Verbesserter Schutz gegen Asbest für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Ausschuss diskutiert über Grenzwerte und Messmethoden
JA – 02/2023
Am 6. Februar hat der
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) den von
Véronique Trillet-Lenoir (Renew Europe/Frankreich) vorgelegten Berichtsentwurf
über den Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch Asbest am
Arbeitsplatz diskutiert. Die Europäische Kommission hatte zuvor im September
2022 ihren Änderungsvorschlag zur Richtlinie 2009/148/EC zum Schutz von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegen die Gefahren durch Asbest
veröffentlicht. Dieser enthält u. a. die Senkung um ein Zehntel des derzeit
geltenden Arbeitsplatzgrenzwertes auf 0,01 Asbestfasern pro cm³ sowie die
Einführung einer Pflicht zur Verwendung von moderneren und empfindlicheren
Asbestfaseranalysemethoden.
Diskussionen um Messmethode und Grenzwert
Die Abgeordneten begrüßten grundsätzlich die Vorschläge der
Berichterstatterin Trillet-Lenoir. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Höhe
des Grenzwertes, die Änderung der Messmethode sowie der zeitliche Rahmen einer
neuen Überprüfung. Hinsichtlich des Grenzwertes gab es von Seiten der
Abgeordneten kein klares Stimmungsbild: Einige Abgeordnete sprachen sich für
den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Grenzwert von 0,01 f/cm³ in
Form eines Schichtmittelwertes aus – den auch die Berichterstatterin in ihrem Berichtsentwurf
aufgegriffen hat. Andere Abgeordnete forderten hingegen eine weitere Absenkung
auf 0,001 f/cm³ als Momentanwert. Danach dürfte der Grenzwerte zu keiner Zeit überschritten werden.
Auch die Einführung einer Pflicht zur Verwendung von moderneren
und empfindlicheren Asbestfaseranalysemethoden war Gegenstand der Debatte. Vor
allem die Elektronenmikroskopie wurde als eine zuverlässige Messmethode
hervorgehoben. Weitergehende Forderungen enthielten u. a. die Einführung
entsprechender Schulungsprogramme für die Arbeit mit Asbest sowie die
Zertifizierung von Unternehmen.
Häufigste Ursache für berufsbedingte Krebserkrankungen
78 Prozent der in den Mitgliedstaaten anerkannten berufsbedingten
Krebserkrankungen stehen im Zusammenhang mit Asbest. Zwischen Exposition und den
ersten Krankheitsanzeichen liegen durchschnittlich mehr als 30 Jahre. Daher können Krebserkrankungen auch noch Jahrzehnte nach der beruflichen Exposition auftreten. Zum Teil sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann bereits im Ruhestand.
Die DSV begrüßt die Initiative zum Schutz von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Gefahren durch Asbest und hat im Januar zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission Stellung genommen und sich darin unter anderem für einen
Schichtmittelwert bei der Asbestmessung ausgesprochen.
Ziel des Arbeitsschutzes ist es, die Inzidenz durch Asbest verursachter Erkrankungen soweit wie möglich zu reduzieren. Deshalb müssen die Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber Asbest verstärkt werden. Dies ist insbesondere auch mit Blick auf die energetische Gebäudesanierung und die zu erwartende „Renovierungswelle“ im Rahmen des Europäischen Green Deals zwingend notwendig.