Knappes Votum für Erhöhung der Regelaltersgrenze von Schweizerinnen
Die Schweiz stimmt für Initiative zur Stabilisierung der Rentenkasse
VS – 10/2022
Bei der
Volksabstimmung am 25. September haben sich rund 51 Prozent der Schweizer Wählerinnen
und Wähler für die Initiative zur Stabilisierung der Rentenkasse ausgesprochen.
Danach soll die Regelaltersgrenze zur Rente für Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöht
werden. Einer Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7,7 auf 8,1 Prozent zur
Stabilisierung der Rentenkasse haben 56 Prozent der Wahlberechtigten zugestimmt.
Erhöhung der Regelaltersgrenze lange Zeit umstritten
Die Schweiz
zählt zu den wenigen Ländern, die in den vergangenen Jahren die Regelaltersgrenze
von Frauen und Männern nicht angepasst hat. Bereits in den Jahren 2004 und 2017
hatten die damaligen Regierungen versucht, die Regelaltersgrenze zu erhöhen, sind
aber an Volksabstimmungen gescheitert. Insbesondere linke Parteien und
Organisationen sowie Gewerkschaften hatten eine Anpassung der Regelaltersgrenze
für Frauen an die der Männer als ungerecht abgelehnt.
Sie verwiesen auf
bestehende Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen. Danach müsse vor
einer Anpassung der Regelaltersgrenze zuerst sichergestellt werden, dass Frauen
genauso viel wie Männer verdienen. Mit dem Votum der Volksabstimmung wird in
Zukunft für Männer und Frauen die gleiche Regelaltersgrenze von 65 Jahren
gelten – trotz bestehender Gehaltsunterschiede.
Reform soll Rentenkasse stabilisieren
Laut der Schweizer
Bundesregierung ist die Reform aufgrund der Alterung der Gesellschaft notwendig.
So erreichten zunehmend die geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter, und die
Lebenserwartung steige systematisch an. Aufgrund der Reformmaßnahmen könne die
Rentenkasse jedoch mindestens für die kommenden zehn Jahre stabilisiert werden.
Sozialpolitische Abfederung
Die Reform soll
mit Ausgleichsmaßnahmen abgefedert werden: Tritt die Reform wie geplant im Jahr
2024 in Kraft, erhalten Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 bessere Bedingungen für
den vorzeitigen Renteneintritt oder einen Zuschlag, wenn sie bis zum Alter 65
arbeiten. Ab dem Jahrgang 1970 gelten für Männer und Frauen die gleichen Regeln
für den Renteneintritt.