Berufs­be­dingte Krebs­er­kran­kungen können vermieden und Gesund­heits­kosten gesenkt werden

JA – 01/2023

Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments unterstützt die parlamentarische Arbeit der Europaabgeordneten mit tiefergehenden Analysen. In diesem Zusammenhang hat er im Januar 2023 für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) eine Evaluierung der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG zum Schutz von Arbeitnehmern gegen die Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (Asbestrichtlinie) veröffentlicht.

Bessere Recht­set­zung

In diesem für den EMPL-Ausschuss erstellten Briefing wird im Kern analysiert, ob die Hauptkriterien der Europäischen Kommission für eine bessere Rechtsetzung erfüllt werden. Das Briefing bietet darüber hinaus einen ersten Überblick über die Herangehensweise und Ergebnisse der Folgenabschätzung zur Änderung der Asbestrichtlinie.

Brie­fing: Inhalte der Folgen­ab­schät­zung

Die Folgenabschätzung benennt neben dem allgemeinen Ziel der Initiative, der Prävention von berufsbedingten Krebserkrankungen, die im Zusammenhang mit Asbest stehen, zwei weitere Ziele. Dazu zählen ein effektiverer Schutz vor Gefahren durch Asbest, indem der Arbeitsplatzgrenzwert auf Grundlage jüngster wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet wird, und das Ziel eines europaweit einheitlichen Arbeitnehmerschutzes vor Asbest. Des Weiteren werden die sozialen und ökonomischen Folgen benannt.


Demnach könne eine erhebliche Zahl an berufsbedingten Krebserkrankungen durch Asbest in den nächsten 40 Jahren vermieden (zwischen 75 und 97 Prozent der Fälle) und Gesundheitskosten gesenkt (zwischen 166-418 Millionen Euro) werden. Das Briefing kritisiert allerdings, dass in der Folgenabschätzung verschiedene Vorschläge für einen niedrigeren Arbeitsplatzgrenzwert aufgezeigt werden, aber zusätzliche Schutzmaßnahmenkonzepte, beispielsweise das Tragen von Schutzmasken ab Überschreitung eines Grenzwertes, nicht erläutert werden.

Hinter­grund: Vorschlag zur Änderung der Asbe­stricht­linie

Nach Angaben der Europäischen Kommission sind berufsbedingte Krebserkrankungen die häufigste Ursache für arbeitsbedingte Todesfälle in Europa. 78 Prozent der in den Mitgliedstaaten anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen stehen im Zusammenhang mit Asbest. Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang ihren Vorschlag zur Änderung der Asbestrichtlinie am 28. September 2022 veröffentlicht. Die DSV hatte sich bereits im Vorfeld zu den Vorhaben der Europäischen Kommission im Rahmen einer Stellungnahme geäußert und begrüßt, dass die Asbestrichtlinie an den geltenden wissenschaftlichen Stand angepasst werden soll.

Die Mitgliedstaaten hatten sich in ihrer Ratssitzung auf eine allgemeine Ausrichtung über Grenzwerte für die Exposition von Asbest am Arbeitsplatz geeinigt und den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Senkung des Arbeitsplatzgrenzwertes auf 0,01 f/cm³ als Schichtmittelwert bestätigt. Das Europäische Parlament arbeitet aktuell an der Erarbeitung einer Position. Berichterstatterin Véronique Trillet- Lenoir hat am 11. Januar 2023 ihren Berichtsentwurf veröffentlicht, der im Februar im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments diskutiert wird.

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