Europawahlen 2024
Mehr Europaabgeordnete im Europäischen Parlament gefordert
IF – 07/2023
Von 6. bis 9. Juni 2024 wird die nächste Europawahl durchgeführt.
Doch noch vor der Wahl möchten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Zahl ihrer Sitze erhöhen. Einfach ist
dieser Wunsch jedoch nicht umzusetzen, denn jegliche Änderung des geltenden
Wahlrechts als auch die der aktuellen Sitzverteilung im Europäischen Parlament
muss von den Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat verabschiedet
werden.
Weichenstellung vor der Europawahl
Ein Jahr vor der Europawahl haben zwei Abgeordnete, der
Konservative Loránt Vincze (EPP, RO) und der Linke Sandro Goz (Renew/PL), einen
Bericht über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments im Interkonstitutionellen
Ausschuss (AFCO) abstimmen lassen. Grundsätzlich sieht der Vorschlag des
Europäischen Parlaments vor, die Zahl der Europaabgeordneten von derzeit
705 auf 716 zu erhöhen. Davon profitieren sollen insgesamt neun Mitgliedstaaten.
Demografischer Wandel als Begründung
Meist wird durch eine Sitzänderung die Stärkung von
kleineren Mitgliedstaaten angestrebt. Dies ist aber bei dem aktuellen Bericht
nicht der Fall. Als Begründung für die geforderten zusätzlichen elf Mandate werden
die demografischen Entwicklungen seit der
letzten Europawahl im Jahr 2019 herangezogen. Laut einer
Studie des parlamentarischen Forschungsdienstes sind
die demografischen Veränderungen besonders in Spanien und den Niederlanden spürbar.
Beide Länder würden laut dem Bericht zwei Mandate mehr erhalten. Noch sieben weitere
Länder wären Profiteure, so Dänemark,
Finnland, Slowakei, Irland, Österreich, Slowenien und Lettland. Der finale
Bericht wurde in der vorletzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen
Sommerpause im Juni abgesegnet. Der Vorschlag für einen Beschluss des
Europäischen Rates wurde mit 316 Ja-Stimmen, 169 Nein-Stimmen und 67 Stimmenthaltungen
angenommen.
Europäischer Rat ist gefordert
Um den Bericht und den Wünschen der Europaabgeordneten zu
entsprechen muss der Europäische Rat einen einstimmigen Beschluss fassen.
Dieser würde dann wieder dem Europäischen Parlament zur nochmaligen Abstimmung
übermittelt werden. Damit die erforderlichen Änderungen nicht nur auf Brüsseler
Ebene beschlossen werden, sondern auch das jeweilige Wahlrecht in den
Mitgliedstaaten geändert werden kann, ist ein zügiges Vorgehen der
Institutionen notwendig. Falls es zu Uneinigkeiten auf politischer Ebene kommen
sollte, wie bei einer Abweichung eines einzigen Landes, würde der gesamte
Prozess nicht nur verzögert, sondern auch in Frage gestellt. Obwohl in der
Vergangenheit immer wieder erzielte Fortschritte bei der Überarbeitung des
EU-Wahlrechts durch einige Länder blockiert wurden, erwarten sich die beiden Berichterstatter
eine einstimmige Zustimmung des Europäischen Rates.