Seit dem 1. März sollen die EU-Mitgliedstaaten ihre Bestimmungen für Einreisen aus Drittländern lockern.

UM – 03/2022

Die Europäische Union (EU) will den internationalen Reiseverkehr erleichtern. Der veränderten pandemischen Lage, aber auch den fortschreitenden Impferfolgen müsse Rechnung getragen werden. Der Rat hat dazu seine Empfehlungen zu nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittländern aktualisiert. Er ist damit weitgehend einem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 25. November des Vorjahres gefolgt.

Die Reisebestimmungen in der EU sollen sich angleichen

Derzeit lassen einige EU-Länder relativ uneingeschränkt Reisen aus Ländern außerhalb der EU zu, während andere - wie Italien und die Niederlande - Einreisen aus bestimmten Nicht-EU-Ländern nicht zulassen oder mit Auflagen wie Tests oder Quarantänepflichten versehen. Die Ratsempfehlung zielen darauf ab, hier eine gemeinsame Linie zu finden, damit die Reisebestimmungen für Nicht-EU-Länder stärker an die innerhalb der EU geltenden Regeln angeglichen werden. Sie sind aber nicht bindend. Deshalb gilt weiterhin: Bevor eine Reise in die EU angetreten wird, sollten die geltenden Bestimmungen des Einreiselandes geprüft werden.

Mit den aktualisierten Ratsempfehlungen wird zum einen auf die pandemische Lage im Drittland abgestellt. Um Beschränkungen für Reisende aus bestimmten Ländern aufheben zu können, ist der Schwellenwert der 14-Tage-Inzidenz bei COVID-19-Fällen von 75 auf 100 Einwohner und die wöchentliche Testrate von 300 auf 600 Einwohner, jeweils pro 100.000 Einwohner, erhöht worden. Damit soll die Aufnahme in die regelmäßig aktualisierte  europäische Liste erleichtert werden, die solche Länder ausweist, für die die vorübergehende Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU aufgehoben werden sollen.

Geimpft, Genesen, Getestet

Zum anderen wird auf den individuellen Status der betroffenen Person Bezug genommen. Ist eine Person mindestens 14 Tage und höchstens 270 Tage vor der Einreise mit einem von der EU oder der WHO empfohlenen Impfstoff geimpft worden, sollen keine Beschränkungen gelten. Das gilt damit auch für Personen, die beispielsweise ein in Indien oder China produzierten Impfstoff erhalten haben. Auf sie könnten aber weitere Vorsichtsmaßnahmen wie ein PCR-Test oder Quarantäne bei Einreise zukommen.

Für Personen mit Auffrischimpfung sollen ebenfalls keine Beschränkungen gelten; auch nicht für Personen, die innerhalb von 180 Tagen vor der Reise in die EU von COVID-19 genesen sind. Für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren sollen die gleichen Regeln gelten. Sind sie nicht geimpft, soll ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, eine Einreise ermöglichen. Die Mitgliedstaaten können dann aber weitere Maßnahmen nach Ankunft (Tests, Quarantäne, Isolierung) vorschreiben.

EU-Zertifikat soll Geltung bekommen

Die Empfehlungen sollen nur übergangsweise gelten. Das perspektivische Ziel ist, nach Erreichen von höheren Impfquoten, ganz zu einem personenbezogenen Ansatz überzugehen. Das wollte die Europäische Kommission eigentlich schon zum 1. März erreichen und in diesem Zuge die Länderliste abschaffen. Nun wird sie die Empfehlung bis zum 30. April überprüfen. Allerdings wird schon jetzt den Ländern empfohlen, das digitale COVID-Zertifikat der EU oder ein gleichwertiges Zertifikat eines Drittlandes zu verwenden. Ihre eigenen Reisebestimmungen hat sie im Rahmen eines delegierten Rechtsakts am 22. Februar dahingehend verändert, dass die EU-Regierungen Genesungsbescheinigungen im digitalen COVID-Zertifikat der EU ausstellen können, das auf bestimmten Antigen-Schnelltests anstelle eines PCR-Tests basieren (siehe hierzu Gemeinsame Liste von Corona-Antigen-Schnelltests).