Belgien will Richtlinienvorschlag zu Plattformbeschäftigung vorab umsetzen
Obligatorische Unfallversicherung und Feststellung des Beschäftigungsstatus anhand von acht Kriterien
VS – 02/2022
Die
belgische Regierung hat am 15. Februar eine Arbeitsmarktreform vorgestellt. Teil
des Reformpakets sind neue Vorgaben für die Feststellung des Beschäftigungsstatus
von Plattformbeschäftigten sowie deren Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei der
Vorstellung ihres Reformpakets hat sich die Regierung explizit
auf den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit bezogen (siehe hierzu auch News und Stellungnahme der DSV).
Feststellung des Beschäftigungsstatus – gesetzliche Vermutung
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, dass der Statusfeststellung
das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis und nicht die vertragliche
Vereinbarung zugrunde liegen soll. Die Feststellung soll auf Basis einer gesetzlichen Vermutung anhand von fünf im Richtlinienvorschlag
genannten Kriterien erfolgen. Belgien folgt hier der Europäischen Kommission, will jedoch noch drei weitere Kriterien
hinzufügen. Danach wird die Vermutung einer abhängigen Beschäftigung
ausgesprochen, wenn drei der acht Kriterien erfüllt sind.
Bei Widerspruch liegt die Beweislast bei der digitalen Arbeitsplattform
Gegen
die Vermutung des Beschäftigungsstatus kann die digitale Arbeitsplattform Widerspruch
einlegen. Analog zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission soll die
Beweislast beim Arbeitgeber liegen. Auch soll der Widerspruch keine aufschiebende
Wirkung auf die Anwendung der gesetzlichen Vermutung haben.
Obligatorische Unfallversicherung
Gegenwärtig
sind Plattformbeschäftigte meist nicht gegenüber Arbeitsunfällen abgesichert. Nach
dem Reformpaket der belgischen Regierung müssen Plattformbeschäftigte unabhängig
vom Beschäftigtenstatus gegenüber Arbeitsunfällen versichert werden, wobei der
Versicherungsschutz von der digitalen Arbeitsplattform gezahlt werden muss.
Auch die Rechte von Selbstständigen sollen gestärkt werden. So sollen
digitale Arbeitsplattformen keine Exklusivität mehr von einem selbstständigen Plattformbeschäftigten
verlangen können. So können selbstständige Plattformbeschäftigte als Fahrer gleichzeitig für konkurrierende Plattformen tätig sein und sich das jeweils für sie beste Angebot aussuchen.
Nächste Schritte
Im anstehenden parlamentarischen Verfahren müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen in konkrete Gesetze oder Verordnungen umgesetzt und deren praktische Anwendung festgelegt werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Sozialpartner gehört.