Berufe mit erhöhtem Infektionsrisiko betroffen

JA – 12/2022

Die Europäische Kommission hat am 28. November COVID-19 in die Empfehlung (EU) 2022/2337 über die Europäische Liste von Berufskrankheiten aufgenommen. Damit empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten COVID-19 in den Berei­chen Gesund­heit, Sozia­les und häus­li­che Betreu­ung sowie in Bran­chen mit nach­weis­lich erhöh­tem Infek­ti­ons­ri­siko als Berufskrankheit anzuerkennen. Darüber hinaus soll COVID-19 im Rahmen einer Pandemielage als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn in einem bestimmten Sektor ein Ausbruch verzeichnet oder ein nachgewiesenes Infektionsrisiko in weiteren Tätigkeitsfeldern besteht.

Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit

COVID-19 sorgt seit Anfang 2020 für erhebliche Störungen im Betriebsablauf in sämtlichen Berufsfeldern. Die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird auch weiterhin in der gesamten Europäischen Union durch COVID-19 beeinträchtigt. Bestimmte Berufsgruppen sind dabei einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt, beispielsweise weil sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in unmittelbaren Kontakt mit infizierten Personen stehen. Eine Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit würde damit  betroffenen Berufsgruppen die Möglichkeit geben, entsprechende Rechte wahrzunehmen, etwa zu Entschädigungsansprüchen.

COVID-19 in Deutschland als Berufserkrankung

Die Anerkennung von Berufskrankheiten fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Die Europäische Liste der Berufskrankheiten ist deshalb für die Mitgliedstaaten nur eine Empfehlung und rechtlich nicht bindend. Deutschland und viele weitere Mitgliedsstaaten, wie etwa Frankreich und Spanien, haben COVID-19 unter bestimmten Voraussetzungen bereits als Berufskrankheit anerkannt. Die Aktualisierung der seit 1990 bestehenden und zuletzt 2003 aktualisierten Europäischen Liste der Berufskrankheiten durch die Empfehlung (EU) 2022/2337 der Europäischen Kommission ist jedoch ein wichtiger Schritt, um die europaweite Anerkennung und Entschädigung von COVID-19 als Berufskrankheit zu fördern.

Bereits im Mai hatten sich die Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) darauf geeinigt, dass COVID-19 als Berufskrankheit in bestimmten Berufsfeldern anerkannt werden sollte (siehe auch DSV-News Mai 2022). Sie sprachen sich dafür aus, eine entsprechende Aktualisierung der EU-Liste der Berufskrankheiten zu unterstützen. Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, sprach damals von einem „starken politischen Signal, die Auswirkungen von COVID-19 auf die Arbeitnehmer anzuerkennen.“