Die EU-Kommission möchte Tabakgebrauch weiter eindämmen.

CC – 06/2022

Neben Zigaretten greifen Raucherinnen und Raucher verstärkt zu elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten) oder Tabakerhitzern. Vor diesem Hintergrund prüft die Europäische Kommission derzeit mit einer Konsultation Maßnahmen, um den Tabakgebrauch in der Bevölkerung weiter einzudämmen. Dabei sollen die Konsum- und Produktveränderungen berücksichtigt werden.

Neuartige Tabak- und nikotinhaltige Produkte bei Jugendlichen beliebt

Die Europäische Kommission hat sich im Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung das ehrgeizige Ziel gesetzt, eine „Generation Rauchfrei“ zu schaffen. Bis 2040 sollen weniger als fünf Prozent der Bevölkerung Tabak konsumieren. Heute liegt der Anteil der Raucherinnen und Raucher in der EU bei etwa 25 Prozent. Um dieses Ziel zu erreichen, unternimmt die EU viele Anstrengungen zur Eindämmung des Tabakkonsums. Eine Intensivierung der Anstrengungen – auch regulativ – wurde oft und zuletzt am Weltnichtrauchertag von der EU-Kommission angekündigt. Im Besonderen wird in diesem Zusammenhang auf die Entwicklungen und den Konsum von neuartigen Produkten verwiesen.

Dies sind neben E-Zigaretten vor allem sogenannte Tabakerhitzer – auch Vaporizer genannt – in denen statt eines Verbrennungsprozesses der Tabak in einem elektrischen Gerät lediglich erhitzt und so eine Inhalation ermöglicht wird. Die Nutzung dieser Produkte, insbesondere E-Zigaretten und Wasserpfeifentabak, nimmt gerade bei jungen Menschen zu. Auch wenn noch intensive Forschungsanstrengungen unternommen werden müssen, lässt sich feststellen, dass der Konsum von E-Zigaretten und Co. eine Gesundheitsgefährdung darstellt und Abhängigkeitspotenzial birgt. Die Weltgesundheitsorganisation betrachtet E-Zigaretten deshalb als eine Gefahr für die Gesundheit und hat zu einer strengen Regulierung aufgerufen, um vor allem junge Leute von der Nutzung abzuhalten.

Überprüfung des geltenden Rechtsrahmens für die Eindämmung des Tabakgebrauchs

Zum umfangreichen EU-Rechtsrahmen für die Eindämmung des Tabakgebrauchs gehören die Richtlinie für Tabakerzeugnisse (Richtlinie 2014/40/EU), die Tabaksteuerrichtlinie (Richtlinie 2011/64/EU), die Tabakwerberichtlinie (2003/33/EG), die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Richtlinie 2010/13/EU), die Ratsempfehlungen über rauchfreie Umgebungen von 2009 (2009/C 296/02) sowie weitere politische Maßnahmenpakete.

Verschiedene Studien und Evaluationsberichte zeigen, dass neuartige Tabak- und nikotinhaltige Produkte oftmals „durch das regulative Raster“ fallen. Durch die rasante Zunahme von neuen Produkten, Technologien und Märkten scheint eine Überprüfung der bestehenden Rechtsvorschriften notwendig. Nur so kann auch gesetzgeberisch mit diesen Veränderungen Schritt gehalten werden. Regulatorische Möglichkeiten hat die EU viele, wie etwa die Einführung von Maßnahmen zur Produktregulierung, zur Werbung, Besteuerung oder zur Anpassung von rauchfreien Umgebungen.

Besteuerung und rauchfreie Umgebung

Hinsichtlich der steuerlichen Vorschriften plant die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie. Diese umfasst die EU-Vorschriften für die Besteuerung von Tabakwaren und legt Mindeststeuersätze fest. Hier besteht bei neuartigen Tabakerzeugnissen Harmonisierungsbedarf, da bisher die EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Steuersätze auf neuartige Erzeugnisse anwenden.

Ebenfalls ist unter anderem eine Aktualisierung der EU-Ratsempfehlungen für eine rauchfreie Umgebung angekündigt. Die Ratsempfehlung aus dem Jahr 2009 gilt derzeit nur für Zigaretten und umfasst keine E-Zigaretten oder andere Produkte, wie Wasserpfeifen. Überprüft werden soll auch eine Ausweitung der rauchfreien Zonen auf Außenbereiche. Auch bei bestimmten Innenbereichen, wie z.B. Autos, gibt es noch regulatorische Spielräume, die die EU nutzen kann.

Die Deutsche Sozialversicherung (DSV) unterstützt, dass die EU die rechtlichen Rahmenbedingungen so weiterentwickeln möchte, dass der Konsum von Tabak weiter reduziert wird. Dies bildet eine wichtige Voraussetzung, auf deren Basis die verhaltensbezogenen Präventionsansätze der Sozialversicherung in Deutschland erst zu voller Wirksamkeit gelangen können. Wichtig ist, dass bei der Überarbeitung des Rechtsrahmens nicht nur durch gezielte Maßnahmen die Attraktivität für Minderjährige und Nichtraucher verringert werden soll, sondern auch für erwachsene Raucherinnen und Raucher. Das DSV-Feedback finden Sie hier.