EU-Kommission stellt Studienergebnisse zum Zugang zum Sozialschutz vor

VS – 05/2022

Eine Studie im Auftrag der EU-Kommission hat den Zugang zum Sozialschutz von jungen Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren in der EU und weiteren acht europäischen Staaten untersucht. Lücken zeigten sich insbesondere bei Beschäftigten auf Plattformen, bei unbezahlten Praktika oder anderen atypischen Beschäftigungsverhältnissen.

Ratsempfehlung zum Zugang zum Sozialschutz gilt auch für junge Menschen

In der Empfehlung des Rates von 2019 über den Zugang zum Sozialschutz für abhängige Beschäftigte und Selbstständige wird den Mitgliedstaaten empfohlen sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige Zugang zu verschiedenen Sozialschutzsystemen haben und Ansprüche aufbauen und in Anspruch nehmen können. Die Empfehlung basiert auf der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR).

Trotzdem sind junge Menschen eine besonders vulnerable Gruppe. Zwar sehen die meisten untersuchten Sozialschutzsysteme keine Altersrestriktionen vor. Aber in vielen Ländern bestehen Vorgaben für Anwartschaftszeiten, die erst zum Bezug von Sozialschutzleistungen berechtigen. Junge Menschen erfüllen im Vergleich zu den älteren diese Mindestzeiten häufiger nicht, weil sie noch am Beginn ihres Erwerbslebensstehen stehen. Sie erfüllen diese aber auch nicht, weil oft (unbezahlte) Praktika, Trainings- und Schulungsprogramme, Berufsausbildung oder auch selbstständige Tätigkeiten nicht zu den Anwartschaftszeiten hinzugezählt werden. Dies sind Beschäftigungsverhältnisse in denen junge Menschen überdurchschnittlich tätig sind.

Junge Menschen arbeiten in atypischen Beschäftigungsverhältnissen

Betroffen sind insbesondere junge Menschen auf Plattformen, in unbezahlten Praktika oder anderen atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Diese atypischen Beschäftigungsverhältnisse tragen oft nicht oder nur im sehr eingeschränkten Umfang zur Alterssicherung bei und verfügen meist über keinen oder nur unzureichenden Unfallversicherungsschutz. Auch sind junge Menschen, die solch einer atypischen Beschäftigung nachgehen, mit größerer Wahrscheinlichkeit von beitragsabhängigen Leistungen bei Mutterschaft, Vaterschaft und Elternurlaub ausgeschlossen. Beitragsunabhängige Geldleistungen können hierfür nur in 13 Ländern (davon zwölf in der EU) bezogen werden. Junge Eltern sind daher in den meisten Ländern auf den Zugang zu den beitragsabhängigen Leistungen angewiesen.

Kaum Unterschiede bestehen hingegen bei Gesundheitsleistungen und Krankenversicherungsschutz: So verfügen in fast allen untersuchten Ländern junge Menschen über eine Krankenversicherung und beim Umfang der Versicherungsleistungen bestehen kaum Unterschiede gegenüber den 30- bis 64-Jährigen.

Neue Arbeitsformen stellen das Sozialschutzsystem vor Herausforderungen

Neue Arbeitsformen, wie bspw. die Plattformbeschäftigung, betreffen meist junge Menschen. Sie bieten oft vielfältige neue Chancen in Arbeitsgestaltung, die gerade für jüngere attraktiv sind. Allerdings gehen diese neuen Arbeitsformen oft auch mit Einschränkungen beim Sozialschutz einher. Um dem zu begegnen und aufbauend auf der Empfehlung des Rats hat die EU-Kommission am 9. Dezember 2021 einen Richtlinienvorschlag zur Plattformbeschäftigung mit dem Ziel vorgelegt, den Zugang zu Sozial- und Arbeitsschutz von Plattformbeschäftigten sicherzustellen.

Die Deutsche Sozialversicherung hat hierzu im Konsultationsverfahren bereits Stellung genommen. Die Studie finden Sie unter folgendem Link.