An COVID-19 erkrankte Menschen sollen in der EU bald besser behandelt werden können.

UM – 10/2021

Bis dato war Rem­de­se­vir das ein­zige zuge­las­sene spezifische Arz­nei­mit­tel für die Behand­lung von an COVID-19 Erkrankten. Nach dem großen Erfolg der Impfstrategie soll sich nach dem Willen der Kommission auch mehr bei der Therapie tun. Am 6. Mai hatte sie dazu ihre Strategie für COVID-19-Therapeutika vorgestellt (siehe hierzu auch die NEWS Mai 2021). Nun hat die Kommission eine Liste der zehn aussichtsreichsten Therapeutika veröffentlicht. Die Mittel sind danach ausgesucht worden, dass sie für einzelne Patientengruppen in verschiedenen Erkrankungsstadien besonders geeignet erscheinen.

Ein Anfang ist gemacht

Die Liste setzt auf die Veröffentlichung von fünf aussichtsreichen COVID-19-Medikamenten aus dem Juni dieses Jahres auf, übernimmt von diesen aber nur drei Produkte. Sie soll regelmäßig aktualisiert werden, denn die zuständige, im Juli eingesetzte Expertengruppe unter Leitung der neuen HERA, der neuen Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen unter dem Dach der Generaldirektion für Gesundheit (DG SANTE) verfolgt ein deutlich breiteres Spektrum möglicher Therapieoptionen, die sich aber erst noch in klinischen Studien abschließend beweisen müssen. Sinn und Zweck der Liste ist, eine Orientierungshilfe zu geben, um die Unterstützungsmöglichkeiten der Europäischen Union (EU) effektiv zu lenken. Diese bestehen unter anderem in einer größeren Regulierungsflexibilität und der wissenschaftlichen Beratung durch die Europäische Arzneimittel-Behörde (EMA).  

Ziel nicht ganz erreicht

Das selbst gesteckte, ehrgeizige strategische Ziel, bereits im Oktober über drei neue Behandlungsalternativen zu verfügen, kann offenbar nicht ganz erreicht werden. Dies soll in den kommenden Wochen aber passieren. Und möglicherweise können bis Ende des Jahres noch zwei weitere Mittel zugelassen werden. Von den gelisteten aussichtsreichen Arzneimitteltherapien befinden sich immerhin schon sechs in der fortlaufenden Überprüfung durch die EMA.

Licht am Ende des Tunnels

Für drei Arzneimittel auf der Liste wurde bereits ein Antrag auf Genehmigung für das Inverkehrbringen eingereicht. Es sind Produkte, die bereits für eine andere Indikation auf dem Markt sind. Auch hier könnte eine Zulassung bis zum Ende des Jahres erfolgen – so die Kommission in ihrer Pressemitteilung vom 25. Oktober anlässlich der Veröffentlichung der Arzneimittelliste - wenn die endgültigen Testdaten, die die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels belegen, rechtzeitig vorliegen.

Mit anderen Worten: Das Licht am Ende des Tunnels ist deutlich zu sehen. Sobald die Zulassungen ausgesprochen werden, können die Arzneimittel gemeinsam beauftragt werden. Es sind bereits vier Beschaffungsverträge abgeschlossen worden, wobei sich einer allerdings auf das bereits zugelassene Präparat Remdesevir bezieht.

Geld soll effektiv eingesetzt werden

Die Kommission weist auch darauf hin, dass sie über eine Plattform („Innovationsmotor“) eine bessere Förderung der aussichtsreichsten Produkte und Projekte unterstützen will. Die Produktentwicklung vielversprechende „Kandidaten“ sollen unterstützt werden, indem Finanzierungsinstrumente wie Horizont Europa, InvestEU und EU4Health erschlossen und private Investitionen motiviert werden.