Forderung nach besserem Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Ehrgeizigere Maßnahmen der Europäischen Kommission nötig.
SW – 02/2022
Am 1. Februar
2022 haben die Abgeordneten des Ausschusses „Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten“ des Europäischen Parlamentes den Entwurf eines Berichts der Berichterstatterin Marianne
Vind (S&D, DK) über einen neuen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz nach 2020 angenommen (siehe Bericht
10-2021).
Prävention stärken
Während die Abgeordneten
des Ausschusses den „Vision Zero“-Ansatz der Europäischen Kommission im
Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021 –
2027 zu arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen begrüßen, fordern sie einen Fahrplan
zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Todesfällen, um dieses
Ziel zu erreichen.
Eine deutlich stärkere
Konzentration auf Präventionsstrategien, die Stärkung der
Arbeitsaufsichtsbehörden, der nationalen Gesundheits- und Sicherheitsdienste
und des Sozialpartnerdialogs sowie weitere rechtlich verbindliche Initiativen
zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen hierbei helfen.
Exposition der Arbeitnehmer gegenüber gefährlichen Chemikalien reduzieren
Zur Bekämpfung berufsbedingter
Krebserkrankungen fordern die Abgeordneten des Ausschuss einen ehrgeizigeren Zeitrahmen
beim Schutz vor gefährlichen Chemikalien, insbesondere im Hinblick auf die
weitere Überarbeitung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der
Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch Karzinogene und Mutagene bei der Arbeit. Die
Europäische Kommission solle die Vorschriften zu Arbeitsplatzgrenzwerten für
mindestens 25 weitere prioritäre Stoffe unverzüglich aktualisieren.
Ferner sollten Beschäftigte
vor der Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren und vor berufsbedingten
Krebserkrankungen im Zusammenhang mit Nachtschichtarbeit geschützt werden. Besondere
Aufmerksamkeit müsse Gruppen gelten, die in besonderem Maße gefährlichen
Chemikalien ausgesetzt seien, wie Beschäftigte in der Chemie- und
Landwirtschaftsindustrie, oder besonders schutzbedürftigen Personen, wie
schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen.
Lehren aus der Pandemie ziehen
Einen
besonderen Schwerpunkt legen die Abgeordneten des Ausschusses auf den Schutz
und die Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz, mit Blick auf die
COVID-19-Pandemie insbesondere von Angehörigen der Gesundheitsberufe und anderen
Beschäftigten an „vorderster Front“. Sie fordern eine EU-Richtlinie über psycho-soziale
Risiken und Wohlbefinden am Arbeitsplatz, um unter anderem Angst, Depression,
Burnout und Stress am Arbeitsplatz vorzubeugen. Die Europäische Kommission
solle sich für die Anerkennung von Angstzuständen, Depressionen und Burnout als
Berufskrankheit einsetzen.
Hinsichtlich der
seit Beginn der Pandemie stark gewachsenen Zahl der Beschäftigten, die im Homeoffice
arbeiten, bekräftigen die Abgeordneten des Ausschusses im Einklang mit ihrer Entschließung
vom 21. Januar 2021 ihre Forderung, die Europäische Kommission solle eine Richtlinie zum
Recht auf Nichterreichbarkeit vorlegen.
Darüber hinaus wird die Europäische Kommission aufgefordert, in Reaktion
auf die Pandemie eine gezielte Überarbeitung der Richtlinie 2000/54/EG über den
Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei
der Arbeit auf den Weg zu bringen.
Nächste Schritte
Das Plenum des
Europäischen Parlamentes wird über den Bericht in seiner Sitzung im März
abstimmen.