Innovativer Regulierungsansatz oder starre Einheitslösung?

VS – 07/2022

Die Europäische Kommission hat am 9. Dezember 2021 ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten vorgelegt. Wesentlicher Bestandteil ist ein Richtlinienentwurf zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit. Nur sind die vorgeschlagenen Regelungen ausreichend oder vielleicht zu weitgehend? In unserer aktuellen Ausgabe des Themenletters ed* gehen wir diesen Fragen nach und geben einen Überblick über die aktuelle Diskussion des Richtlinienvorschlags.

Im Mittelpunkt steht die Statusfeststellung

Mit dem Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission sollen die Rechte der Plattformbeschäftigten gestärkt werden und sowohl Plattformbetreibende als auch –beschäftigte mehr Rechtssicherheit erhalten. Dabei steht die Feststellung des Beschäftigtenstatus im Mittelpunkt des Richtlinienentwurfs und auch im Zentrum der Debatte. Denn viele Plattformbeschäftigte gelten als Selbstständige, obwohl sie de facto abhängig beschäftigt sind und fallen somit durch das Netz der sozialen Sicherung. Insbesondere die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Statusfeststellung anhand der gesetzlichen Vermutung mittels fünf Kriterien, die Beweislastumkehr und die nicht aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Statusfeststellung, werden kontrovers diskutiert.

Algorithmisches Management

Der digitale Wandel hat auch neue Möglichkeiten des algorithmischen Managements geschaffen. Neben dem Innovationspotential geht dies jedoch mit Fragen der Überwachung, der Datennutzung, der Gleichstellung und Diskriminierung von Plattformbeschäftigten einher.

Der Richtlinienentwurf sieht weiterhin vor, die Transparenz- und Meldepflichten für digitale Arbeitsplattformen auszuweiten. Dies betrifft alle relevanten Daten zur Statusfeststellung und umfasst EU-weit einheitlich zu übermittelnden Informationen sowie auf Verlangen der Arbeits- und Sozialschutzbehörden zusätzliche Klarstellungen und Einzelheiten zu den bereitgestellten Daten. Ein aus Sicht der DSV zentraler Aspekt. Für eine zutreffende und schnell durchführbare Statusfeststellung sind umfangreiche und aussagekräftige Informationen über das Beschäftigungsverhältnis unerlässlich.

Belgien – Vorreiter bei der Umsetzung

Im Themenletter ed* wird auch die im Februar 2022 von der belgischen Regierung vorgelegte Arbeitsmarktreform vorgestellt. Obwohl die Richtlinie auf europäischer Ebene noch nicht beschlossen ist, bezieht sich die belgische Regierung bei den Vorgaben für die Feststellung des Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten auf den Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission. Bei der vorgesehenen obligatorischen Absicherung gegen Arbeitsunfälle für alle Plattformbeschäftigten unabhängig vom Beschäftigungsstatus geht Belgien deutlich über den Richtlinienvorschlag hinaus.