Ausschuss diskutiert über Grenzwerte und Messmethoden

JA – 02/2023

Am 6. Februar hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) den von Véronique Trillet-Lenoir (Renew Europe/Frankreich) vorgelegten Berichtsentwurf über den Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz diskutiert. Die Europäische Kommission hatte zuvor im September 2022 ihren Änderungsvorschlag zur Richtlinie 2009/148/EC zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegen die Gefahren durch Asbest veröffentlicht. Dieser enthält u. a. die Senkung um ein Zehntel des derzeit geltenden Arbeitsplatzgrenzwertes auf 0,01 Asbestfasern pro cm³ sowie die Einführung einer Pflicht zur Verwendung von moderneren und empfindlicheren Asbestfaseranalysemethoden.

Diskussionen um Messmethode und Grenzwert

Die Abgeordneten begrüßten grundsätzlich die Vorschläge der Berichterstatterin Trillet-Lenoir. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Höhe des Grenzwertes, die Änderung der Messmethode sowie der zeitliche Rahmen einer neuen Überprüfung. Hinsichtlich des Grenzwertes gab es von Seiten der Abgeordneten kein klares Stimmungsbild: Einige Abgeordnete sprachen sich für den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Grenzwert von 0,01 f/cm³ in Form eines Schichtmittelwertes aus – den auch die Berichterstatterin in ihrem Berichtsentwurf aufgegriffen hat. Andere Abgeordnete forderten hingegen eine weitere Absenkung auf 0,001 f/cm³ als Momentanwert. Danach dürfte der Grenzwerte zu keiner Zeit überschritten werden. 

Auch die Einführung einer Pflicht zur Verwendung von moderneren und empfindlicheren Asbestfaseranalysemethoden war Gegenstand der Debatte. Vor allem die Elektronenmikroskopie wurde als eine zuverlässige Messmethode hervorgehoben. Weitergehende Forderungen enthielten u. a. die Einführung entsprechender Schulungsprogramme für die Arbeit mit Asbest sowie die Zertifizierung von Unternehmen.

Häufigste Ursache für berufsbedingte Krebserkrankungen

78 Prozent der in den Mitgliedstaaten anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen stehen im Zusammenhang mit Asbest. Zwischen Exposition und den ersten Krankheitsanzeichen liegen durchschnittlich mehr als 30 Jahre. Daher können Krebserkrankungen auch noch Jahrzehnte nach der beruflichen Exposition auftreten. Zum Teil sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann bereits im Ruhestand.


Die DSV begrüßt die Initiative zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Gefahren durch Asbest und hat im Januar zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission Stellung genommen und sich darin unter anderem für einen Schichtmittelwert bei der Asbestmessung ausgesprochen. 


Ziel des Arbeitsschutzes ist es, die Inzidenz durch Asbest verursachter Erkrankungen soweit wie möglich zu reduzieren. Deshalb müssen die Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber Asbest verstärkt werden. Dies ist insbesondere auch mit Blick auf die energetische Gebäudesanierung und die zu erwartende „Renovierungswelle“ im Rahmen des Europäischen Green Deals zwingend notwendig.