Weitere Reformschritte sollen folgen

VS – 07/2022

Am 18. Juli hat sich die belgische Regierung auf eine Rentenreform geeinigt, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die Reform folgt dabei der Agenda der belgischen Regierung, „Arbeit besser zu belohnen“. Wesentliche Ziele sind die Erhöhung der Erwerbstätigkeit jenseits der Regelaltersgrenze, die Stärkung des Zusammenhangs zwischen Erwerbstätigkeit und Rentenleistungen sowie die Erhöhung der Rentenansprüche von Frauen.

Mindestrente nur nach Anwartschaftszeit von 20 Jahren

Umstritten waren in den Regierungskonsultationen die Kriterien für den Bezug der Mindestrente. Die Einigung sieht vor, dass die Anwartschaftszeiten für den Bezug einer Mindestrente zukünftig 20 Jahre betragen sollen. Dabei werden jedoch nur vollzeitnahe Zeiten, also mindestens 4/5 der Vollzeitbeschäftigung, sowie Eltern- und Pflegezeiten berücksichtigt. Auch wird die Mindestanwartschaftszeit für Versicherte verringert, die mindestens fünf Jahre berufsunfähig waren.

Die Anwartschaftszeiten für den Bezug einer Mindestrente wird dabei schrittweise erhöht. Alle, die bei Inkrafttreten der Reform 61 Jahre oder älter sind, benötigen keine Anwartschaftszeiten. Für die jüngeren Jahrgänge wird die Anforderung schrittweise erhöht. Für die Versicherten, die zu diesem Zeitpunkt 53 Jahre oder jünger sind, gelten die vollen 20 Jahre.

Gültig bleibt die bisherige Regelung, dass für den Bezug der vollständigen Mindestrente von heute 1.504 Euro eine nach belgischem Recht vollständige Erwerbszeit von 45 Jahren benötigt wird. Hat jemand 30 Jahre gearbeitet, reduziert sich der Anspruch entsprechend auf 2/3 Drittel dieses Betrags.

Rentenbonus bei aufgeschobenen Renteneintritt

Um das tatsächliche Renteneintrittsalter zu erhöhen, wird der von der Vorgängerregierung abgeschaffte Rentenbonus wieder eingeführt. Versicherte, die über die Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren hinaus arbeiten oder trotz Erfüllung der Voraussetzungen nicht mit 62 Jahren in den Vorruhestand gehen, sollen für jeden zusätzlichen Arbeitstag einen zusätzlichen jährlichen Rentenanspruch in Höhe von 2 bis 3 Euro erhalten. Dieser Bonus wird für maximal drei zusätzliche Beitragsjahre gewährt.

Teilzeitbeschäftigung wegen Kinderbetreuung wird aufgewertet

Derzeit beträgt der Gender Pension Gap, also der Unterschied in den eigenen Alterssicherungseinkommen von Frauen und Männern, in Belgien 33 Prozent. Um diese Unterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern, sollen Versicherte, die aufgrund von Kinderbetreuung Teilzeit gearbeitet haben, einen Rentenzuschlag erhalten.  

Kommt noch mehr?

Die Regierungsparteien betonen, dass die Reformen im Bereich Alterssicherung weitergehen sollen. Zu diesem Zweck wurden die Sozialpartner aufgefordert, die Arbeit an einer Reihe weiterer Themen fortzusetzen, darunter zur Vorruhestandsregelung, die Einführung der Teilrente und zur Ausweitung der zweiten Säule. Laut der Ministerin für Pensionen und soziale Eingliederung, Karine Lalieux (Parti Socialiste), ist das Ziel der Regierung, ein "soziales und finanziell tragfähiges" Rentensystem zu schaffen.