
EU-Chemikalienstrategie
Europäisches Parlament diskutiert zur Abschaffung langlebiger Schadstoffe
SW – 04/2023
Am 19.
April diskutierten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Rahmen der Plenarsitzung
in Straßburg mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission
sowie der schwedischen Ratspräsidentschaft zur neuen EU-Chemikalienstrategie.
Unter dem Titel „Chemicals
Strategy for Sustainability Towards a Toxic-Free Environment“ wurde diese
von der Europäischen Kommission bereits im Oktober 2020 publiziert. Sie ist
Teil des engagierten Ziels zur Klimaneutralität der EU bis 2050 im Rahmen des
Europäischen Grünen Deals.
Wann kommt die Überarbeitung der REACH Verordnung?
„Für die Gesundheit der Menschen, trinkbares Wasser und
nutzbare Böden: Langlebige Schadstoffe abschaffen und die
EU-Chemikaliengesetzgebung jetzt stärken“ lautete der Tagesordnungspunkt im
Plenum. Die
Überarbeitung der REACH-Verordnung ist ein wesentlicher Bestandteil der
Chemikalienstrategie, wurde jedoch bereits im letzten Jahr verschoben (siehe News 11/22) und wird dringend erwartet.
Die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen,
Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion, Maired McGuiness, äußerte sich dazu,
dass die Kommission die Dringlichkeit der Überarbeitung bereits aus dem Ausschuss für
Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) als auch
aus der parlamentarischen Debatte mitgenommen habe. Sie betonte, dass die Europäische
Kommission mit großer Dringlichkeit am Vorschlag arbeite. Die Folgenabschätzung
sei bereits abgeschlossen, der Regulationsentwurf sei auf dem Weg und für das
vierte Quartal vorgesehen. Die überarbeitete Verordnung sei dringend
erforderlich, um Marktanreize für sichere und nachhaltige Chemikalien zu
schaffen, verbunden mit Nutzen für Gesundheit und Umwelt, aber auch für die
Wirtschaft und Arbeitskräfte.
Einführung neuer Gefahrenklassen
Zur Chemikalienstrategie gehört
zudem die delegierte Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung von Chemikalien (CLP), die seit
dem 20. April in Kraft ist. Mit dieser werden neue Gefahrenklassen für sogenannte
endokrine Disruptoren, also Stoffe, die auf die normale Hormonaktivität
Einfluss nehmen und diese stören können, und Chemikalien eingeführt, welche
nicht biologisch abbaubar sind und sich möglicherweise in lebenden Organismen
anreichern können. Inwieweit die Verordnung den Schutz der Beschäftigen erhöht,
bleibt jedoch abzuwarten.
Empfehlungen der Deutschen Sozialversicherung
Zu den verschiedenen Aspekten und Regularien der
EU-Chemikalienstrategie hat die Deutsche Sozialversicherung im
Oktober vergangenen Jahres eine umfangreiche Stellungnahme erstellt.