Aufnahme von COVID-19 in die Europäische Liste der Berufskrankheiten
Berufe mit erhöhtem Infektionsrisiko betroffen
JA – 12/2022
Die Europäische Kommission hat am 28. November COVID-19 in die
Empfehlung (EU) 2022/2337 über die Europäische Liste von Berufskrankheiten
aufgenommen. Damit empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten COVID-19 in den Bereichen Gesundheit, Soziales und häusliche
Betreuung sowie in Branchen mit nachweislich erhöhtem Infektionsrisiko
als Berufskrankheit anzuerkennen. Darüber hinaus soll COVID-19 im Rahmen
einer Pandemielage als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn in einem
bestimmten Sektor ein Ausbruch verzeichnet oder ein nachgewiesenes
Infektionsrisiko in weiteren Tätigkeitsfeldern besteht.
Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit
COVID-19 sorgt seit Anfang 2020 für
erhebliche Störungen im Betriebsablauf in sämtlichen Berufsfeldern. Die Gesundheit
und Sicherheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird auch weiterhin in
der gesamten Europäischen Union durch COVID-19 beeinträchtigt. Bestimmte
Berufsgruppen sind dabei einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt, beispielsweise
weil sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in unmittelbaren Kontakt mit infizierten
Personen stehen. Eine Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit würde damit betroffenen Berufsgruppen die Möglichkeit
geben, entsprechende Rechte wahrzunehmen, etwa zu Entschädigungsansprüchen.
COVID-19 in Deutschland als Berufserkrankung
Die Anerkennung von Berufskrankheiten fällt in die Zuständigkeit
der Mitgliedsstaaten. Die Europäische Liste der Berufskrankheiten ist deshalb
für die Mitgliedstaaten nur eine Empfehlung und rechtlich nicht bindend. Deutschland
und viele weitere Mitgliedsstaaten, wie etwa Frankreich und Spanien, haben
COVID-19 unter bestimmten Voraussetzungen bereits als Berufskrankheit anerkannt.
Die Aktualisierung der seit 1990 bestehenden und zuletzt 2003 aktualisierten Europäischen
Liste der Berufskrankheiten durch die Empfehlung (EU) 2022/2337 der Europäischen Kommission ist
jedoch ein wichtiger Schritt, um die europaweite Anerkennung und Entschädigung
von COVID-19 als Berufskrankheit zu fördern.
Bereits im Mai hatten sich die Vertreterinnen und Vertreter der
EU-Mitgliedstaaten, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Beratenden Ausschuss für Sicherheit und
Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) darauf geeinigt, dass COVID-19 als
Berufskrankheit in bestimmten Berufsfeldern anerkannt werden sollte (siehe auch DSV-News Mai 2022). Sie
sprachen sich dafür aus, eine entsprechende Aktualisierung der EU-Liste der
Berufskrankheiten zu unterstützen. Nicolas Schmit, EU-Kommissar für
Beschäftigung und soziale Rechte, sprach damals von einem „starken politischen
Signal, die Auswirkungen von COVID-19 auf die Arbeitnehmer anzuerkennen.“