Der Initiativbericht des Sonderausschusses für Krebs steht vor einer neuen Hürde.

UM – 02/2022

Hart wurde unter den Abgeordneten im BECA, dem Sonderausschuss für Krebs des Europäischen Parlaments, gerungen. Bis es am 9. Dezember des letzten Jahres zwischen den Fraktionen doch noch zu einer Einigung kam und der Report mit dem Titel „Stär­kung Euro­pas im Kampf gegen Krebs­er­kran­kun­gen – auf dem Weg zu einer umfas­sen­den und koor­di­nier­ten Stra­te­gie“ (Bericht nur in englischer Sprache) beschlossen werden konnte (siehe hierzu DSV News Januar 2022). Besonders gestritten hatte man um E-Zigaretten als Alternative zur Zigarette und über Fragen der Ernährung. Daneben ärgerten sich nicht wenige Abgeordnete über weichgespülte Warnhinweisen zu Alkohol.

WHO: Es gibt keinen unbedenklichen Alkoholkonsum

Alkohol spielt eine Schlüsselrolle in Europas Plan zur Krebsbekämpfung. Dieser enthält das Ziel, den Pro-Kopf-Konsum bis zum Jahr 2025 um mindestens 10 Prozent zu senken. Laut den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (siehe hier) gibt es kein sicheres Maß für einen unbedenklichen Alkoholkonsum. Darauf hatte man sich am Ende auch im BECA verständigt. Doch eben wegen dieser Aussage wird der schwer erarbeitete Kompromiss erneut in Frage gestellt. Die Risiken des Alkoholkonsums, so die Kritik, würde überbewertet.

„Nicht jeder Schluck Alkohol ist Gift“ (1)

Dem Vernehmen nach wollen einige Parlamentarier aus den Reihen der EVP-Fraktion, die nicht Mitglied im BECA waren, die Formulierungen im Text weiter abschwächen, bevor der Initiativbericht des Sonderausschusses Mitte Februar im Plenum des Europäischen Parlaments abschließend zur Abstimmung gestellt wird. Es gebe verantwortungsvollen, moderaten und schädlichen Alkoholkonsum. Dies müsse im Bericht deutlicher werden.

BECA-Bericht soll „nachgebessert“ werden

Nun werden Änderungsanträge vorbereitet, die diese vermeintlichen Unterschiede im Bericht herausarbeiten sollen. Daneben sollen die unterstützenden Verweise auf die ohnehin zurückhaltend formulierten gesundheitlichen Warnhinweise vor Alkoholkonsum durch Informationen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol ersetzt werden. Finden die Änderungsvorschläge hinreichend viele Unterstützer, muss über sie abgestimmt werden. Es deutet sich an, dass in der EVP die „niedrige Schwelle“ (5 bzw.10 Prozent aller Mitglieder des Parlaments) erreicht wird, die nach Artikel 180 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments dazu berechtigt, Änderungsvorschläge im Plenum prüfen zu lassen.

Gesundheitsorganisationen für klare Worte

Mit einem Appell (Schreiben vom 4. Februar 2022) haben sich eine Reihe von Gesundheitsorganisationen an die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewendet und diese aufgefordert, den Bericht nicht weiter abzuschwächen. Ob Ihre Einlassung von Erfolg gekrönt sein wird, muss die Plenarsitzung am 15. Februar zeigen.