Fristverlängerung bei Medizinprodukteverordnung
Europäische Kommission veröffentlicht Vorschlag zur Verlängerung risikobedingter Übergangsfristen
CC – 01/2023
In Europa wird seit Monaten über Engpässe bei dringend
benötigten Medizinprodukten diskutiert. Die Europäische Kommission hat nun am
6. Januar einen Vorschlag
zur Änderung der Medizinprodukteverordnung (MDR) vorgelegt. Mit diesem soll
der Übergangszeitraum für die Anpassung an die neuen
Zertifizierungsvorschriften im Rahmen der MDR verlängert werden.
Risikobedingte Verlängerung der Übergangsfristen
Die im Kommissionvorschlag enthaltenen neuen
Übergangsfristen richten sich nach der Risikoklasse der medizinischen Produkte.
Für Produkte mit höherem Risiko wird die Übergangsfrist um mehr als drei Jahre,
bis zum 31. Dezember 2027, und für Produkte mit mittlerem und geringerem Risiko
um mehr als vier Jahre, bis zum 31. Dezember 2028, verlängert. Außerdem plant
die Europäische Kommission das „Ausverkaufsdatum“ („sell-out date“) aufzuheben.
Das „Ausverkaufsdatum" ist das Enddatum, nach dem Produkte, die bereits in
Verkehr gebracht wurden und noch zum Kauf angeboten werden, vom Markt genommen
werden sollten.
Strenge Bedingungen müssen erfüllt werden
Um die Produktsicherheit weiterhin zu gewährleisten, sind
bei der risikobedingten Verlängerung der Übergangsfristen strenge Bedingungen
vorgesehen. Hersteller dürfen nur von Fristverlängerungen profitieren, wenn sie
beispielsweise nachweisen können, dass ein Antrag auf Konformitätsbewertung
gemäß der MDR vor Ende Mai 2024 gestellt wurde, dass das betreffende
Medizinprodukt nicht wesentlich verändert wurde und dass es keine unannehmbaren
Gesundheitsrisiken birgt.
Sicherheits- und Qualitätsanforderungen müssen bestehen bleiben
Nach Ansicht der DSV ist die MDR ein wichtiger Schritt zur
Verbesserung der Patientensicherheit und der Behandlungsqualität mit
Medizinprodukten. Für die DSV ist es deshalb wichtig, dass diese Prämisse auch
bei der vorgeschlagenen Anpassung der MDR bestehen bleibt. Die befristete
risikobasierte Verlängerung von Übergangsfristen ist sinnvoll, um Engpässen bei
der Versorgung mit Medizinprodukten entgegenzuwirken. Sicherheits- und
Qualitätsanforderungen müssen unbedingt weiterhin bestehen bleiben.
Mehr Transparenz gefordert
Die DSV fordert, dass die Unternehmen trotz der Verlängerung
ihren Zertifizierungspflichten nachkommen. Zudem wäre es wichtig zu wissen, bei
welchen Medizinprodukten ein ernsthaftes Risiko für Marktrücknahmen besteht,
warum genau sie vom Markt genommen werden und ob einzelne Mitgliedsstaaten
Sonderzulassungen erteilt haben. Die DSV hat sich in diesem Sinne mit einem Feedback an der Konsultation der Europäischen Kommission beteiligt. In einem Dringlichkeitsverfahren soll der Kommissionsvorschlag nun beraten und schnellstmöglich im Europäischen Parlament
und dem Rat verabschiedet werden.