
Lohntransparenzrichtlinie
Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Stellung von Frauen
IF – 02/2023
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist einer der Gründungsziele der
Europäischen Union, verankert in Artikel 157 des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Genauso verankert ist
dies in der
Europäischen Säule sozialer Rechte, deren 20 zentrale Grundsätze ausschlaggebend
für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme sind. Grundsatz
2 definiert die Themen Geschlechtergleichstellung und das Recht auf gleiches
Arbeitsentgelt. Die Umsetzung bleibt jedoch noch immer eine europaweite Herausforderung.
Aufgrund mangelnder Lohntransparenz bleibt Lohndiskriminierung oft unentdeckt
und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Schwierigkeiten,
Wiedergutmachungsansprüche geltend zu machen. Nach zwei Jahren Verhandlungen
wurde nun eine vorläufige Eignung für Maßnahmen zur europäischen Lohntransparenz
geschlossen.
Europa handelt: berufliche Gleichstellung
Europas Engagement für berufliche Gleichstellung soll
weiterhin gestärkt werden, um Diskriminierungen für alle Geschlechter zu
beseitigen. Jedoch sind mehr Frauen von Lohndiskriminierung betroffen als Männer. Im
Frühjahr 2021 hat die Europäische Kommission reagiert und einen Legislativvorschlag zu
verbindlichen Maßnahmen zur Lohntransparenz veröffentlicht. Die
vorgeschlagene Richtlinie konzentriert sich auf Maßnahmen zur Gewährleistung
von Entgelttransparenz und besseren Zugang zur Justiz für betroffene
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Entgeltdiskriminierung.
Auswirkungen der Ungleichheit
Die Lohnschere in der Europäischen
Union ist größer als vermutet. Viele Frauen verdienen im EU-weiten Durchschnitt
immer noch 14,1 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Bei Pensionen ist
die Differenz von 25,9 Prozent sogar noch eklatanter. Frauenarmut im Alter
stieg in den letzten Jahren weiter an. Die Lohntransparenzrichtlinie zielt
darauf ab, die Lohn- und Pensionsschere endlich weiter zu schließen. Dadurch
soll eine bessere Vergleichsmöglichkeit von Löhnen auf dem europäischen
Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Unternehmen ab 100 Beschäftigten sollen zu mehr
Transparenz bei den Gehältern verpflichtet werden. Wer sich nicht daran hält,
hat mit hohen Strafen zu rechnen. Eine geplante Überwachungsstelle soll auch
sektorübergreifend Daten sammeln und veröffentlichen, um einen Vergleich zu
ermöglichen.
Politische Diskussion geht in richtige Richtung
Ende 2021 begannen der Ausschuss
für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) und der Ausschuss
für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) über 1000 Änderungsanträge
zum Berichtsentwurf abzuarbeiten. Parallel dazu einigten sich die Mitgliedstaaten
auf einen gemeinsamen Ansatz. Im Frühjahr 2022 nahmen der EMPL- und der
FEMM-Ausschuss gemeinsam den Bericht über den Richtlinienvorschlag an und
stimmten für die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen.
Nach zwei Jahren Einigung erzielt
Nach langen und harten Verhandlungen wurde in der letzten
Plenarsitzung 2022 in Straßburg während des 5. und letzten Trilogs eine
vorläufige Vereinbarung über verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz
geschlossen. Die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten war bis zuletzt nicht sicher, nachdem
liberale und konservative Parteien immer wieder nach Ausreden suchten.
Das Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments, bestehend
aus den beiden Ko-Berichterstatterinnen, Kira Peter-Hansen (Grüne/DK) und Samira
Rafaela (Renew/NL), verhandelten erfolgreich mit dem Rat und der Europäischen Kommission.
Nach Annahme und rechtlicher sowie sprachlicher Überprüfung wird über das Dossier im
Plenum abgestimmt, vorläufig geplant für März 2023.