Dänen sollen im Jahr 2100 mit 74 statt mit 77 Jahren in Rente gehen
Rentenkommission empfiehlt langsameren Anstieg der Regelaltersgrenze
VS – 06/2022
Am 4. Mai
hat die dänische Rentenkommission ihren Abschlussbericht vorgelegt. Eine der
Empfehlungen ist, dass die Regelaltersgrenze in Zukunft langsamer ansteigen
soll. Auch spricht sich die Rentenkommission dafür aus, dass für alle Berufs-
und sozio-ökonomischen Gruppen die gleiche Regelaltersgrenze gelten soll.
Die
Rentenkommission ist im Jahr 2020 unter dem Vorsitz des ehemaligen
Arbeitsministers Jørn Neergaard Larsen eingerichtet worden. Sie soll insbesondere
die Vor- und Nachteile differenzierter Regelaltersgrenzen betrachten, die
Beziehung zwischen der Entwicklung der Lebenserwartung und der gesunden
Lebensjahre für verschiedene sozio-ökonomische Gruppen untersuchen und die
Auswirkungen eines langsameren Anstiegs der Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2040
analysieren.
Das Rentensystem soll über die Generationen hinweg gerechter werden
Ziel der
Rentenkommission ist, das Rentensystem über Generationen hinweg gerechter zu
machen. Nach der aktuell gültigen Regelung ist die Rentenphase über alle
Generation gleich lang. Dies hat zwangsläufig zur Folge, dass bei einem Anstieg
der Lebenserwartung zukünftige Generationen länger arbeiten müssen als heutige
Rentner. Auch ist nicht gesichert, dass die Menschen im hohen Alter noch so
gesund sind, um arbeiten zu können.
Darüber hinaus sieht es die Rentenkommission
als problematisch an, dass in die bisherige Formel zur Berechnung der
Regelaltersgrenze der Anstieg der Lebenserwartung ab einem Alter von 60 Jahren
zu Grunde gelegt wird, während die Regelaltersgrenze heute bei 67 Jahren liegt.
Damit gehen in die Berechnung auch Anstiege der Lebenserwartung unterhalb des gesetzlichen
Renteneintrittsalters ein. Somit wird der Anstieg der Lebenserwartung ab der
Regelaltersgrenze überschätzt. Die Folge ist, dass in der Zukunft die tatsächliche
Rentenphase geringer als berechnet ausfällt.
Die Regelaltersgrenze steigt weiter – nur etwas langsamer
Vor diesem
Hintergrund schlägt die Rentenkommission ab dem Jahr 2045 einen langsameren
Anstieg der Regelaltersgrenze vor. Hierzu soll in der Berechnungsformel für die
Regelaltersgrenze der Anstieg der Lebenserwartung ab der jeweils gültigen
Regelaltersgrenze verwendet werden. Der so berechnete Anstieg der
Lebenserwartung soll zu 80 Prozent auf das Arbeitsleben und zu 20 Prozent auf
die Rentenzeit aufgeteilt werden. Dies hätte zur Folge, dass die
Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2100 von heute 67 Jahren auf 74 Jahre statt auf
77 Jahre ansteigen würde.
Keine unterschiedlichen Regelaltersgrenzen für einzelne Gesellschaftsgruppen
Laut
Rentenkommission bestehen große Unterschiede in der Lebenserwartung
verschiedener gesellschaftlicher Gruppen. Menschen mit einer niedrigen Bildung
und in körperlich stark fordernden Berufen haben im Schnitt eine deutlich
geringere Lebenserwartung als Akademikerinnen und Akademiker. Die
Rentenkommission vertritt jedoch die Ansicht, dass diese Gerechtigkeitsfrage
nicht über unterschiedliche Regelaltersgrenzen der gesellschaftlichen Gruppen geregelt
werden sollte. Vielmehr müsse dies über Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente,
Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Qualifizierung und Weiterbildung
angegangen werden.
Anreize für Erwerbstätigkeit im Alter und Sparen für den Ruhestand
Die
Rentenkommission empfiehlt darüber hinaus, die Möglichkeit zu schaffen, die
Rentenphase zu unterbrechen, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Auch müssen
Anreize geschaffen werden, damit alle ausreichend für die Rentenphase vorsorgen.