Ehrgeizigere Maßnahmen der Europäischen Kommission nötig.

SW – 02/2022

Am 1. Februar 2022 haben die Abgeordneten des Ausschusses „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ des Europäischen Parlamentes den Entwurf eines Berichts der Berichterstatterin Marianne Vind (S&D, DK) über einen neuen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nach 2020 angenommen (siehe Bericht 10-2021).

Prävention stärken

Während die Abgeordneten des Ausschusses den „Vision Zero“-Ansatz der Europäischen Kommission im Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021 – 2027 zu arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen begrüßen, fordern sie einen Fahrplan zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Todesfällen, um dieses Ziel zu erreichen.

Eine deutlich stärkere Konzentration auf Präventionsstrategien, die Stärkung der Arbeitsaufsichtsbehörden, der nationalen Gesundheits- und Sicherheitsdienste und des Sozialpartnerdialogs sowie weitere rechtlich verbindliche Initiativen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen hierbei helfen.

Exposition der Arbeitnehmer gegenüber gefährlichen Chemikalien reduzieren

Zur Bekämpfung berufsbedingter Krebserkrankungen fordern die Abgeordneten des Ausschuss einen ehrgeizigeren Zeitrahmen beim Schutz vor gefährlichen Chemikalien, insbesondere im Hinblick auf die weitere Überarbeitung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch Karzinogene und Mutagene bei der Arbeit. Die Europäische Kommission solle die Vorschriften zu Arbeitsplatzgrenzwerten für mindestens 25 weitere prioritäre Stoffe unverzüglich aktualisieren.

Ferner sollten Beschäftigte vor der Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren und vor berufsbedingten Krebserkrankungen im Zusammenhang mit Nachtschichtarbeit geschützt werden. Besondere Aufmerksamkeit müsse Gruppen gelten, die in besonderem Maße gefährlichen Chemikalien ausgesetzt seien, wie Beschäftigte in der Chemie- und Landwirtschaftsindustrie, oder besonders schutzbedürftigen Personen, wie schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen.

Lehren aus der Pandemie ziehen

Einen besonderen Schwerpunkt legen die Abgeordneten des Ausschusses auf den Schutz und die Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz, mit Blick auf die COVID-19-Pandemie insbesondere von Angehörigen der Gesundheitsberufe und anderen Beschäftigten an „vorderster Front“. Sie fordern eine EU-Richtlinie über psycho-soziale Risiken und Wohlbefinden am Arbeitsplatz, um unter anderem Angst, Depression, Burnout und Stress am Arbeitsplatz vorzubeugen. Die Europäische Kommission solle sich für die Anerkennung von Angstzuständen, Depressionen und Burnout als Berufskrankheit einsetzen.

Hinsichtlich der seit Beginn der Pandemie stark gewachsenen Zahl der Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten, bekräftigen die Abgeordneten des Ausschusses im Einklang mit ihrer Entschließung vom 21. Januar 2021 ihre Forderung, die Europäische Kommission solle eine Richtlinie zum Recht auf Nichterreichbarkeit vorlegen.

Darüber hinaus wird die Europäische Kommission aufgefordert, in Reaktion auf die Pandemie eine gezielte Überarbeitung der Richtlinie 2000/54/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit auf den Weg zu bringen.

Nächste Schritte

Das Plenum des Europäischen Parlamentes wird über den Bericht in seiner Sitzung im März abstimmen.