Europäische digitale Dekade
Weg frei für mehr Digitalisierung
IF – 12/2022
Im März 2021 hat die Europäische Kommission ihre Ziele und Vorgaben für
einen digitalen Wandel Europas bis 2030 vorgelegt (siehe News August 2022). Die Europäische
Kommission schlägt in ihrem Programm mehrere Digitalgrundsätze vor. Es soll außerdem
ein Governance-Rahmen zur Überwachung der Fortschritte fixiert werden. Ein
digitaler Kompass soll zusätzlich helfen die Digitalziele der EU für 2030
konkret umzusetzen. Bereits in ihrer Rede zur Lage der Union im Jahr 2020 forderte
die Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen die Mitgliedstaaten auf, mehr
Führungsstärke in der Digitalisierung im globalen Vergleich zu zeigen.
Industrie und Wirtschaft sind gefragt
Konkret braucht
es einen raschen flächendeckenden Ausbau der digitalen Infrastruktur, vor allem
im Bereich Cloud und 5G. Einige Fraktionen aus dem Europäischen Parlament wünschten
sich, dass europäische Mittel, beispielsweise aus dem EU-Wiederaufbaufonds, für
den Ausbau der europäischen Digitalisierung genutzt werden sollen. Die Schaffung
eines einheitlichen digitalen Binnenmarktes soll durch das Programm
vorangetrieben und mehr Klarheit im Datenschutz geschaffen werden.
Verhandlungen im Eiltempo
Im Parlament
wurde das Programm dem Industrie-, Forschungs- und Energieausschuss
(ITRE) zugewiesen. Die Berichterstatterin Martina Dlabajova (Renew/CZ) veröffentlichte
ihren Berichtsentwurf im März 2022. Danach konnten sich der Rat und das
Europäische Parlament bereits in nur zwei interinstitutionellen Trilogverhandlungen
im Sommer einigen. Der finale Text wurde am 24. November im Plenum des
Europäischen Parlaments in Straßburg angenommen. Sobald der Rat dem Legislativvorschlag
zugestimmt hat, wird er am 20. Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt
der EU in Kraft treten.
Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
In der Einigung
findet sich auch eine Passage zu den Rechten von Bürgerinnen und Bürgern sowie
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für einen gleichberechtigten Zugang zu
Gesundheits-, Kranken- und Sozialversicherungssystemen. Diese sollen weiterhin aufrechterhalten
und geschützt werden. Es darf niemand aufgrund der eigenen Krankengeschichte, des
finanziellen Status oder aufgrund des Mangels an digitaler Infrastruktur der Zugang
zu Sozialsystemen, Gesundheits- und Pflegediensten in der EU verwehrt werden.
Ausblick
Die
Mitgliedstaaten sind nun an der Reihe, um die Förderung der digitalen Kompetenzen
von ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch eine hochwertige Aus- und
Weiterbildung zu gewährleisten. Um sich der stetig wandelnden Arbeitswelt anzupassen,
müssen die Bedürfnisse jener Personen, die bald das Renteneintrittsalter
erreichen, oder andere benachteiligte Gruppen, wie etwa Frauen oder Menschen
mit Behinderungen, besonders berücksichtigt werden.