
Lücken bei der sozialen Absicherung von jungen Menschen
EU-Kommission stellt Studienergebnisse zum Zugang zum Sozialschutz vor
VS – 05/2022
Eine Studie im Auftrag der EU-Kommission hat den Zugang zum
Sozialschutz von jungen Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren in der EU und
weiteren acht europäischen Staaten untersucht. Lücken zeigten sich insbesondere
bei Beschäftigten auf Plattformen, bei unbezahlten Praktika oder anderen
atypischen Beschäftigungsverhältnissen.
Ratsempfehlung zum Zugang zum Sozialschutz gilt auch für junge Menschen
In der
Empfehlung des Rates von 2019 über den Zugang zum Sozialschutz für abhängige
Beschäftigte und Selbstständige wird den Mitgliedstaaten empfohlen
sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige
Zugang zu verschiedenen Sozialschutzsystemen haben und Ansprüche aufbauen und
in Anspruch nehmen können. Die Empfehlung basiert auf der Europäischen Säule
sozialer Rechte (ESSR).
Trotzdem sind junge Menschen eine besonders vulnerable
Gruppe. Zwar sehen die meisten untersuchten Sozialschutzsysteme keine
Altersrestriktionen vor. Aber in vielen Ländern bestehen Vorgaben für
Anwartschaftszeiten, die erst zum Bezug von Sozialschutzleistungen berechtigen.
Junge Menschen erfüllen im Vergleich zu den älteren diese Mindestzeiten
häufiger nicht, weil sie noch am Beginn ihres Erwerbslebensstehen stehen. Sie
erfüllen diese aber auch nicht, weil oft (unbezahlte) Praktika, Trainings- und
Schulungsprogramme, Berufsausbildung oder auch selbstständige Tätigkeiten nicht
zu den Anwartschaftszeiten hinzugezählt werden. Dies sind
Beschäftigungsverhältnisse in denen junge Menschen überdurchschnittlich tätig
sind.
Junge Menschen arbeiten in atypischen Beschäftigungsverhältnissen
Betroffen sind insbesondere junge Menschen auf Plattformen,
in unbezahlten Praktika oder anderen atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Diese
atypischen Beschäftigungsverhältnisse tragen oft nicht oder nur im sehr
eingeschränkten Umfang zur Alterssicherung bei und verfügen meist über keinen
oder nur unzureichenden Unfallversicherungsschutz. Auch sind junge Menschen,
die solch einer atypischen Beschäftigung nachgehen, mit größerer Wahrscheinlichkeit
von beitragsabhängigen Leistungen bei Mutterschaft, Vaterschaft und
Elternurlaub ausgeschlossen. Beitragsunabhängige Geldleistungen können hierfür nur
in 13 Ländern (davon zwölf in der EU) bezogen werden. Junge Eltern sind daher
in den meisten Ländern auf den Zugang zu den beitragsabhängigen Leistungen
angewiesen.
Kaum Unterschiede bestehen hingegen bei Gesundheitsleistungen und Krankenversicherungsschutz: So verfügen in fast allen untersuchten Ländern
junge Menschen über eine Krankenversicherung und beim Umfang der
Versicherungsleistungen bestehen kaum Unterschiede gegenüber den 30- bis 64-Jährigen.
Neue Arbeitsformen stellen das Sozialschutzsystem vor Herausforderungen
Neue
Arbeitsformen, wie bspw. die Plattformbeschäftigung, betreffen meist junge
Menschen. Sie bieten oft vielfältige neue Chancen in Arbeitsgestaltung, die
gerade für jüngere attraktiv sind. Allerdings gehen diese neuen Arbeitsformen oft
auch mit Einschränkungen beim Sozialschutz einher. Um dem zu begegnen und
aufbauend auf der Empfehlung des Rats hat die EU-Kommission am 9. Dezember 2021
einen Richtlinienvorschlag
zur Plattformbeschäftigung mit dem Ziel vorgelegt, den Zugang zu Sozial-
und Arbeitsschutz von Plattformbeschäftigten sicherzustellen.
Die Deutsche Sozialversicherung hat hierzu im
Konsultationsverfahren bereits Stellung genommen. Die Studie finden Sie unter folgendem Link.