durchsetzbarkeit des Rechts auf Nichterreichbarkeit ambitionierter angeht.

Die EU-Kommission solle eine Richtlinie zu psycho-sozialen Risiken vorschlagen, die darauf abziele, unter anderem Ängsten, Depressionen, Burnout und Stress am Arbeitsplatz wirksam vorzubeugen. Die Kommission soll aufgefordert werden, die Anerkennung von Ängsten, Depressionen und Burnout als Berufskrankheiten anzustreben, Mechanismen zu ihrer Vorbeugung und zur Wiedereingliederung betroffener Arbeitnehmer in den Arbeitsplatz zu schaffen und von Maßnahmen auf individueller Ebene zu einem arbeitsorganisatorischen Ansatz überzugehen.

Wie geht es weiter?

Eine erste Aussprache des zuständigen Ausschuss „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ zum Berichtsentwurf ist für den 26. Oktober 2021 terminiert. Der Ausschuss wird über den Bericht nach derzeitiger Planung am 26. Januar 2022 beschließen.

Mit dem Wandel Schritt halten

Auch der Rat "Beschäftigung und soziale Angelegenheiten" hat sich anlässlich seiner Tagung vom 15. Oktober 2021 mit dem neuen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021 - 2027 beschäftigt. Im Mittelpunkt der Orientierungsaussprache standen die Frage nach den größten Herausforderungen bei der Umsetzung des Strategischen Rahmens, welche Maßnahmen hierzu auf europäischer Ebene für notwendig erachtet werden und welche Rolle Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für eine nachhaltigere Arbeit spielen.

Die Arbeitswelt stehe vor einer Reihe erheblicher Herausforderungen, wozu auch der demografische Wandel gehöre, der zu einem Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter führe. Dies gefährde die Stabilität der Arbeitsmärkte und der Sozialschutzsysteme in der EU. Von entscheidender Bedeutung seien daher Arbeitsbedingungen, die eine nachhaltige Arbeit aller ermöglichen und die Menschen bei der Arbeit dabei unterstützen, erwerbstätig zu bleiben. Der Schlüssel hierzu liege in der Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Die Ministerinnen und Minister begrüßten den neuen Strategischen Rahmen, der dazu beitragen werde sicherzustellen, dass die Normen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz den Anforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt entsprechen.