Neue Grenzwerte bei Blei und Diisocyanaten sollen Arbeitsplätze sicherer machen

UM – 04/2023

Am 26. April hat die Europäische Kommission ihren Sondierungsprozess für einen besseren Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor chemischen Arbeitsstoffen abgeschlossen. Im Zentrum des Stellungnahmeprozesses standen die Absenkung der geltenden Grenzwerte für Blei und anorganische Bleiverbindungen sowie die erstmalige Einführung von Grenzwerten für Diisocyanate, eine Stickstoff-, Kohlenstoff und Sauerstoffgruppe, die sich hauptsächlich in Dichtungsstoffen, Bauschäumen oder Lacken finden. 

Grenzwerte allein reichen nicht

Die DSV teilt das Anliegen der Europäischen Kommission, die Sicherheit und den Schutz der Menschen an ihren Arbeitsplätzen kontinuierlich und konsequent zu verbessern. Mit der Vorlage eines Änderungsvorschlags zu den Richtlinien 98/24/EG und 2004/37/EG tut sie dies hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie zu Diisocyanaten. So richtig der Schritt grundsätzlich ist, mit der Änderung beziehungsweise Einführung von Grenzwerten allein ist es aber nicht getan. Hierauf weist die DSV in ihren Feedback hin.

Blei – Restunsicherheiten bleiben

Dabei folgt sie dem Vorschlag der Europäischen Kommission, die Grenzwerte für die Bleikonzentration in der Luft des Arbeitsumfelds und im Blut der Beschäftigten, deutlich zu senken. Für Frauen im gebärfähigen Alter wird ein noch niedrigerer Grenzwert vorgeschlagen. Eine medizinische Überwachung von Beschäftigten soll ebenfalls schon früher, also beim Erreichen niedrigerer Schwellenwerte, eingeleitet werden. Vorsicht ist dennoch geboten. Deutlich gesenkte Grenzwerte stellen nicht unbedingt sicher, dass gesundheitliche Gefährdungen zur Gänze ausgeschlossen werden können.

Diisocyanate – methodische Probleme bei Messung

Die erstmalige Einführung von Grenzwerten für Diisocyanate werden seitens der DSV grundsätzlich positiv gesehen. Die Europäische Kommission schlägt dazu gemeinsame Arbeitsplatzgrenzwerte für alle Diisocyanate vor und will lediglich nach einem Schichtwert, gemessen in acht Stunden und einem Kurzzeitwert differenzieren. Das greift zu kurz. Folgt man diesem Ansatz, würden wesentliche Informationen hinsichtlich der Toxizität bestimmter Diisocyanatgruppen verloren gehen. Zudem gibt es methodische Probleme bei der Messung. Und auch hier gilt: Es bleibt bei Restunsicherheiten, was die gesundheitsschädlichen Auswirkungen unterhalb der vorgeschlagenen Grenzwerte angeht. Dies gilt insbesondere für sensibilisierte Beschäftigte.

Messverfahren: Weiterentwicklungen nötig

Deshalb bleiben im betrieblichen Alltag weiterhin – und dies gilt für Blei wie für Diisocyanate – ein wirksamer Arbeitsschutz und geeignete Präventionsmaßnahmen wichtig. Der durch die Europäische Kommission vorgeschlagene Übergangszeitraum für die Umsetzung der neuen Bestimmungen sollte zudem genutzt werden, um die Messgeräte- und verfahren zu verfeinern, damit die neuen Grenzwerte auch überprüft und eingehalten werden können.