Schwierige Verhandlungen stehen bevor

VS – 07/2023

Nachdem sich der Rat für „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) am 12. Juni auf eine allgemeine Ausrichtung zur vorgeschlagenen Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeit geeinigt hat, konnte der Trilog bereits beginnen. Hierzu haben sich der Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission am 11. Juli zu einer ersten einleitenden Sitzung getroffen. Bereits im Vorfeld hat EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, intensiv für eine möglichst weitgehende Beibehaltung des Kommissionsvorschlags geworben. Unterstützt wird er dabei von den sozialdemokratischen Ministerinnen und Minister (SPE) aus verschiedenen Mitgliedstaaten.

Schwierige Ausgangslage

Die Zustimmung im Rat ist in erster Linie als Botschaft der Mitgliedstaaten zu verstehen, die Verhandlungen voranzutreiben und noch in dieser Legislaturperiode eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten zu verabschieden. Die Regelungen zur Feststellung des Beschäftigungsstatus sind auch nach der Abstimmung umstritten. Die Annahme des Mandats für die Trilogverhandlungen wurde durch Statements von Frankreich, Litauen und dem gemeinsamen Statement von Belgien, Luxemburg, Spanien, Malta, der Niederlande, Portugal und Rumänien begleitet. Darin werden jeweils Änderungen für eine endgültige Zustimmung benannt.

Im Europäischen Parlament haben ebenfalls große Differenzen zwischen den Fraktionen bestanden und das Statusfeststellungsverfahren stand im Zentrum der Diskussion. Nach langen Verhandlungen konnte am 2. Februar 2023 eine Position zum Richtlinienvorschlag mit 376 zu 212 Stimmen bei 15 Enthaltungen erreicht werden.

Position der Europäischen Kommission

Im Vorfeld der letzten Verhandlung auf Ratsebene hat sich EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, gegen jegliche Abschwächung oder Umgehung der Anwendung der gesetzlichen Beschäftigungsvermutung zur Feststellung der Statusfeststellung ausgesprochen. Kritisiert hatte Schmit auch den vom Rat den Mitgliedstaaten eingeräumten Ermessensspielraum, die gesetzliche Beschäftigungsvermutung nicht anzuwenden, wenn es offensichtlich sei, dass diese widerlegt werde.

Umsetzung der gesetzlichen Beschäftigungsvermutung wird schwierig

Die vom Rat vorgenommene Streichung aller Verweise im Richtlinienvorschlag zu unterstützenden Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Sicherstellung der Umsetzung ergreifen müssen, ist aus Sicht der Europäischen Kommission problematisch. Im Gegensatz hierzu hat das Europäische Parlament die Formulierungen des Richtlinienvorschlags diesbezüglich noch erweitert.

Spannungsfeld Kriterien für die gesetzliche Beschäftigungsvermutung

Die Positionen zu den Kriterien für die gesetzliche Beschäftigungsvermutung liegen weit auseinander. Im Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission sind fünf Kriterien vorgesehen. Für die Feststellung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses müssen danach zwei der fünf Kriterien erfüllt sein. In der Position des Europäischen Parlaments wird hingegen auf EU-weit verbindliche Kriterien verzichtet. Es werden nur acht nicht-abschließende Aspekte aufgeführt, die neben der Rechtsprechung des EuGH, nationalen Regelungen und Rechtsvorschriften bei der Feststellung des Beschäftigungsstatus zu berücksichtigen sind. Der Rat schlägt hingegen die Anzahl der Kriterien auf sieben und die Schwelle für die gesetzliche Beschäftigungsvermutung auf drei angehoben.

Wie geht es weiter

Auf der Pressekonferenz des informellen Rats am 14. Juli in Madrid zeigte sich die spanische Vizepremierministerin Díaz optimistisch, die Trilogverhandlungen noch während der spanischen Ratspräsidentschaft abzuschließen. Unterstützung fand sie bei Kommissar Schmit, der auf die Mindestlohnrichtlinie verwies. Auch dort lagen zu Beginn des Trilogs die Positionen weit auseinander.