Neuer strategischer Rahmen der EU für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

SW – 07/2021

Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2021 den strategischen Rahmen der EU für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 2021 – 2027 vorgestellt (Text liegt nur in Englisch vor). Mit diesem möchte sie die Herausforderungen bewältigen, die sich aus dem ökologischen, dem digitalen und dem demografischen Wandel ergeben, die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verbessern und die Vorsorge für potenzielle künftige Krisen verstärken. Zu jedem dieser Schwerpunkte benennt sie konkrete Maßnahmen, die sie in den kommenden Monaten und Jahren ergreifen möchte.

Wandel antizipieren und bewältigen

Im Kontext des ökologischen und digitalen Wandels sollen Arbeitsschutzvorschriften modernisiert und vereinfacht werden, allen voran die Richtlinien über Arbeitsstätten und Bildschirmgeräte. Aber auch die Überarbeitung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz steht mit Blick auf die im Rahmen des europäischen Grünen Deals zu erwartende Renovierungswelle oben auf der Agenda (siehe Bericht 4-2021). Beabsichtigt sind auch eine Anpassung des Grenzwertes für Blei in der Chemikalienrichtlinie im Jahr 2022 sowie die Aufnahme von Kobalt in der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene im Jahr 2024.

Einen weiteren Fokus des neuen strategischen Rahmens bilden die Auswirkungen des Wandels auf die psychische Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Entsprechend wird das Thema einer sicheren und gesunden digitalen Zukunft und hier insbesondere psychosoziale und ergonomische Risiken im Mittelpunkt der „Kampagne für gesunde Arbeitsplätze“ 2023 – 2025 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) stehen. Darüber hinaus verspricht die EU-Kommission, eine angemessene Weiterverfolgung der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Recht auf Nichterreichbarkeit. Zu den genannten Themen sieht sie aber auch die Sozialpartner gefordert, bestehende Vereinbarungen zu aktualisieren und gemeinsam Lösungen zu finden.

Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Zu begrüßen ist auch der Fokus auf die Verbesserung der Prävention und den "Vision Zero"-Ansatz, der die Vision einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen verfolgt und eine umfassende Präventionskultur zum Ziel hat. Auch wenn bereits erhebliche Fortschritte erzielt wurden, gab es nach Angaben der EU-Kommission im Jahr 2018 in der EU-27 immer noch über 3.300 tödliche und 3,1 Millionen nicht tödliche Arbeitsunfälle. Zudem sterben jedes Jahr mehr als 200.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an arbeitsbedingten Erkrankungen. Die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Arbeitsschutzstandards sei daher eine ständige Herausforderung und Notwendigkeit.

Wie schon unter dem vorangegangenen strategischen Rahmen, wird die EU-Kommission weiterhin die EU-Vorschriften über gefährliche Chemikalien aktualisieren, um Krebs, Reproduktionskrankheiten und Atemwegserkrankungen zu bekämpfen und die Verzahnung der Schnittstelle zwischen dem Arbeitsschutz- und der REACH-Verordnung entsprechend dem Ansatz „Ein Stoff, eine Bewertung“ vorantreiben. Auch der Schutz des Gesundheitspersonals soll, wie vom Europäischen Parlament angemahnt, in den Blick genommen werden, zum Beispiel hinsichtlich der Exposition gegenüber gefährlichen Arzneimitteln (siehe Bericht 4-2021).

Vorsorge für künftige Gesundheitskrisen

Die Vorsorge für potenzielle künftige Gesundheitskrisen soll verstärkt werden. Die COVID-19-Pandemie habe gezeigt, dass der Arbeitsschutz eine wichtige Rolle für die Sicherheit der Arbeitskräfte und die Aufrechterhaltung wesentlicher Dienstleistungen spiele. Auf der Grundlage der Bewertung der Auswirkungen der Pandemie und der Effizienz der EU- und nationalen Arbeitsschutzrahmen sollen Notfallverfahren und Leitlinien dazu beitragen, die rasche Einführung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen zu gewährleisten, um künftige Gesundheitskrisen zu bewältigen. Geplant ist auch die Aufnahme von COVID-19 in die Liste der Berufskrankheiten der Empfehlung der Kommission.

Überprüfung der Strategie

Im Rahmen des Gipfels für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Jahr 2023 sollen die erzielten Fortschritte bewertet und notwendiger Anpassungsbedarfs ermittelt werden.


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