Rat verabschiedet Schlussfolgerungen.

SW – 12/2021

Arbeitsschutz, eine Kultur der Prävention und lebenslanges Lernen stehen im Fokus der Schlussfolgerungen zum Thema "Nachhaltiges Arbeiten im Laufe des gesamten Lebens", die der Rat auf seiner Sitzung am 6. Dezember 2021 verabschiedet hat. Mit diesen grundlegenden Pfeilern möchte man dem Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, der steigenden Lebenserwartung und der Sicherung angemessener und tragfähiger Sozialschutzsysteme gerecht werden.

Investitionen in nachhaltige Arbeit lohnen

Nachhaltiges Arbeiten im Laufe des gesamten Lebens soll es den Menschen ermöglichen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und im Laufe ihres gesamten verlängerten Erwerbslebens erwerbstätig zu bleiben. Dies kann durch Investitionen in hochwertige Arbeitsplätze, faire Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Weiterqualifizierung und Umschulung sowie eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben erreicht werden. Investitionen in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit haben auch einen wirtschaftlichen Nutzen, da arbeitsbedingte Verletzungen und Krankheiten die Gesellschaft mehr als 3,3 % des BIP kosten.

Auch die Deutsche Sozialversicherung hatte sich im Rahmen der Konsultation der EU-Kommission zum sogenannten „Fahrplan“ zum Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 für eine die Alterung der Erwerbsbevölkerung berücksichtigende Prävention ausgesprochen. Diese ist Voraussetzung für ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit sowie ein Arbeitsumfeld, das den beruflichen und gesundheitlichen Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entspricht und ihnen eine lange Teilnahme am Arbeitsmarkt ermöglicht. Beide Ziele sind in der Europäischen Säule sozialer Rechte verankert.

Mitgliedstaaten in der Pflicht

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre nationalen Rechtsrahmen und derzeitigen Strategien für den Arbeitsschutz unter Berücksichtigung des Strategischen Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 zu aktualisieren. Mit Möglichkeiten eines lebenslangen Lernens sollen sie die Menschen dabei unterstützen, mit dem Wandel der Arbeitswelt Schritt zu halten. Auch sollen die Arbeitsbedingungen, der Sozialschutz und der Zugang zu lebenslangem Lernen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen verbessert werden.  

Mainstreaming des Arbeitsschutzes

Die Ministerinnen und Minister möchten das Mainstreaming der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz in allen einschlägigen politischen Maßnahmen und Strategien, insbesondere in den Bereichen der öffentlichen Gesundheit, der Sozialfürsorge, der allgemeinen beruflichen Bildung, der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz sowie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärken. Sehr zu begrüßen ist die gewünschte Förderung einer Kultur der Prävention durch die Mitgliedstaaten und die Kommission, jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.

Bekämpfung berufsbedingter Krebserkrankungen

Die EU-Kommission soll ihren Teil zu einer raschen und vollständigen Umsetzung der Maßnahmen des Strategischen Rahmens, die in ihre Zuständigkeit fallen, beitragen und dabei den Schwerpunkt durch weitere Fortschritte bei der Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten auf die Bekämpfung berufsbedingter Krebserkrankungen legen.

Ein ambitionierteres Vorgehen hatte schon die zuständige Berichterstatterin des Ausschusses „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ des Europäischen Parlaments, Marianne Vind (S&D/DK), gefordert. In ihrem Entwurf eine Berichts zum neuen „Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021 – 2027“ fordert sie die kontinuierliche Überarbeitung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit, so dass bis zum Jahr 2024 die in der Richtlinie enthaltenen Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz für mindestens 50 prioritäre Stoffe gelten (siehe Bericht 10/2021).