Wandel, Prävention und Vorsorge im Fokus
Neuer strategischer Rahmen der EU für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
SW – 07/2021
Die Europäische Kommission hat am 28. Juni
2021 den strategischen
Rahmen der EU für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 2021 –
2027 vorgestellt (Text liegt nur in Englisch vor). Mit diesem möchte sie die Herausforderungen
bewältigen, die sich aus dem ökologischen, dem digitalen und dem demografischen
Wandel ergeben, die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
verbessern und die Vorsorge für potenzielle künftige Krisen verstärken. Zu
jedem dieser Schwerpunkte benennt sie konkrete Maßnahmen, die sie in den
kommenden Monaten und Jahren ergreifen möchte.
Wandel antizipieren und bewältigen
Im Kontext des ökologischen und digitalen
Wandels sollen Arbeitsschutzvorschriften modernisiert und vereinfacht werden,
allen voran die Richtlinien über Arbeitsstätten und Bildschirmgeräte.
Aber auch die Überarbeitung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz steht
mit Blick auf die im Rahmen des europäischen Grünen Deals zu erwartende
Renovierungswelle oben auf der Agenda (siehe Bericht
4-2021). Beabsichtigt sind auch eine Anpassung des Grenzwertes für Blei in
der Chemikalienrichtlinie im Jahr 2022 sowie die Aufnahme von Kobalt in der
Richtlinie über Karzinogene und Mutagene im Jahr 2024.
Einen weiteren Fokus des neuen strategischen Rahmens
bilden die Auswirkungen des Wandels auf die psychische Gesundheit der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Entsprechend wird das Thema einer sicheren
und gesunden digitalen Zukunft und hier insbesondere psychosoziale und
ergonomische Risiken im Mittelpunkt der „Kampagne für gesunde Arbeitsplätze“
2023 – 2025 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz (EU-OSHA) stehen. Darüber hinaus verspricht die EU-Kommission, eine
angemessene Weiterverfolgung der Entschließung des Europäischen Parlaments zum
Recht auf Nichterreichbarkeit. Zu den genannten Themen sieht sie aber auch die Sozialpartner gefordert, bestehende
Vereinbarungen zu aktualisieren und gemeinsam Lösungen zu finden.
Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Zu begrüßen ist auch der Fokus auf die
Verbesserung der Prävention und den "Vision Zero"-Ansatz, der die Vision einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen verfolgt und
eine umfassende Präventionskultur zum Ziel hat. Auch wenn bereits erhebliche
Fortschritte erzielt wurden, gab es nach Angaben der EU-Kommission im Jahr 2018
in der EU-27 immer noch über 3.300 tödliche und 3,1 Millionen nicht tödliche
Arbeitsunfälle. Zudem sterben jedes Jahr mehr als 200.000 Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer an arbeitsbedingten Erkrankungen. Die Aufrechterhaltung und
Verbesserung der Arbeitsschutzstandards sei daher eine ständige Herausforderung
und Notwendigkeit.
Wie schon unter dem vorangegangenen
strategischen Rahmen, wird die EU-Kommission weiterhin die EU-Vorschriften
über gefährliche Chemikalien aktualisieren, um Krebs, Reproduktionskrankheiten
und Atemwegserkrankungen zu bekämpfen und die Verzahnung der Schnittstelle zwischen
dem Arbeitsschutz- und der REACH-Verordnung entsprechend dem Ansatz „Ein Stoff,
eine Bewertung“ vorantreiben. Auch
der Schutz des Gesundheitspersonals soll, wie vom Europäischen Parlament angemahnt, in den Blick genommen werden, zum Beispiel hinsichtlich der Exposition gegenüber gefährlichen Arzneimitteln (siehe Bericht
4-2021).
Vorsorge für künftige Gesundheitskrisen
Die
Vorsorge für potenzielle künftige Gesundheitskrisen soll verstärkt werden. Die
COVID-19-Pandemie habe gezeigt, dass der Arbeitsschutz eine wichtige Rolle für
die Sicherheit der Arbeitskräfte und die Aufrechterhaltung wesentlicher
Dienstleistungen spiele. Auf der Grundlage der Bewertung der Auswirkungen der
Pandemie und der Effizienz der EU- und nationalen Arbeitsschutzrahmen sollen Notfallverfahren
und Leitlinien dazu beitragen, die rasche Einführung, Durchführung und Überwachung von
Maßnahmen zu gewährleisten, um künftige Gesundheitskrisen zu bewältigen. Geplant ist auch
die Aufnahme von COVID-19 in die Liste der Berufskrankheiten der Empfehlung der
Kommission.
Überprüfung der Strategie
Im Rahmen des Gipfels für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Jahr 2023 sollen die erzielten Fortschritte
bewertet und notwendiger Anpassungsbedarfs
ermittelt werden.
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