
Update für das digitale COVID-Zertifikat
Die Harmonisierung der Gültigkeit der Impf-Zertifikate soll den Personenverkehr innerhalb der EU weiter erleichtern.
UM – 12/2021
Erfolgsstory im Schatten der Krise
Das digitale COVID-Zertifikat der Europäischen Union (EU)
ist am 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Es wurde in kürzester Zeit zum
Erfolg. Nun soll das Impf-Zertifikat eine einheitliche Laufzeit bekommen.
Ende November waren 650 Millionen Zertifikate ausgestellt. Neben den
EU-Mitgliedstaaten sind 18 weitere Länder an das System angeschlossen. Ihre
Bürgerinnen und Bürger können sich ein Impf-, Test- und/oder Genesungszertifikat
ausstellen lassen, in ihre App laden und bei Bedarf vorzeigen. Und Bedarf ist
zunehmend gegeben. Die vierte Corona-Welle lässt die Regierungen die Zügel
wieder enger in die Hand nehmen. Ob 3G, 2G, 2G plus – der Nachweis, ob einer
geimpft, genesen oder negativ getestet ist, lässt sich aus dem von der Pandemie
geprägten Alltag nicht mehr wegdenken.
„Dieses Zertifikat ist kein Reisedokument“
„Dieses Zertifikat ist kein Reisedokument“ – der Satz hat
gemäß Artikel 3 Absatz 5 der EU-Verordnung in jedem Zertifikat zu stehen. In der
politischen Diskussion wurde immer wieder betont, dass in die Kompetenz der
Mitgliedstaaten zur Gestaltung ihrer Einreisebestimmungen nicht eingegriffen
würde. Restriktivere Regeln zum Schutz der öffentlichen Gesundheit seien
weiterhin möglich. Dennoch sollte das Reisen wieder leichter werden. An das Zertifikat
wurde die Erwartung geknüpft, dass die Mitgliedstaaten auf zusätzliche
Beschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit wie reisebezogene Tests, Quarantäne
oder Selbstisolierung im Zusammenhang mit einer Reise weitestgehend verzichten.
Das Recht auf Freizügigkeit war der wesentliche Treiber und hat die Verordnung
zum digitalen COVID 19-Zertifikat maßgeblich geprägt. Diese gilt bis zum
30. Juni 2022; eine Verlängerung ist je nach Pandemielage aber nicht ausgeschlossen.
Impfschutz ist nicht von Dauer
Angesichts der sich zuspitzenden Lage und auf der Grundlage
ihres Umsetzungsberichts vom 18. Oktober dieses Jahres hat die Kommission am 25. November unter anderem den
Vorschlag gemacht, die Gültigkeit des Impfzertifikats auf einen
Standard-Anerkennungszeitraum von neun Monaten nach erfolgter erster Impfserie
mit zwei Impfungen zu begrenzen. Gesicherte Erkenntnisse zu einem eventuell längeren
Impfschutz nach Booster-Impfung liegen noch nicht vor. Möglicherweise wird es mit
Blick auf einen gegebenenfalls längeren Schutz nach Booster-Impfung in Zukunft
weitere Anpassungen geben müssen. Offene Fragen gibt es auch noch hinsichtlich
des Gültigkeitszeitraums von Genesungszertifikaten, wie aus den Anhängen
des Berichts deutlich wird.
6, 9, 12 Monate?
Über die Gültigkeit der Impfzertifikate rangen auch die
EU-Gesundheitsministerinnen und -minister in ihrer Konferenz am 7. Dezember. Deutschland,
Griechenland, Ungarn, Italien, Frankreich, Litauen und Lettland unterstützen
den Vorschlag der EU-Kommission, auch wenn sie grundsätzlich eine kürzere Frist
von zum Beispiel sechs Monaten für sicherer halten. Neun Monate sei dennoch ein
guter Kompromiss. Belgien und Dänemark ziehen eine Gültigkeit
des Impfzertifikats von zwölf Monaten nach erfolgter Booster-Impfung vor. Ähnlich wie Österreich oder Kroatien, die längst die längere Geltungsdauer ihres Impfzertifikats (mit Ausnahme für Impfungen mit der Vakzine von Johnson & Johnson) national festgelegt haben.
Die Entscheidung über einen europäischen Vorschlag wird im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) in der 50. Kalenderwoche getroffen
und voraussichtlich im Februar 2022 in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten können
natürlich abweichende nationale Regelungen treffen. Im Sinne der Freizügigkeit
wäre dies aber nicht.