Plattformbeschäftigung - Trilog beginnt
Schwierige Verhandlungen stehen bevor
VS – 07/2023
Nachdem sich der Rat für „Beschäftigung, Sozialpolitik,
Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) am 12. Juni auf eine allgemeine
Ausrichtung zur vorgeschlagenen
Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeit geeinigt
hat, konnte der Trilog bereits beginnen. Hierzu haben sich der Rat, das
Europäische Parlament und die Europäische Kommission am 11. Juli zu einer ersten
einleitenden Sitzung getroffen. Bereits im Vorfeld hat EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, intensiv für eine möglichst weitgehende Beibehaltung des Kommissionsvorschlags
geworben. Unterstützt wird er dabei von den sozialdemokratischen Ministerinnen
und Minister (SPE) aus verschiedenen Mitgliedstaaten.
Schwierige Ausgangslage
Die Zustimmung im Rat ist in erster Linie als Botschaft der
Mitgliedstaaten zu verstehen, die Verhandlungen voranzutreiben und noch in
dieser Legislaturperiode eine Richtlinie zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten zu verabschieden. Die Regelungen
zur Feststellung des Beschäftigungsstatus sind auch nach der Abstimmung umstritten.
Die Annahme des Mandats für die Trilogverhandlungen wurde durch Statements von Frankreich, Litauen und dem gemeinsamen
Statement von Belgien, Luxemburg, Spanien, Malta, der Niederlande, Portugal
und Rumänien begleitet. Darin werden jeweils Änderungen für eine endgültige
Zustimmung benannt.
Im Europäischen Parlament haben ebenfalls große Differenzen zwischen
den Fraktionen bestanden und das Statusfeststellungsverfahren stand im Zentrum
der Diskussion. Nach langen Verhandlungen konnte am 2. Februar 2023 eine Position zum Richtlinienvorschlag mit 376 zu 212 Stimmen bei 15 Enthaltungen erreicht
werden.
Position der Europäischen Kommission
Im Vorfeld der letzten Verhandlung auf Ratsebene hat sich EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, gegen jegliche Abschwächung oder Umgehung der Anwendung
der gesetzlichen Beschäftigungsvermutung zur Feststellung der
Statusfeststellung ausgesprochen. Kritisiert hatte Schmit auch den
vom Rat den Mitgliedstaaten eingeräumten Ermessensspielraum, die gesetzliche
Beschäftigungsvermutung nicht anzuwenden, wenn es offensichtlich sei, dass
diese widerlegt werde.
Umsetzung der gesetzlichen Beschäftigungsvermutung wird schwierig
Die vom Rat vorgenommene Streichung aller Verweise im
Richtlinienvorschlag zu unterstützenden Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur
Sicherstellung der Umsetzung ergreifen müssen, ist aus Sicht der Europäischen Kommission
problematisch. Im Gegensatz hierzu hat das Europäische Parlament die
Formulierungen des Richtlinienvorschlags diesbezüglich noch erweitert.
Spannungsfeld Kriterien für die gesetzliche Beschäftigungsvermutung
Die Positionen zu den Kriterien für die gesetzliche
Beschäftigungsvermutung liegen weit auseinander. Im Richtlinienvorschlag der
Europäischen Kommission sind fünf Kriterien vorgesehen. Für die Feststellung
eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses müssen danach zwei der fünf
Kriterien erfüllt sein. In der Position des Europäischen Parlaments wird
hingegen auf EU-weit verbindliche Kriterien verzichtet. Es werden nur acht
nicht-abschließende Aspekte aufgeführt, die neben der Rechtsprechung des EuGH,
nationalen Regelungen und Rechtsvorschriften bei der Feststellung des
Beschäftigungsstatus zu berücksichtigen sind. Der Rat schlägt hingegen die
Anzahl der Kriterien auf sieben und die Schwelle für die gesetzliche
Beschäftigungsvermutung auf drei angehoben.
Wie geht es weiter
Auf der Pressekonferenz des informellen Rats am 14. Juli in
Madrid zeigte sich die spanische Vizepremierministerin Díaz optimistisch, die
Trilogverhandlungen noch während der spanischen Ratspräsidentschaft
abzuschließen. Unterstützung fand sie bei Kommissar Schmit, der auf die
Mindestlohnrichtlinie verwies. Auch dort lagen zu Beginn des Trilogs die
Positionen weit auseinander.