Verwirklichung der "Vision Zero"
Mehr gesetzgeberische Maßnahmen notwendig?
SW – 10/2021
Die zuständige Berichterstatterin, Marianne Vind (MEP), hat den Entwurf eines Berichts zum neuen „Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz 2021 – 2027“ (siehe Bericht 7/2021) vorgelegt, der sich auch mit einem besseren
Schutz der Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber Schadstoffen, Stress am
Arbeitsplatz und Verletzungen durch repetitive Bewegungen befassen soll (liegt nur
in Englisch vor). Grundsätzlich wird der von der EU-Kommission im Juni
vorgelegte Strategische Rahmen, und insbesondere die Einführung des „Vision Zero“-Konzepts
für arbeitsbedingte Unfälle und Berufskrankheiten, begrüßt. Zur Verwirklichung
der „Vision-Zero“ seien jedoch ergänzende gesetzgeberische Maßnahmen notwendig.
Exposition gegenüber Gefahrstoffen verringern
Gefordert wird
unter anderem die kontinuierliche Überarbeitung der Richtlinie 2004/37/EG über
den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene
bei der Arbeit, so dass bis zum Jahr 2024 die in der Richtlinie enthaltenen Grenzwerte für die
Exposition am Arbeitsplatz für mindestens 50 prioritäre
Stoffe gelten. Auch die Forderungen,
zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Expositionsgrenzwert von
Asbest auf 0,001 Fasern/cm3 (1 000 Fasern/m3) zu verringern und eine
EU-Rahmenrichtlinie für nationale Asbestsanierungsstrategien vorzulegen, werden noch einmal bekräftigt.
Psycho-soziale Risiken adressieren
Weitreichende
Forderungen enthält der Entwurf auch zum Thema „psychische Gesundheit am Arbeitsplatz“.
Die Richtlinie 89/391/EG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit habe
sich zur Bewältigung psycho-sozialer Risiken als nicht ausreichend erwiesen. Von
der EU-Kommission wünschen sich die Abgeordneten, dass sie psycho-soziale
Risiken und die Durchsetzbarkeit des Rechts auf Nichterreichbarkeit
ambitionierter angeht.
Die EU-Kommission
solle eine Richtlinie zu psycho-sozialen Risiken vorschlagen, die darauf abziele,
unter anderem Ängsten, Depressionen, Burnout und Stress am Arbeitsplatz wirksam
vorzubeugen. Die Kommission soll aufgefordert werden, die Anerkennung von
Ängsten, Depressionen und Burnout als Berufskrankheiten anzustreben,
Mechanismen zu ihrer Vorbeugung und zur Wiedereingliederung betroffener
Arbeitnehmer in den Arbeitsplatz zu schaffen und von Maßnahmen auf
individueller Ebene zu einem arbeitsorganisatorischen Ansatz überzugehen.
Wie geht es weiter?
Eine erste
Aussprache des zuständigen Ausschuss „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ zum Berichtsentwurf ist für den 26. Oktober 2021 terminiert. Der Ausschuss wird über den
Bericht nach derzeitiger Planung am 26. Januar 2022 beschließen.
Mit dem Wandel Schritt halten
Auch der Rat "Beschäftigung und soziale Angelegenheiten" hat sich anlässlich
seiner Tagung vom 15. Oktober 2021 mit dem neuen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021 - 2027 beschäftigt. Im Mittelpunkt der Orientierungsaussprache
standen die Frage nach den größten Herausforderungen bei der Umsetzung des Strategischen Rahmens,
welche Maßnahmen hierzu auf europäischer Ebene für notwendig erachtet werden und
welche Rolle Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
für eine nachhaltigere Arbeit spielen.
Die Arbeitswelt
stehe vor einer Reihe erheblicher Herausforderungen, wozu auch der
demografische Wandel gehöre, der zu einem Rückgang der Bevölkerung im
erwerbsfähigen Alter führe. Dies gefährde die Stabilität der Arbeitsmärkte und
der Sozialschutzsysteme in der EU. Von entscheidender Bedeutung seien daher Arbeitsbedingungen,
die eine nachhaltige Arbeit aller ermöglichen und die Menschen bei der Arbeit
dabei unterstützen, erwerbstätig zu bleiben. Der Schlüssel hierzu liege in der
Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz.
Die
Ministerinnen und Minister begrüßten den neuen Strategischen Rahmen, der dazu beitragen werde
sicherzustellen, dass die Normen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
den Anforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt entsprechen.