Europäisches Parlament diskutiert zur Abschaffung langlebiger Schadstoffe

SW – 04/2023

Am 19. April diskutierten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Rahmen der Plenarsitzung in Straßburg mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission sowie der schwedischen Ratspräsidentschaft zur neuen EU-Chemikalienstrategie. Unter dem Titel „Chemicals Strategy for Sustainability Towards a Toxic-Free Environment“ wurde diese von der Europäischen Kommission bereits im Oktober 2020 publiziert. Sie ist Teil des engagierten Ziels zur Klimaneutralität der EU bis 2050 im Rahmen des Europäischen Grünen Deals.

Wann kommt die Überarbeitung der REACH Verordnung?

„Für die Gesundheit der Menschen, trinkbares Wasser und nutzbare Böden: Langlebige Schadstoffe abschaffen und die EU-Chemikaliengesetzgebung jetzt stärken“ lautete der Tagesordnungspunkt im Plenum. Die Überarbeitung der REACH-Verordnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Chemikalienstrategie, wurde jedoch bereits im letzten Jahr verschoben (siehe News 11/22) und wird dringend erwartet.

Die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion, Maired McGuiness, äußerte sich dazu, dass die Kommission die Dringlichkeit der Überarbeitung bereits aus dem Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) als auch aus der parlamentarischen Debatte mitgenommen habe. Sie betonte, dass die Europäische Kommission mit großer Dringlichkeit am Vorschlag arbeite. Die Folgenabschätzung sei bereits abgeschlossen, der Regulationsentwurf sei auf dem Weg und für das vierte Quartal vorgesehen. Die überarbeitete Verordnung sei dringend erforderlich, um Marktanreize für sichere und nachhaltige Chemikalien zu schaffen, verbunden mit Nutzen für Gesundheit und Umwelt, aber auch für die Wirtschaft und Arbeitskräfte.

Einführung neuer Gefahrenklassen

Zur Chemikalienstrategie gehört zudem die delegierte Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP), die seit dem 20. April in Kraft ist. Mit dieser werden neue Gefahrenklassen für sogenannte endokrine Disruptoren, also Stoffe, die auf die normale Hormonaktivität Einfluss nehmen und diese stören können, und Chemikalien eingeführt, welche nicht biologisch abbaubar sind und sich möglicherweise in lebenden Organismen anreichern können. Inwieweit die Verordnung den Schutz der Beschäftigen erhöht, bleibt jedoch abzuwarten.

Empfehlungen der Deutschen Sozialversicherung

Zu den verschiedenen Aspekten und Regularien der EU-Chemikalienstrategie hat die Deutsche Sozialversicherung im Oktober vergangenen Jahres eine umfangreiche Stellungnahme erstellt.