
Rente für Europaabgeordnete mit 63 Jahren:
Aber woher kommt das Geld dafür?
MB – 05/2023
Die Altersversorgung der Mitglieder des Europäischen
Parlaments steht in der Kritik und es geht um einen Anspruch auf Zusatzrente aus dem
Rentenfonds. Das Problem: der Fonds
steht vor der Pleite.
Überall wird reformiert - nur das Europäische Parlament bewegt sich nicht
Während überall in der Europäischen Union die Weichenstellungen
für eine längere Lebensarbeitszeit diskutiert und umgesetzt werden – wir denken
an die aktuelle Situation in Frankreich -, ist das Europäischen Parlament und seine Mitglieder
nicht davon betroffen. Für Europaabgeordnete gibt es seit 2009 ein
einheitliches EU-Versorgungssystem und hier gilt bis heute das vollendete 63.
Lebensjahr als Renteneintrittsalter. Die Kosten für ihre Altersversorgung werden
aus dem Haushalt des Europäischen Parlaments und damit von den europäischen Steuerzahlern bezahlt.
Das zusätzliche Altersvorsorgesystem steht vor der Pleite
Vor 2009 gab es das nicht und die Abgeordneten erhielten vielmehr eine
Altersversorgung entsprechend den Regelungen ihrer Herkunftsstaaten. 1989/1990
hatte das Europäische Parlament daher einen freiwilligen Rentenfonds gegründet, weil nicht alle Mitglieder
einen Rentenanspruch über die nationalen Parlamente hatten. Die Europaabgeordneten konnten durch eigene Beiträge und Zuschüsse vom Europäischen Parlament Alters- und Hinterbliebenenrentenansprüche
erwerben. Der Rentenfonds wurde 2009 nach einer Reform des Abgeordnetenstatut
geschlossen. Für jene, die 2009 bereits Mitglieder des Fonds waren, blieb er
offen, sofern sie sich nicht für das neue System entschieden haben.
Der Rentenfonds steht vor der Pleite: bereits im Sommer 2018
berichteten deutsche Medien über die bevorstehende Pleite des Fonds im
Jahr 2024. Laut aktuellen Meldungen steht die Zahlungsunfähigkeit in den
kommenden Jahren an, weil die aktuellen und zukünftigen Verpflichtungen das
bestehende Fondskapital um ein Vielfaches übersteigen.
Grund dafür ist einerseits die schwierige Lage am Kapitalmarkt und
Fehlentscheidungen in der Vergangenheit. Aber auch die Abgeordneten selber haben dazu beigetragen: Eine Erhöhung des Eintrittsalters von
63 auf 65 war 2018 nicht mehrheitsfähig. In der aktuellen Diskussion, die
Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola (EVP/ ML) zeitnah im Präsidium führen will, wird nach anderen Lösungen gesucht. Jetzt sollen wohl als Optionen eine
Insolvenz (Einstellung der Zahlungen an Berechtigte), eine Abwicklung des Fonds
(Auszahlung der verbliebenen Mittel an die Fondsmitglieder) oder eine
Überführung des Fonds oder besser der Verpflichtungen in den EU-Haushalt diskutiert
werden.
Deutsche Abgeordnete nur wenig betroffen
Aktuell gibt es wohl nur wenige ehemalige, deutsche
Abgeordnete mit Anwartschaften im Fonds. Alle amtierenden deutschen Abgeordneten sind im
neuen Versorgungssystem und wären somit von einer Pleite nicht betroffen. Anders
als bei Bundestagsabgeordneten,
für die das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben
wird, gilt für die EU-Abgeordneten weiterhin die Altersgrenze von 63.