Rentenkommission empfiehlt langsameren Anstieg der Regelaltersgrenze

VS – 06/2022

Am 4. Mai hat die dänische Rentenkommission ihren Abschlussbericht vorgelegt. Eine der Empfehlungen ist, dass die Regelaltersgrenze in Zukunft langsamer ansteigen soll. Auch spricht sich die Rentenkommission dafür aus, dass für alle Berufs- und sozio-ökonomischen Gruppen die gleiche Regelaltersgrenze gelten soll.

Die Rentenkommission ist im Jahr 2020 unter dem Vorsitz des ehemaligen Arbeitsministers Jørn Neergaard Larsen eingerichtet worden. Sie soll insbesondere die Vor- und Nachteile differenzierter Regelaltersgrenzen betrachten, die Beziehung zwischen der Entwicklung der Lebenserwartung und der gesunden Lebensjahre für verschiedene sozio-ökonomische Gruppen untersuchen und die Auswirkungen eines langsameren Anstiegs der Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2040 analysieren.

Das Rentensystem soll über die Generationen hinweg gerechter werden

Ziel der Rentenkommission ist, das Rentensystem über Generationen hinweg gerechter zu machen. Nach der aktuell gültigen Regelung ist die Rentenphase über alle Generation gleich lang. Dies hat zwangsläufig zur Folge, dass bei einem Anstieg der Lebenserwartung zukünftige Generationen länger arbeiten müssen als heutige Rentner. Auch ist nicht gesichert, dass die Menschen im hohen Alter noch so gesund sind, um arbeiten zu können.

Darüber hinaus sieht es die Rentenkommission als problematisch an, dass in die bisherige Formel zur Berechnung der Regelaltersgrenze der Anstieg der Lebenserwartung ab einem Alter von 60 Jahren zu Grunde gelegt wird, während die Regelaltersgrenze heute bei 67 Jahren liegt. Damit gehen in die Berechnung auch Anstiege der Lebenserwartung unterhalb des gesetzlichen Renteneintrittsalters ein. Somit wird der Anstieg der Lebenserwartung ab der Regelaltersgrenze überschätzt. Die Folge ist, dass in der Zukunft die tatsächliche Rentenphase geringer als berechnet ausfällt.

Die Regelaltersgrenze steigt weiter – nur etwas langsamer

Vor diesem Hintergrund schlägt die Rentenkommission ab dem Jahr 2045 einen langsameren Anstieg der Regelaltersgrenze vor. Hierzu soll in der Berechnungsformel für die Regelaltersgrenze der Anstieg der Lebenserwartung ab der jeweils gültigen Regelaltersgrenze verwendet werden. Der so berechnete Anstieg der Lebenserwartung soll zu 80 Prozent auf das Arbeitsleben und zu 20 Prozent auf die Rentenzeit aufgeteilt werden. Dies hätte zur Folge, dass die Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2100 von heute 67 Jahren auf 74 Jahre statt auf 77 Jahre ansteigen würde.

Keine unterschiedlichen Regelaltersgrenzen für einzelne Gesellschaftsgruppen

Laut Rentenkommission bestehen große Unterschiede in der Lebenserwartung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen. Menschen mit einer niedrigen Bildung und in körperlich stark fordernden Berufen haben im Schnitt eine deutlich geringere Lebenserwartung als Akademikerinnen und Akademiker. Die Rentenkommission vertritt jedoch die Ansicht, dass diese Gerechtigkeitsfrage nicht über unterschiedliche Regelaltersgrenzen der gesellschaftlichen Gruppen geregelt werden sollte. Vielmehr müsse dies über Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Qualifizierung und Weiterbildung angegangen werden.

Anreize für Erwerbstätigkeit im Alter und Sparen für den Ruhestand

Die Rentenkommission empfiehlt darüber hinaus, die Möglichkeit zu schaffen, die Rentenphase zu unterbrechen, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Auch müssen Anreize geschaffen werden, damit alle ausreichend für die Rentenphase vorsorgen.