Überarbeitung der Asbestrichtlinie im Trilog
Besserer Schutz für Beschäftigte vor Gefahren durch Asbestexposition
MB/UV – 06/2023
Im Rat
„Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) wurde am
12. Juni über den Sachstand zur
Überarbeitung der Asbestrichtlinie berichtet, nach dem am 11. Mai und 7.
Juni Trilogverhandlungen stattgefunden hatten. Am 15. Juni haben weitere
Gespräche stattgefunden, da die Vorstellungen des Europäischen Parlaments noch
nicht in Einklang mit den Ansätzen der Europäischen Kommission und des Rats
gebracht werden konnten.
Was möchte das Europäische Parlament?
Das Europäische
Parlament hat seinen Standpunkt am 10. Mai festgelegt. Die Kernforderungen der
Europaabgeordneten gehen weit über den
Vorschlag der Europäischen Kommission hinaus: So fordern die Europaabgeordneten die Einhaltung eines
Arbeitsplatzgrenzwertes von 0,001 Fasern/cm³, welcher über einen Zeitraum von
acht Stunden als Schichtmittelwert und mittels Elektronenmikroskopie gemessen
werden soll. Der strenge Grenzwert soll bereits nach einer vierjährigen
Übergangszeit gelten; bis dahin wäre der von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene Grenzwert von 0,01 Fasern/cm³ anzuwenden. In dieser
Übergangsphase könnte die Belastung weiter mit der gegenwärtig üblichen Phasenkontrastmikroskopie
gemessen werden, um in der Zwischenzeit die modernere Technologie zu
implementieren.
Daneben möchte das Europäische
Parlament, dass eine generelle Sensibilisierung im Umgang mit Asbest (etwa verpflichtende Dekontaminationsverfahren, Meldepflichten,
bessere Ausbildung zum Umgang mit dem Gefahrenstoff) erfolgt. Dazu wären Leitlinien in Kooperation mit den
Sozialpartnern zur Umsetzung der Richtlinie wichtig.
Was möchte der Rat?
Der Rat der
Europäischen Union hatte sich im Dezember letzten Jahres dem Vorschlag der
Europäischen Kommission angeschlossen und eine Absenkung von
0,01 Fasern/cm³ befürwortet sowie die Anwendung moderner
Elektronenmikroskopie. Der Rat befürwortet außerdem die Übergangszeit von sieben
Jahren, damit die Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für die Einführung der neuen
Messmethode haben.
Am Kompromiss wird gearbeitet
Zwischenzeitlich
zeichnet sich ab, dass sich die Verhandlungspartner bei einer Reihe von Themen zeitnah einigen
könnten, so zum Beispiel bei der Definition und dem Anwendungsbereich der Richtlinie. Dadurch könnten auch dem Asbest vergleichbare Fasern sowie die passive bzw. sekundäre Exposition erfasst werden.
Zu den Kernaspekten
des Disputs (Höhe des Grenzwerts, Messverfahren und Übergangszeit) konnte jedoch
noch keine Einigung erzielt werden. Die schwedische Ratspräsidentschaft versucht
jedoch weiterhin, den Trilog l zeitnah zum Abschluss zu bringen. Daher ist
bereits für den 27. Juni ein weiterer Verhandlungstermin geplant.
Die DSV hatte sich
im Januar mit einer Stellungnahme zum Richtlinienentwurf positioniert.