Mehr Europaabgeordnete im Europäischen Parlament gefordert

IF – 07/2023

Von 6. bis 9. Juni 2024 wird die nächste Europawahl durchgeführt. Doch noch vor der Wahl möchten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Zahl ihrer Sitze erhöhen. Einfach ist dieser Wunsch jedoch nicht umzusetzen, denn jegliche Änderung des geltenden Wahlrechts als auch die der aktuellen Sitzverteilung im Europäischen Parlament muss von den Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat verabschiedet werden.

Weichenstellung vor der Europawahl

Ein Jahr vor der Europawahl haben zwei Abgeordnete, der Konservative Loránt Vincze (EPP, RO) und der Linke Sandro Goz (Renew/PL), einen Bericht über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments im Interkonstitutionellen Ausschuss (AFCO) abstimmen lassen. Grundsätzlich sieht der Vorschlag des Europäischen Parlaments vor, die Zahl der Europaabgeordneten von derzeit 705 auf 716 zu erhöhen. Davon profitieren sollen insgesamt neun Mitgliedstaaten.

Demografischer Wandel als Begründung

Meist wird durch eine Sitzänderung die Stärkung von kleineren Mitgliedstaaten angestrebt. Dies ist aber bei dem aktuellen Bericht nicht der Fall. Als Begründung für die geforderten zusätzlichen elf Mandate werden die demografischen Entwicklungen seit der letzten Europawahl im Jahr 2019 herangezogen. Laut einer Studie des parlamentarischen Forschungsdienstes sind die demografischen Veränderungen besonders in Spanien und den Niederlanden spürbar. Beide Länder würden laut dem Bericht zwei Mandate mehr erhalten. Noch sieben weitere Länder wären Profiteure, so Dänemark, Finnland, Slowakei, Irland, Österreich, Slowenien und Lettland. Der finale Bericht wurde in der vorletzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause im Juni abgesegnet. Der Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Rates wurde mit 316 Ja-Stimmen, 169 Nein-Stimmen und 67 Stimmenthaltungen angenommen.

Europäischer Rat ist gefordert

Um den Bericht und den Wünschen der Europaabgeordneten zu entsprechen muss der Europäische Rat einen einstimmigen Beschluss fassen. Dieser würde dann wieder dem Europäischen Parlament zur nochmaligen Abstimmung übermittelt werden. Damit die erforderlichen Änderungen nicht nur auf Brüsseler Ebene beschlossen werden, sondern auch das jeweilige Wahlrecht in den Mitgliedstaaten geändert werden kann, ist ein zügiges Vorgehen der Institutionen notwendig. Falls es zu Uneinigkeiten auf politischer Ebene kommen sollte, wie bei einer Abweichung eines einzigen Landes, würde der gesamte Prozess nicht nur verzögert, sondern auch in Frage gestellt. Obwohl in der Vergangenheit immer wieder erzielte Fortschritte bei der Überarbeitung des EU-Wahlrechts durch einige Länder blockiert wurden, erwarten sich die beiden Berichterstatter eine einstimmige Zustimmung des Europäischen Rates.