Neuer Themenletter ed*: Plattformbeschäftigung
Innovativer Regulierungsansatz oder starre Einheitslösung?
VS – 07/2022
Die
Europäische Kommission hat am 9. Dezember 2021 ein Maßnahmenpaket zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten vorgelegt.
Wesentlicher Bestandteil ist ein Richtlinienentwurf zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit. Nur sind die vorgeschlagenen
Regelungen ausreichend oder vielleicht zu weitgehend? In unserer aktuellen Ausgabe des Themenletters
ed* gehen wir diesen
Fragen nach und geben einen Überblick über die aktuelle Diskussion des
Richtlinienvorschlags.
Im Mittelpunkt steht die Statusfeststellung
Mit dem
Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission sollen die Rechte der
Plattformbeschäftigten gestärkt werden und sowohl Plattformbetreibende als auch
–beschäftigte mehr Rechtssicherheit erhalten. Dabei steht die Feststellung des
Beschäftigtenstatus im Mittelpunkt des Richtlinienentwurfs und auch im Zentrum
der Debatte. Denn viele Plattformbeschäftigte gelten als Selbstständige, obwohl
sie de facto abhängig beschäftigt sind und fallen somit durch das Netz der sozialen
Sicherung. Insbesondere die Vorschläge der Europäischen Kommission zur
Statusfeststellung anhand der gesetzlichen Vermutung mittels fünf Kriterien,
die Beweislastumkehr und die nicht aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs
gegen die Statusfeststellung, werden kontrovers diskutiert.
Algorithmisches Management
Der
digitale Wandel hat auch neue Möglichkeiten des algorithmischen Managements
geschaffen. Neben dem Innovationspotential geht dies jedoch mit Fragen der Überwachung,
der Datennutzung, der Gleichstellung und Diskriminierung von
Plattformbeschäftigten einher.
Der
Richtlinienentwurf sieht weiterhin vor, die Transparenz- und Meldepflichten für
digitale Arbeitsplattformen auszuweiten. Dies betrifft alle relevanten Daten
zur Statusfeststellung und umfasst EU-weit einheitlich zu übermittelnden
Informationen sowie auf Verlangen der Arbeits- und Sozialschutzbehörden
zusätzliche Klarstellungen und Einzelheiten zu den bereitgestellten Daten. Ein
aus Sicht der DSV zentraler Aspekt. Für eine zutreffende und schnell
durchführbare Statusfeststellung sind umfangreiche und aussagekräftige
Informationen über das Beschäftigungsverhältnis unerlässlich.
Belgien – Vorreiter bei der Umsetzung
Im Themenletter
ed* wird auch die im Februar 2022 von der belgischen Regierung vorgelegte
Arbeitsmarktreform vorgestellt. Obwohl die Richtlinie auf europäischer Ebene
noch nicht beschlossen ist, bezieht sich die belgische Regierung bei den
Vorgaben für die Feststellung des Beschäftigungsstatus von
Plattformbeschäftigten auf den Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission. Bei
der vorgesehenen obligatorischen Absicherung gegen Arbeitsunfälle für alle
Plattformbeschäftigten unabhängig vom Beschäftigungsstatus geht Belgien
deutlich über den Richtlinienvorschlag hinaus.