Standards für Mindestlöhne
Europaweite Sicherung von menschenwürdigen Lebensbedingungen
IF – 10/2022
Im Sommer haben sich die EU-Staaten und das Europäische Parlament auf
einheitliche Standards für Mindestlöhne in der Europäischen Union geeinigt. In
dem Rechtstext finden sich Standards wieder, wie gesetzliche Mindestlöhne
festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden sollen. Künftig müssen
EU-Länder Aktionspläne festlegen, um die Tarifbindung zu steigern. Das
politische Korsett wurde nach zwei Jahren Verhandlungszeit somit enger
geschnürt als viele im Vorfeld der Verhandlungen vermuteten.
Mindestlöhne in der EU politisch besiegelt
Die Verhandlungen über die
EU-Mindestlohn-Richtlinie mit der Europäischen Kommission und dem Rat wurden in
der Nacht zum 7. Juni beendet und es konnte eine institutionelle Einigung
erzielt werden. Der Rat nahm den vereinbarten Text bereits am 16. Juni mit
qualifizierter Mehrheit an, von den EU-27 stimmten Schweden und Dänemark
dagegen, Ungarn enthielt sich.
Der
Rat hat im Oktober das Dossier nun auch formell abgenickt, nachdem es im
September im Europäischen Parlament gebilligt worden war. Über das Trilogergebnis stimmten die
Abgeordneten mit 505 Stimmen dafür, 92 dagegen und 44 Enthaltungen ab.
Sozialeres Europa als Vorgabe
Die
Richtlinie soll die Arbeits- und Lebensbedingungen aller Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in der EU verbessern und Fortschritte in wirtschaftlicher und
sozialer Hinsicht bewirken. Die neuen Vorschriften legen Mindestanforderungen
an die Angemessenheit der in den nationalen Rechtsvorschriften bzw.
Tarifverträgen vorgesehenen gesetzlichen Mindestlöhne fest und sorgen dafür,
dass die Erwerbstätigen wirksameren Zugang zum Mindestlohnschutz erhalten.
Die Richtlinie enthält
Regelungen zur Förderung von Tarifverhandlungen. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten
Aktionspläne zur Erhöhung der Tarifbindung festlegen müssen, wenn diese unter
80 Prozent liegen. Zusätzlich wurden europaweite Verfahrensstandards für die
Festlegung, Aktualisierung und Durchsetzung von gesetzlichen Mindestlöhnen
gesetzt.
Umsetzung
Die EU-Mitgliedstaaten haben nun
zwei Jahre Zeit, die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen. Allerdings könnte sich
dies noch aufgrund der derzeitigen Energie- und Wirtschaftskrise ändern. Die
Bürgerinnen und Bürgern fordern aufgrund der aktuellen Teuerungswelle schon
jetzt europaweit rasch Lösungen, die umgehend im eigenen Portemonnaie spürbar
sind.