Besserer Schutz für Beschäftigte vor Gefahren durch Asbestexposition

MB/UV – 06/2023

Im Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) wurde am 12. Juni über den Sachstand zur Überarbeitung der Asbestrichtlinie berichtet, nach dem am 11. Mai und 7. Juni Trilogverhandlungen stattgefunden hatten. Am 15. Juni haben weitere Gespräche stattgefunden, da die Vorstellungen des Europäischen Parlaments noch nicht in Einklang mit den Ansätzen der Europäischen Kommission und des Rats gebracht werden konnten.

Was möchte das Europäische Parlament?

Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt am 10. Mai festgelegt. Die Kernforderungen der Europaabgeordneten gehen weit über den Vorschlag der Europäischen Kommission hinaus: So fordern die Europaabgeordneten die Einhaltung eines Arbeitsplatzgrenzwertes von 0,001 Fasern/cm³, welcher über einen Zeitraum von acht Stunden als Schichtmittelwert und mittels Elektronenmikroskopie gemessen werden soll. Der strenge Grenzwert soll bereits nach einer vierjährigen Übergangszeit gelten; bis dahin wäre der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Grenzwert von 0,01 Fasern/cm³ anzuwenden. In dieser Übergangsphase könnte die Belastung weiter mit der gegenwärtig üblichen Phasenkontrastmikroskopie gemessen werden, um in der Zwischenzeit die modernere Technologie zu implementieren.

Daneben möchte das Europäische Parlament, dass eine generelle Sensibilisierung im Umgang mit Asbest (etwa verpflichtende Dekontaminationsverfahren, Meldepflichten, bessere Ausbildung zum Umgang mit dem Gefahrenstoff) erfolgt. Dazu wären Leitlinien in Kooperation mit den Sozialpartnern zur Umsetzung der Richtlinie wichtig.

Was möchte der Rat?

Der Rat der Europäischen Union hatte sich im Dezember letzten Jahres dem Vorschlag der Europäischen Kommission angeschlossen und eine Absenkung von 0,01 Fasern/cm³ befürwortet sowie die Anwendung moderner Elektronenmikroskopie. Der Rat befürwortet außerdem die Übergangszeit von sieben Jahren, damit die Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für die Einführung der neuen Messmethode haben.

Am Kompromiss wird gearbeitet

Zwischenzeitlich zeichnet sich ab, dass sich die Verhandlungspartner bei einer Reihe von Themen zeitnah einigen könnten, so zum Beispiel bei der Definition und dem Anwendungsbereich der Richtlinie. Dadurch könnten auch dem Asbest vergleichbare Fasern sowie die passive bzw. sekundäre Exposition erfasst werden.

Zu den Kernaspekten des Disputs (Höhe des Grenzwerts, Messverfahren und Übergangszeit) konnte jedoch noch keine Einigung erzielt werden. Die schwedische Ratspräsidentschaft versucht jedoch weiterhin, den Trilog l zeitnah zum Abschluss zu bringen. Daher ist bereits für den 27. Juni ein weiterer Verhandlungstermin geplant.


Die DSV hatte sich im Januar mit einer Stellungnahme zum Richtlinienentwurf positioniert.