Strategischer Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021 - 2027
Französische Ratspräsidentschaft wirft ihre Schatten voraus.
SW – 11/2021
Nachdem die EU-Kommission im Juni 2021
den „Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027“ veröffentlicht hatte, scheint das Thema derzeit erneut in den
Fokus zu rücken.
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der "soziale Dialog als Instrument
zur Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" ist Gegenstand
einer Stellungnahme, an der der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
auf Ersuchen des im ersten Halbjahr 2022 bevorstehenden
französischen EU-Ratsvorsitzes arbeitet.
Die französischen Behörden seien der
Ansicht, dass die europäischen Initiativen bisher keine ausreichenden Impulse
für den sozialen Dialog im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
gegeben haben und sehen die anstehende Stellungnahme des EWSA als einen Beitrag
zu den Arbeiten der EU zum Strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit
am Arbeitsplatz 2021-2027.
Am 17. November 2021 fand eine
öffentliche Anhörung in der Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft (SOC) statt.
In zwei Panels wurden die Themen der Bewältigung der Herausforderungen einer
sich wandelnden Arbeitswelt und die Verbesserung des sozialen Dialogs und seine
Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in Europa diskutiert.
Clémentine Braillon vom französischen
Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und wirtschaftliche Eingliederung, die
den französischen Ratsvorsitz vertrat, hob die Förderung von Lösungen für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen als ein Beispiel dafür
hervor, zu dem Frankreich mit seinen Erfahrungen im Bereich des sozialen
Dialogs beitragen könne.
Initiativstellungnahme des Ausschusses der Regionen
Auch
der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) beschäftigt sich derzeit mit dem von
der EU-Kommission vorgelegten Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021 - 2027. Mit seiner Initiativstellungnahme möchte der AdR dem Thema eine stärkere regionale
und lokale Dimension verleihen und hat hierzu am 23. November eine Anhörung
durchgeführt. Ein Arbeitspapier des
zuständigen Berichterstatters der Stellungnahme, Sergio Caci (IT/EVP), liegt bereits vor.
In seinem Arbeitspapier hebt der Berichterstatter die
Rolle lokaler und regionaler Gebietskörperschaften bei der Umsetzung des Strategischen
Rahmens "vor Ort" hervor. Dabei seien Überwachung, Schulung, Aufbau
einer Kultur der Prävention und des Schutzes der Arbeitnehmer, Zusammenarbeit
durch Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren sowie die Ermittlung
und Bewertung von Problemen mit anschließendem Feedback Lösungsansätze, bei
denen Regionen und Städte eine Schlüsselrolle spielen könnten.
Eine Zusammenarbeit der regionalen und lokalen
Gebietskörperschaften mit der EU und den zuständigen nationalen Behörden, aber
auch mit anderen Städten und Regionen könne Fortschritte im Bereich des Gesundheitsschutzes und der
Sicherheit bei der Arbeit fördern und zum Aufbau
einer Präventionskultur beitragen.
Wie schon die zuständige Berichterstatterin des
Ausschusses „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ des Europäischen Parlaments,
Marianne Vind (MEP/S&D), in ihrem Entwurf eines Berichts zum Strategischen
Rahmen (siehe Bericht 10/2021), fordert der Berichterstatter des AdR ein ambitionierteres
Vorgehen in einzelnen Bereichen des Arbeitsschutzes.
Nach seiner Ansicht sollte zum Beispiel das Thema Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit in die Verordnung der EU über künstliche
Intelligenz aufgenommen werden. Mit Blick auf den Arbeitsschutz für
Selbständige und dem im Dezember erwarteten Legislativentwurf zur Plattformarbeit
weist der Berichterstatter darauf hin, dass der Strategische Rahmen die
Arbeitsschutzpolitik für Selbstständige (einschließlich atypisch Beschäftigter
und Plattformarbeiter) ausschließe und fordert, dass die EU-Initiative zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern einen deutlichen
Bezug zu Fragen des Arbeitsschutzes enthalten sollte.