
Nachhaltiges Arbeiten im Laufe des gesamten Lebens
Rat verabschiedet Schlussfolgerungen.
SW – 12/2021
Arbeitsschutz,
eine Kultur der Prävention und lebenslanges Lernen stehen im Fokus der Schlussfolgerungen zum Thema "Nachhaltiges Arbeiten im Laufe des gesamten Lebens", die der Rat auf seiner Sitzung am 6.
Dezember 2021 verabschiedet hat. Mit diesen grundlegenden Pfeilern
möchte man dem Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, der steigenden
Lebenserwartung und der Sicherung angemessener und tragfähiger Sozialschutzsysteme
gerecht werden.
Investitionen in nachhaltige Arbeit lohnen
Nachhaltiges
Arbeiten im Laufe des gesamten Lebens soll es den Menschen ermöglichen, eine
Erwerbstätigkeit aufzunehmen und im Laufe ihres gesamten verlängerten
Erwerbslebens erwerbstätig zu bleiben. Dies kann durch Investitionen in
hochwertige Arbeitsplätze, faire Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Weiterqualifizierung und Umschulung sowie eine bessere Vereinbarkeit
von Berufs- und Privatleben erreicht werden. Investitionen in Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit haben auch einen wirtschaftlichen Nutzen, da
arbeitsbedingte Verletzungen und Krankheiten die Gesellschaft mehr als 3,3 %
des BIP kosten.
Auch die Deutsche Sozialversicherung hatte sich im Rahmen der
Konsultation der EU-Kommission zum sogenannten „Fahrplan“ zum Strategischen
Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 für eine die Alterung der Erwerbsbevölkerung berücksichtigende
Prävention ausgesprochen. Diese ist Voraussetzung
für ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit sowie
ein Arbeitsumfeld, das den beruflichen und gesundheitlichen
Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entspricht und ihnen eine
lange Teilnahme am Arbeitsmarkt ermöglicht. Beide Ziele
sind in der Europäischen Säule sozialer Rechte verankert.
Mitgliedstaaten in der Pflicht
Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre nationalen Rechtsrahmen und derzeitigen
Strategien für den Arbeitsschutz unter Berücksichtigung des Strategischen
Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 zu
aktualisieren. Mit Möglichkeiten eines lebenslangen Lernens sollen sie die Menschen dabei unterstützen, mit dem Wandel der Arbeitswelt
Schritt zu halten. Auch sollen die Arbeitsbedingungen, der Sozialschutz und der
Zugang zu lebenslangem Lernen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen
verbessert werden.
Mainstreaming des Arbeitsschutzes
Die
Ministerinnen und Minister möchten das Mainstreaming der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
am Arbeitsplatz in allen einschlägigen politischen Maßnahmen und Strategien,
insbesondere in den Bereichen der öffentlichen Gesundheit, der Sozialfürsorge, der allgemeinen beruflichen Bildung, der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz sowie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärken.
Sehr zu begrüßen ist die gewünschte Förderung einer Kultur der Prävention
durch die Mitgliedstaaten und die Kommission, jeweils im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten.
Bekämpfung berufsbedingter Krebserkrankungen
Die EU-Kommission soll ihren Teil zu einer raschen und
vollständigen Umsetzung der Maßnahmen des Strategischen Rahmens, die in ihre Zuständigkeit fallen, beitragen und dabei den Schwerpunkt durch weitere
Fortschritte bei der Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten auf
die Bekämpfung berufsbedingter Krebserkrankungen legen.
Ein ambitionierteres
Vorgehen hatte schon die zuständige Berichterstatterin des Ausschusses
„Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ des Europäischen Parlaments,
Marianne Vind (S&D/DK), gefordert. In ihrem Entwurf eine Berichts zum
neuen „Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz 2021 – 2027“ fordert sie die kontinuierliche Überarbeitung der
Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch
Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit, so dass bis zum Jahr 2024 die in der
Richtlinie enthaltenen Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz für
mindestens 50 prioritäre Stoffe gelten (siehe Bericht 10/2021).