"Alkoholprobleme"
Der Initiativbericht des Sonderausschusses für Krebs steht vor einer neuen Hürde.
UM – 02/2022
Hart wurde
unter den Abgeordneten im BECA, dem Sonderausschuss für Krebs des Europäischen
Parlaments, gerungen. Bis es am 9. Dezember des letzten Jahres zwischen den Fraktionen
doch noch zu einer Einigung kam und der Report mit dem Titel „Stärkung Europas
im Kampf gegen Krebserkrankungen – auf dem Weg zu einer umfassenden und
koordinierten Strategie“ (Bericht
nur in englischer Sprache) beschlossen werden konnte (siehe hierzu DSV News Januar
2022). Besonders gestritten hatte man um E-Zigaretten als Alternative zur
Zigarette und über Fragen der Ernährung. Daneben ärgerten sich nicht wenige Abgeordnete
über weichgespülte Warnhinweisen zu Alkohol.
WHO: Es gibt keinen unbedenklichen Alkoholkonsum
Alkohol spielt
eine Schlüsselrolle in Europas Plan zur Krebsbekämpfung. Dieser enthält das
Ziel, den Pro-Kopf-Konsum bis zum Jahr 2025 um mindestens 10 Prozent zu senken.
Laut den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (siehe
hier) gibt es kein sicheres Maß für einen unbedenklichen Alkoholkonsum. Darauf
hatte man sich am Ende auch im BECA verständigt. Doch eben wegen dieser Aussage
wird der schwer erarbeitete Kompromiss erneut in Frage gestellt. Die Risiken
des Alkoholkonsums, so die Kritik, würde überbewertet.
„Nicht jeder Schluck Alkohol ist Gift“ (1)
Dem Vernehmen
nach wollen einige Parlamentarier aus den Reihen der EVP-Fraktion, die nicht
Mitglied im BECA waren, die Formulierungen im Text weiter abschwächen, bevor
der Initiativbericht des Sonderausschusses Mitte Februar im Plenum des
Europäischen Parlaments abschließend zur Abstimmung gestellt wird. Es gebe verantwortungsvollen,
moderaten und schädlichen Alkoholkonsum. Dies müsse im Bericht deutlicher
werden.
BECA-Bericht soll „nachgebessert“ werden
Nun werden
Änderungsanträge vorbereitet, die diese vermeintlichen Unterschiede im Bericht herausarbeiten
sollen. Daneben sollen die unterstützenden Verweise auf die ohnehin zurückhaltend
formulierten gesundheitlichen Warnhinweise vor Alkoholkonsum durch Informationen
zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol ersetzt werden. Finden die
Änderungsvorschläge hinreichend viele Unterstützer, muss über sie abgestimmt
werden. Es deutet sich an, dass in der EVP die „niedrige Schwelle“ (5 bzw.10
Prozent aller Mitglieder des Parlaments) erreicht wird, die nach Artikel
180 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments dazu berechtigt,
Änderungsvorschläge im Plenum prüfen zu lassen.
Gesundheitsorganisationen für klare Worte
Mit einem Appell
(Schreiben
vom 4. Februar 2022) haben sich eine Reihe von Gesundheitsorganisationen an
die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewendet und diese aufgefordert, den
Bericht nicht weiter abzuschwächen. Ob Ihre Einlassung von Erfolg gekrönt sein
wird, muss die Plenarsitzung am 15. Februar zeigen.