EuGH sieht Diskriminierung von Frauen in Spanien
Spanische Regelung diskriminiert weibliche Hausangestellte beim Zugang zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit und weiteren sozialen Hilfen.
LB – 03/2022
Spanische
Hausangestellte sind überwiegend weiblich. Für die Branche gilt dort ein
„Besonderes System der sozialen Sicherheit“, das keine Versicherung gegen
Arbeitslosigkeit enthält. Wie der Europäische
Gerichtshof (EuGH) festgestellt hat, stellt diese Regelung eine mittelbare
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar.
Soziale Absicherung von Hausangestellten in Spanien
Die Beschäftigtengruppe der Hausangestellten in Spanien besteht fast
ausschließlich aus Frauen. Für sie gilt ein „Besonderes System der sozialen
Sicherheit“, das diverse Risiken absichert, jedoch keine Versicherung gegen
Arbeitslosigkeit enthält. Das System war 2011 unter anderem mit dem Ziel der
Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Sozialbetrug eingeführt worden.
Eine gesonderte Arbeitslosenversicherung bei der „Allgemeinen Sozialversicherungskasse“, die notwendig wäre, um Arbeitslosengeld zu erhalten, ist dabei ausdrücklich unzulässig. Diese Ausschluss-Regelung wird noch zusätzlich verschärft, da mit der Arbeitslosenversicherung auch weitere Ansprüche auf soziale Hilfen verknüpft sind, die so für Hausangestellte nicht zugänglich sind.
Verstoß gegen Unionsrecht
Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun in seinem Urteil vom 24. Februar 2022 (C-389/20) festgestellt hat, stellt diese Regelung eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Ein spanisches Verwaltungsgericht hatte mit Blick auf die
Richtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der sozialen
Sicherheit um Klärung bzw. Auslegung gebeten, nachdem eine
Betroffene Klage gegen die Allgemeine Sozialversicherungskasse
Spaniens erhoben hatte.
Ursprüngliche Zielstellung: Illegale Beschäftigung und Sozialbetrug vermeiden
Die bisher von der spanischen Regierung für die Regelung angeführte Begründung wurde als nicht gerechtfertigt angesehen. Der EuGH hat die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Sozialbetrug zwar als sozialpolitisch legitime Ziele bestätigt, sieht die Regelung jedoch als inkohärent und daher nicht geeignet zu deren Erreichung an. So bestünde das Risiko illegaler Beschäftigung auch in anderen Beschäftigungsgruppen. Weiterhin seien auch andere Sozialleistungen von der Gefahr des Sozialbetrugs betroffen, für die Hausangestellte – ebenso wie andere bzw. vergleichbare Beschäftigungsgruppen – durch das System durchaus abgesichert werden. Nicht zuletzt wird durch die Auswirkungen auf andere Leistungsbereiche der soziale Schutz noch weiter reduziert, was zu einer sozialen Notlage führt. Die Regelung geht damit auch über das hinaus, was für ihr ursprüngliches Ziel erforderlich ist.
Die spanischen
Gerichte sollen nun abschließend klären, ob es andere Rechtfertigungsgründe für die Regelung gibt.