EU prüft weitere Schritte in Richtung „Generation Rauchfrei“
Die EU-Kommission möchte Tabakgebrauch weiter eindämmen.
CC – 06/2022
Neben Zigaretten greifen Raucherinnen und Raucher verstärkt
zu elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten) oder Tabakerhitzern. Vor diesem
Hintergrund prüft die Europäische Kommission derzeit mit einer Konsultation
Maßnahmen, um den Tabakgebrauch in der Bevölkerung weiter einzudämmen. Dabei
sollen die Konsum- und Produktveränderungen berücksichtigt werden.
Neuartige Tabak- und nikotinhaltige Produkte bei Jugendlichen beliebt
Die Europäische Kommission hat sich im Europäischen Plan
zur Krebsbekämpfung das ehrgeizige Ziel gesetzt, eine „Generation Rauchfrei“ zu
schaffen. Bis 2040 sollen weniger als fünf Prozent der Bevölkerung Tabak
konsumieren. Heute liegt der Anteil der Raucherinnen und Raucher in der EU bei etwa
25 Prozent. Um dieses Ziel zu erreichen, unternimmt die EU viele Anstrengungen
zur Eindämmung des Tabakkonsums. Eine Intensivierung der Anstrengungen – auch
regulativ – wurde oft und zuletzt am Weltnichtrauchertag von der EU-Kommission
angekündigt. Im Besonderen wird in diesem Zusammenhang auf die Entwicklungen
und den Konsum von neuartigen Produkten verwiesen.
Dies sind neben E-Zigaretten vor allem sogenannte
Tabakerhitzer – auch Vaporizer genannt – in denen statt eines
Verbrennungsprozesses der Tabak in einem elektrischen Gerät lediglich erhitzt
und so eine Inhalation ermöglicht wird. Die Nutzung dieser Produkte,
insbesondere E-Zigaretten und Wasserpfeifentabak, nimmt gerade bei jungen
Menschen zu. Auch wenn noch intensive Forschungsanstrengungen unternommen
werden müssen, lässt sich feststellen, dass der Konsum von E-Zigaretten und Co.
eine Gesundheitsgefährdung darstellt und Abhängigkeitspotenzial birgt. Die
Weltgesundheitsorganisation betrachtet E-Zigaretten deshalb als eine Gefahr für
die Gesundheit und hat zu einer strengen Regulierung aufgerufen, um vor allem
junge Leute von der Nutzung abzuhalten.
Überprüfung des geltenden Rechtsrahmens für die Eindämmung des Tabakgebrauchs
Zum umfangreichen EU-Rechtsrahmen für die Eindämmung des
Tabakgebrauchs gehören die Richtlinie für Tabakerzeugnisse (Richtlinie
2014/40/EU), die Tabaksteuerrichtlinie (Richtlinie
2011/64/EU), die Tabakwerberichtlinie (2003/33/EG), die
Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Richtlinie
2010/13/EU), die Ratsempfehlungen über rauchfreie Umgebungen von 2009 (2009/C
296/02) sowie weitere politische Maßnahmenpakete.
Verschiedene Studien
und Evaluationsberichte zeigen, dass neuartige Tabak- und
nikotinhaltige Produkte oftmals „durch das regulative Raster“ fallen. Durch die
rasante Zunahme von neuen Produkten, Technologien und Märkten scheint eine
Überprüfung der bestehenden Rechtsvorschriften notwendig. Nur so kann auch
gesetzgeberisch mit diesen Veränderungen Schritt gehalten werden.
Regulatorische Möglichkeiten hat die EU viele, wie etwa die Einführung von
Maßnahmen zur Produktregulierung, zur Werbung, Besteuerung oder zur Anpassung
von rauchfreien Umgebungen.
Besteuerung und rauchfreie Umgebung
Hinsichtlich der steuerlichen Vorschriften plant die Europäische
Kommission eine Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie. Diese umfasst die EU-Vorschriften
für die Besteuerung von Tabakwaren und legt Mindeststeuersätze fest. Hier
besteht bei neuartigen Tabakerzeugnissen Harmonisierungsbedarf, da bisher die EU-Mitgliedstaaten
unterschiedliche Steuersätze auf neuartige Erzeugnisse anwenden.
Ebenfalls ist unter anderem eine Aktualisierung der
EU-Ratsempfehlungen für eine rauchfreie Umgebung angekündigt. Die
Ratsempfehlung aus dem Jahr 2009 gilt derzeit nur für Zigaretten und umfasst keine
E-Zigaretten oder andere Produkte, wie Wasserpfeifen. Überprüft werden soll
auch eine Ausweitung der rauchfreien Zonen auf Außenbereiche. Auch bei
bestimmten Innenbereichen, wie z.B. Autos, gibt es noch regulatorische
Spielräume, die die EU nutzen kann.
Die Deutsche Sozialversicherung (DSV) unterstützt, dass die
EU die rechtlichen Rahmenbedingungen so weiterentwickeln möchte, dass der
Konsum von Tabak weiter reduziert wird. Dies bildet eine wichtige
Voraussetzung, auf deren Basis die verhaltensbezogenen Präventionsansätze der
Sozialversicherung in Deutschland erst zu voller Wirksamkeit gelangen können.
Wichtig ist, dass bei der Überarbeitung des Rechtsrahmens nicht nur durch
gezielte Maßnahmen die Attraktivität für Minderjährige und Nichtraucher
verringert werden soll, sondern auch für erwachsene Raucherinnen und Raucher.
Das DSV-Feedback finden
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