Euro­pa­weite Siche­rung von menschen­wür­digen Lebens­be­din­gungen

IF – 10/2022

Im Sommer haben sich die EU-Staaten und das Europäische Parlament auf einheitliche Standards für Mindestlöhne in der Europäischen Union geeinigt. In dem Rechtstext finden sich Standards wieder, wie gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden sollen. Künftig müssen EU-Länder Aktionspläne festlegen, um die Tarifbindung zu steigern. Das politische Korsett wurde nach zwei Jahren Verhandlungszeit somit enger geschnürt als viele im Vorfeld der Verhandlungen vermuteten.

Mindest­löhne in der EU poli­tisch besie­gelt

Die Verhandlungen über die EU-Mindestlohn-Richtlinie mit der Europäischen Kommission und dem Rat wurden in der Nacht zum 7. Juni beendet und es konnte eine institutionelle Einigung erzielt werden. Der Rat nahm den vereinbarten Text bereits am 16. Juni mit qualifizierter Mehrheit an, von den EU-27 stimmten Schweden und Dänemark dagegen, Ungarn enthielt sich. 

Der Rat hat im Oktober das Dossier nun auch formell abgenickt, nachdem es im September im Europäischen Parlament gebilligt worden war. Über das Trilogergebnis stimmten die Abgeordneten mit 505 Stimmen dafür, 92 dagegen und 44 Enthaltungen ab.

Sozia­leres Europa als Vorgabe

Die Richtlinie soll die Arbeits- und Lebensbedingungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU verbessern und Fortschritte in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht bewirken. Die neuen Vorschriften legen Mindestanforderungen an die Angemessenheit der in den nationalen Rechtsvorschriften bzw. Tarifverträgen vorgesehenen gesetzlichen Mindestlöhne fest und sorgen dafür, dass die Erwerbstätigen wirksameren Zugang zum Mindestlohnschutz erhalten.

Die Richtlinie enthält Regelungen zur Förderung von Tarifverhandlungen. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten Aktionspläne zur Erhöhung der Tarifbindung festlegen müssen, wenn diese unter 80 Prozent liegen. Zusätzlich wurden europaweite Verfahrensstandards für die Festlegung, Aktualisierung und Durchsetzung von gesetzlichen Mindestlöhnen gesetzt.

Umset­zung

Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen. Allerdings könnte sich dies noch aufgrund der derzeitigen Energie- und Wirtschaftskrise ändern. Die Bürgerinnen und Bürgern fordern aufgrund der aktuellen Teuerungswelle schon jetzt europaweit rasch Lösungen, die umgehend im eigenen Portemonnaie spürbar sind.

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