
Reisen unter Corona
Seit dem 1. März sollen die EU-Mitgliedstaaten ihre Bestimmungen für Einreisen aus Drittländern lockern.
UM – 03/2022
Die Europäische Union (EU) will den internationalen
Reiseverkehr erleichtern. Der veränderten pandemischen Lage, aber auch den fortschreitenden
Impferfolgen müsse Rechnung getragen werden. Der Rat hat dazu seine Empfehlungen zu nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittländern aktualisiert. Er ist
damit weitgehend einem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 25. November des
Vorjahres gefolgt.
Die Reisebestimmungen in der EU sollen sich angleichen
Derzeit lassen einige EU-Länder relativ uneingeschränkt
Reisen aus Ländern außerhalb der EU zu, während andere - wie Italien und die
Niederlande - Einreisen aus bestimmten Nicht-EU-Ländern nicht zulassen oder mit
Auflagen wie Tests oder Quarantänepflichten versehen. Die Ratsempfehlung zielen
darauf ab, hier eine gemeinsame Linie zu finden, damit die Reisebestimmungen
für Nicht-EU-Länder stärker an die innerhalb der EU geltenden Regeln angeglichen
werden. Sie sind aber nicht bindend. Deshalb gilt weiterhin: Bevor eine Reise in
die EU angetreten wird, sollten die geltenden Bestimmungen des Einreiselandes
geprüft werden.
Mit den aktualisierten Ratsempfehlungen wird zum einen auf
die pandemische Lage im Drittland abgestellt. Um Beschränkungen für Reisende
aus bestimmten Ländern aufheben zu können, ist der Schwellenwert der
14-Tage-Inzidenz bei COVID-19-Fällen von 75 auf 100 Einwohner und die
wöchentliche Testrate von 300 auf 600 Einwohner, jeweils pro 100.000 Einwohner,
erhöht worden. Damit soll die Aufnahme in die regelmäßig aktualisierte europäische
Liste erleichtert werden, die solche Länder ausweist, für die die
vorübergehende Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU
aufgehoben werden sollen.
Geimpft, Genesen, Getestet
Zum anderen wird auf den individuellen Status der
betroffenen Person Bezug genommen. Ist eine Person mindestens 14 Tage und höchstens
270 Tage vor der Einreise mit einem von der EU oder der WHO empfohlenen
Impfstoff geimpft worden, sollen keine Beschränkungen gelten. Das gilt damit
auch für Personen, die beispielsweise ein in Indien oder China produzierten
Impfstoff erhalten haben. Auf sie könnten aber weitere Vorsichtsmaßnahmen wie
ein PCR-Test oder Quarantäne bei Einreise zukommen.
Für Personen mit Auffrischimpfung sollen ebenfalls keine
Beschränkungen gelten; auch nicht für Personen, die innerhalb von 180 Tagen vor
der Reise in die EU von COVID-19 genesen sind. Für Kinder im Alter von 6 bis 18
Jahren sollen die gleichen Regeln gelten. Sind sie nicht geimpft, soll ein
negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, eine Einreise
ermöglichen. Die Mitgliedstaaten können dann aber weitere Maßnahmen nach
Ankunft (Tests, Quarantäne, Isolierung) vorschreiben.
EU-Zertifikat soll Geltung bekommen
Die Empfehlungen sollen nur übergangsweise gelten. Das perspektivische
Ziel ist, nach Erreichen von höheren Impfquoten, ganz zu einem
personenbezogenen Ansatz überzugehen. Das wollte die Europäische Kommission
eigentlich schon zum 1. März erreichen und in diesem Zuge die Länderliste
abschaffen. Nun wird sie die Empfehlung bis zum 30. April überprüfen. Allerdings
wird schon jetzt den Ländern empfohlen, das digitale COVID-Zertifikat der EU
oder ein gleichwertiges Zertifikat eines Drittlandes zu verwenden. Ihre eigenen
Reisebestimmungen hat sie im Rahmen eines delegierten
Rechtsakts am 22. Februar dahingehend verändert, dass die EU-Regierungen
Genesungsbescheinigungen im digitalen COVID-Zertifikat der EU ausstellen
können, das auf bestimmten Antigen-Schnelltests anstelle eines PCR-Tests basieren
(siehe hierzu Gemeinsame
Liste von Corona-Antigen-Schnelltests).