Weg frei für mehr Digitalisierung

IF – 12/2022

Im März 2021 hat die Europäische Kommission ihre Ziele und Vorgaben für einen digitalen Wandel Europas bis 2030 vorgelegt (siehe News August 2022). Die Europäische Kommission schlägt in ihrem Programm mehrere Digitalgrundsätze vor. Es soll außerdem ein Governance-Rahmen zur Überwachung der Fortschritte fixiert werden. Ein digitaler Kompass soll zusätzlich helfen die Digitalziele der EU für 2030 konkret umzusetzen. Bereits in ihrer Rede zur Lage der Union im Jahr 2020 forderte die Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen die Mitgliedstaaten auf, mehr Führungsstärke in der Digitalisierung im globalen Vergleich zu zeigen.

Industrie und Wirtschaft sind gefragt

Konkret braucht es einen raschen flächendeckenden Ausbau der digitalen Infrastruktur, vor allem im Bereich Cloud und 5G. Einige Fraktionen aus dem Europäischen Parlament wünschten sich, dass europäische Mittel, beispielsweise aus dem EU-Wiederaufbaufonds, für den Ausbau der europäischen Digitalisierung genutzt werden sollen. Die Schaffung eines einheitlichen digitalen Binnenmarktes soll durch das Programm vorangetrieben und mehr Klarheit im Datenschutz geschaffen werden.

Verhandlungen im Eiltempo

Im Parlament wurde das Programm dem Industrie-, Forschungs- und Energieausschuss (ITRE) zugewiesen. Die Berichterstatterin Martina Dlabajova (Renew/CZ) veröffentlichte ihren Berichtsentwurf im März 2022. Danach konnten sich der Rat und das Europäische Parlament bereits in nur zwei interinstitutionellen Trilogverhandlungen im Sommer einigen. Der finale Text wurde am 24. November im Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg angenommen. Sobald der Rat dem Legislativvorschlag zugestimmt hat, wird er am 20. Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.

Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

In der Einigung findet sich auch eine Passage zu den Rechten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheits-, Kranken- und Sozialversicherungssystemen. Diese sollen weiterhin aufrechterhalten und geschützt werden. Es darf niemand aufgrund der eigenen Krankengeschichte, des finanziellen Status oder aufgrund des Mangels an digitaler Infrastruktur der Zugang zu Sozialsystemen, Gesundheits- und Pflegediensten in der EU verwehrt werden.

Ausblick

Die Mitgliedstaaten sind nun an der Reihe, um die Förderung der digitalen Kompetenzen von ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch eine hochwertige Aus- und Weiterbildung zu gewährleisten. Um sich der stetig wandelnden Arbeitswelt anzupassen, müssen die Bedürfnisse jener Personen, die bald das Renteneintrittsalter erreichen, oder andere benachteiligte Gruppen, wie etwa Frauen oder Menschen mit Behinderungen, besonders berücksichtigt werden.