Evaluierung der Folgenabschätzung zur Änderung der Asbestrichtlinie
Berufsbedingte Krebserkrankungen können vermieden und Gesundheitskosten gesenkt werden
JA – 01/2023
Der Wissenschaftliche
Dienst des Europäischen Parlaments unterstützt die parlamentarische Arbeit
der Europaabgeordneten mit tiefergehenden Analysen. In diesem Zusammenhang hat
er im Januar 2023 für den Ausschuss für Beschäftigung
und soziale Angelegenheiten (EMPL) eine Evaluierung der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zur Änderung der Richtlinie
2009/148/EG zum Schutz von Arbeitnehmern gegen die Gefährdung durch Asbest am
Arbeitsplatz (Asbestrichtlinie) veröffentlicht.
Bessere Rechtsetzung
In diesem für den EMPL-Ausschuss
erstellten Briefing wird im Kern analysiert, ob die Hauptkriterien der Europäischen Kommission für
eine bessere Rechtsetzung erfüllt werden. Das Briefing bietet darüber hinaus einen
ersten Überblick über die Herangehensweise und Ergebnisse der Folgenabschätzung
zur Änderung der Asbestrichtlinie.
Briefing: Inhalte der Folgenabschätzung
Die Folgenabschätzung benennt
neben dem allgemeinen Ziel der Initiative, der Prävention von berufsbedingten
Krebserkrankungen, die im Zusammenhang mit Asbest stehen, zwei weitere Ziele. Dazu
zählen ein effektiverer Schutz vor Gefahren durch Asbest, indem der Arbeitsplatzgrenzwert
auf Grundlage jüngster wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet wird, und
das Ziel eines europaweit einheitlichen Arbeitnehmerschutzes vor Asbest. Des Weiteren
werden die sozialen und ökonomischen Folgen benannt.
Demnach könne eine erhebliche Zahl an berufsbedingten Krebserkrankungen
durch Asbest in den nächsten 40 Jahren vermieden (zwischen 75 und 97 Prozent der
Fälle) und Gesundheitskosten gesenkt (zwischen 166-418 Millionen Euro) werden. Das
Briefing kritisiert allerdings, dass in der Folgenabschätzung verschiedene Vorschläge
für einen niedrigeren Arbeitsplatzgrenzwert aufgezeigt werden, aber zusätzliche
Schutzmaßnahmenkonzepte, beispielsweise das Tragen von Schutzmasken ab
Überschreitung eines Grenzwertes, nicht erläutert werden.
Hintergrund: Vorschlag zur Änderung der Asbestrichtlinie
Nach Angaben der Europäischen
Kommission sind berufsbedingte Krebserkrankungen die häufigste Ursache für
arbeitsbedingte Todesfälle in Europa. 78 Prozent der in den Mitgliedstaaten
anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen stehen im Zusammenhang mit
Asbest. Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang ihren Vorschlag
zur Änderung der Asbestrichtlinie am 28. September 2022 veröffentlicht. Die
DSV hatte sich bereits im Vorfeld zu den Vorhaben der Europäischen Kommission
im Rahmen einer Stellungnahme geäußert und begrüßt, dass die Asbestrichtlinie
an den geltenden wissenschaftlichen Stand angepasst werden soll.
Die
Mitgliedstaaten hatten sich in ihrer Ratssitzung auf eine allgemeine
Ausrichtung über Grenzwerte für die Exposition von Asbest am Arbeitsplatz
geeinigt und den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Senkung des
Arbeitsplatzgrenzwertes auf 0,01 f/cm³ als Schichtmittelwert bestätigt. Das
Europäische Parlament arbeitet aktuell an der Erarbeitung einer Position. Berichterstatterin Véronique Trillet- Lenoir hat am 11.
Januar 2023 ihren Berichtsentwurf veröffentlicht, der im Februar im
Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments diskutiert wird.