Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Stellung von Frauen

IF – 02/2023

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist einer der Gründungsziele der Europäischen Union, verankert in Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Genauso verankert ist dies in der Europäischen Säule sozialer Rechte, deren 20 zentrale Grundsätze ausschlaggebend für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme sind. Grundsatz 2 definiert die Themen Geschlechtergleichstellung und das Recht auf gleiches Arbeitsentgelt. Die Umsetzung bleibt jedoch noch immer eine europaweite Herausforderung. Aufgrund mangelnder Lohntransparenz bleibt Lohndiskriminierung oft unentdeckt und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Schwierigkeiten, Wiedergutmachungsansprüche geltend zu machen. Nach zwei Jahren Verhandlungen wurde nun eine vorläufige Eignung für Maßnahmen zur europäischen Lohntransparenz geschlossen.

Europa handelt: berufliche Gleichstellung

Europas Engagement für berufliche Gleichstellung soll weiterhin gestärkt werden, um Diskriminierungen für alle Geschlechter zu beseitigen. Jedoch sind mehr Frauen von Lohndiskriminierung betroffen als Männer. Im Frühjahr 2021 hat die Europäische Kommission reagiert und einen Legislativvorschlag zu verbindlichen Maßnahmen zur Lohntransparenz veröffentlicht. Die vorgeschlagene Richtlinie konzentriert sich auf Maßnahmen zur Gewährleistung von Entgelttransparenz und besseren Zugang zur Justiz für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Entgeltdiskriminierung.

Auswirkungen der Ungleichheit

Die Lohnschere in der Europäischen Union ist größer als vermutet. Viele Frauen verdienen im EU-weiten Durchschnitt immer noch 14,1 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Bei Pensionen ist die Differenz von 25,9 Prozent sogar noch eklatanter. Frauenarmut im Alter stieg in den letzten Jahren weiter an. Die Lohntransparenzrichtlinie zielt darauf ab, die Lohn- und Pensionsschere endlich weiter zu schließen. Dadurch soll eine bessere Vergleichsmöglichkeit von Löhnen auf dem europäischen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Unternehmen ab 100 Beschäftigten sollen zu mehr Transparenz bei den Gehältern verpflichtet werden. Wer sich nicht daran hält, hat mit hohen Strafen zu rechnen. Eine geplante Überwachungsstelle soll auch sektorübergreifend Daten sammeln und veröffentlichen, um einen Vergleich zu ermöglichen.

Politische Diskussion geht in richtige Richtung

Ende 2021 begannen der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) und der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) über 1000 Änderungsanträge zum Berichtsentwurf abzuarbeiten. Parallel dazu einigten sich die Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Ansatz. Im Frühjahr 2022 nahmen der EMPL- und der FEMM-Ausschuss gemeinsam den Bericht über den Richtlinienvorschlag an und stimmten für die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen.

Nach zwei Jahren Einigung erzielt

Nach langen und harten Verhandlungen wurde in der letzten Plenarsitzung 2022 in Straßburg während des 5. und letzten Trilogs eine vorläufige Vereinbarung über verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz geschlossen. Die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten war bis zuletzt nicht sicher, nachdem liberale und konservative Parteien immer wieder nach Ausreden suchten.  

Das Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments, bestehend aus den beiden Ko-Berichterstatterinnen, Kira Peter-Hansen (Grüne/DK) und Samira Rafaela (Renew/NL), verhandelten erfolgreich mit dem Rat und der Europäischen Kommission. Nach Annahme und rechtlicher sowie sprachlicher Überprüfung wird über das Dossier im Plenum abgestimmt, vorläufig geplant für März 2023.