Chemische Arbeitsstoffe
Neue Grenzwerte bei Blei und Diisocyanaten sollen Arbeitsplätze sicherer machen
UM – 04/2023
Am 26. April hat die Europäische Kommission ihren
Sondierungsprozess für einen besseren Schutz von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern vor chemischen Arbeitsstoffen abgeschlossen. Im Zentrum des
Stellungnahmeprozesses standen die Absenkung der geltenden Grenzwerte für Blei
und anorganische Bleiverbindungen sowie die erstmalige Einführung von
Grenzwerten für Diisocyanate, eine Stickstoff-, Kohlenstoff und
Sauerstoffgruppe, die sich hauptsächlich in Dichtungsstoffen, Bauschäumen oder
Lacken finden.
Grenzwerte allein reichen nicht
Die DSV teilt das Anliegen der Europäischen Kommission, die
Sicherheit und den Schutz der Menschen an ihren Arbeitsplätzen kontinuierlich
und konsequent zu verbessern. Mit der Vorlage eines Änderungsvorschlags
zu den Richtlinien 98/24/EG und 2004/37/EG tut sie dies hinsichtlich der
Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie zu
Diisocyanaten. So richtig der Schritt grundsätzlich ist, mit der Änderung
beziehungsweise Einführung von Grenzwerten allein ist es aber nicht getan.
Hierauf weist die DSV in ihren Feedback hin.
Blei – Restunsicherheiten bleiben
Dabei folgt sie dem Vorschlag der Europäischen Kommission, die
Grenzwerte für die Bleikonzentration in der Luft des Arbeitsumfelds und im Blut
der Beschäftigten, deutlich zu senken. Für Frauen im gebärfähigen Alter wird
ein noch niedrigerer Grenzwert vorgeschlagen. Eine medizinische Überwachung von
Beschäftigten soll ebenfalls schon früher, also beim Erreichen niedrigerer
Schwellenwerte, eingeleitet werden. Vorsicht ist dennoch geboten. Deutlich
gesenkte Grenzwerte stellen nicht unbedingt sicher, dass gesundheitliche
Gefährdungen zur Gänze ausgeschlossen werden können.
Diisocyanate – methodische Probleme bei Messung
Die erstmalige Einführung von Grenzwerten für Diisocyanate
werden seitens der DSV grundsätzlich positiv gesehen. Die Europäische
Kommission schlägt dazu gemeinsame Arbeitsplatzgrenzwerte für alle Diisocyanate
vor und will lediglich nach einem Schichtwert, gemessen in acht Stunden und
einem Kurzzeitwert differenzieren. Das greift zu kurz. Folgt man diesem Ansatz,
würden wesentliche Informationen hinsichtlich der Toxizität bestimmter Diisocyanatgruppen
verloren gehen. Zudem gibt es methodische Probleme bei der Messung. Und auch
hier gilt: Es bleibt bei Restunsicherheiten, was die gesundheitsschädlichen
Auswirkungen unterhalb der vorgeschlagenen Grenzwerte angeht. Dies gilt
insbesondere für sensibilisierte Beschäftigte.
Messverfahren: Weiterentwicklungen nötig
Deshalb bleiben im betrieblichen Alltag weiterhin – und dies
gilt für Blei wie für Diisocyanate – ein wirksamer Arbeitsschutz und geeignete
Präventionsmaßnahmen wichtig. Der durch die Europäische Kommission
vorgeschlagene Übergangszeitraum für die Umsetzung der neuen Bestimmungen
sollte zudem genutzt werden, um die Messgeräte- und verfahren zu verfeinern,
damit die neuen Grenzwerte auch überprüft und eingehalten werden können.