Aber woher kommt das Geld dafür?

MB – 05/2023

Die Altersversorgung der Mitglieder des Europäischen Parlaments steht in der Kritik und es geht um einen Anspruch auf Zusatzrente aus dem Rentenfonds. Das Problem: der Fonds steht vor der Pleite.

Überall wird reformiert - nur das Europäische Parlament bewegt sich nicht

Während überall in der Europäischen Union die Weichenstellungen für eine längere Lebensarbeitszeit diskutiert und umgesetzt werden – wir denken an die aktuelle Situation in Frankreich -, ist das Europäischen Parlament und seine Mitglieder nicht davon betroffen. Für Europaabgeordnete gibt es seit 2009 ein einheitliches EU-Versorgungssystem und hier gilt bis heute das vollendete 63. Lebensjahr als Renteneintrittsalter. Die Kosten für ihre Altersversorgung werden aus dem Haushalt des Europäischen Parlaments und damit von den europäischen Steuerzahlern bezahlt.

Das zusätzliche Altersvorsorgesystem steht vor der Pleite

Vor 2009 gab es das nicht und die Abgeordneten erhielten vielmehr eine Altersversorgung entsprechend den Regelungen ihrer Herkunftsstaaten. 1989/1990 hatte das Europäische Parlament daher einen freiwilligen Rentenfonds gegründet, weil nicht alle Mitglieder einen Rentenanspruch über die nationalen Parlamente hatten. Die Europaabgeordneten konnten durch eigene Beiträge und Zuschüsse vom Europäischen Parlament Alters- und Hinterbliebenenrentenansprüche erwerben. Der Rentenfonds wurde 2009 nach einer Reform des Abgeordnetenstatut geschlossen. Für jene, die 2009 bereits Mitglieder des Fonds waren, blieb er offen, sofern sie sich nicht für das neue System entschieden haben.

Der Rentenfonds steht vor der Pleite: bereits im Sommer 2018 berichteten deutsche Medien über die bevorstehende Pleite des Fonds im Jahr 2024. Laut aktuellen Meldungen steht die Zahlungsunfähigkeit in den kommenden Jahren an, weil die aktuellen und zukünftigen Verpflichtungen das bestehende Fondskapital um ein Vielfaches übersteigen.

Grund dafür ist einerseits die schwierige Lage am Kapitalmarkt und Fehlentscheidungen in der Vergangenheit. Aber auch die Abgeordneten selber haben dazu beigetragen: Eine Erhöhung des Eintrittsalters von 63 auf 65 war 2018 nicht mehrheitsfähig. In der aktuellen Diskussion, die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola (EVP/ ML) zeitnah im Präsidium führen will, wird nach anderen Lösungen gesucht. Jetzt sollen wohl als Optionen eine Insolvenz (Einstellung der Zahlungen an Berechtigte), eine Abwicklung des Fonds (Auszahlung der verbliebenen Mittel an die Fondsmitglieder) oder eine Überführung des Fonds oder besser der Verpflichtungen in den EU-Haushalt diskutiert werden.

Deutsche Abgeordnete nur wenig betroffen

Aktuell gibt es wohl nur wenige ehemalige, deutsche Abgeordnete mit Anwartschaften im Fonds. Alle amtierenden deutschen Abgeordneten sind im neuen Versorgungssystem und wären somit von einer Pleite nicht betroffen. Anders als bei Bundestagsabgeordneten, für die das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird, gilt für die EU-Abgeordneten weiterhin die Altersgrenze von 63.