Überarbeitung der EU-Quecksilberverordnung
Europäische Kommission plant Verbot von Dentalamalgam ab 2025
CC – 08/2023
Die Europäische Union (EU) soll quecksilberfrei werden. In
der Vergangenheit wurde mit der Quecksilberverordnung aus dem Jahr 2017 das
hochgiftige Quecksilber in zahlreichen Anwendungen verboten, zum Beispiel bei
der Goldgewinnung, in Batterien, Leuchtstoffröhren, Thermometern und
Barometern. Eine der letzten noch verbleibenden Form von Quecksilber in der EU
ist Dentalamalgam - ein Füllungsmaterial aus Quecksilberlegierungen, das für
zahnmedizinische Behandlungen verwendet wird. Dies soll sich bald ändern. Wenn
es nach Plänen der Europäischen Kommission geht.
Vollständiges Verbot ab 2025
Mit dem Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung der
EU-Quecksilberverordnung plant die Europäische Kommission, Dentalamalgam zu
verbieten. Einen entsprechenden Verordnungsvorschlag legte sie am 14. Juli vor. Darin strebt die Europäische Kommission ein vollständiges Verwendungs-,
Herstellungs- und Ausfuhrverbot ab dem 1. Januar 2025 an. EU-Bürgerinnen und
Bürger sowie die Umwelt sollen damit vor der giftigen Chemikalie Quecksilber
geschützt werden. Die Initiative der Europäischen Kommission steht im Einklang
mit den Zielen des Europäischen Green Deal, der EU-Chemikalienstrategie für
Nachhaltigkeit aus dem Jahr 2020 und des Null-Schadstoff-Aktionsplans der EU
aus dem Jahr 2021.
Rolle der Krematorien
Trotz
Vorkehrungen wie verpflichtenden Amalgamabscheidern und einer vordosierten und
verkapselten Verwendung in Zahnarztpraxen kann Quecksilber in die Umwelt
gelangen. Im Fokus stehen hier die Krematorien. Unter den heutigen Bedingungen
nehmen die Quecksilberemissionen in Krematorien seit Jahren zu. Sie könnten
durch den Einsatz von Abgasminderungstechnologien vermieden werden. Es gibt
allerdings keine EU-weite Regelung dazu, was dazu führt, dass Mitgliedstaaten
sehr unterschiedlich streng vorgehen.
Gesundheits- und Umweltschutz
Wenn Quecksilber
in die Umwelt freigesetzt wird, kann es wieder in die Nahrungskette gelangen.
Rückstände werden häufig in Fischen und Meeresfrüchten sowie in Böden gefunden.
Abgelagertes Quecksilber hat eine lange Lebensdauer, insbesondere wenn es in
Methylquecksilber umgewandelt wird. Dies ist gesundheitsschädigend, denn eine
hohe Quecksilberbelastung kann das Gehirn, die Lunge, die Nieren und das
Immunsystem des Menschen schädigen.
Strenge Vorschriften und Ausstiegspläne
In Deutschland wurden im Jahr 2021 rund 47 Millionen
Zahnfüllungen bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Davon waren 1,4 Millionen
Amalgamfüllungen – ein Anteil von rund 3,2 Prozent. Der Verbrauch von
Dentalamalgam ist in der gesamten EU, sowie in Deutschland stark rückläufig.
Dies liegt vor allem an der Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrages - dem
Minamata-Übereinkommens. Das Minamata-Übereinkommen ist am 16. August 2017 in
Kraft getreten und wurde bisher von der EU und 143 Ländern, darunter alle
EU-Mitgliedstaaten, ratifiziert. Es wird seit dem 1. Januar 2018 durch die
Quecksilber-Verordnung (EU)
2017/852 umgesetzt. Seitdem gilt in der EU ein Dentalamalgam-Verbot bei
Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren und stillenden
Patientinnen.
Die DSV hat sich zuletzt 2021 zu einer Folgenabschätzung der
Europäischen Kommission zur Überarbeitung der EU-Quecksilberverordnung positioniert. Aus Sicht der DSV
erschien es aufgrund der strengen Vorschriften in Deutschland nicht
zwangsläufig notwendig, Dentalamalgam komplett zu verbieten. Das von der
Europäischen Kommission vorgeschlagene vollständige Verbot erfordert nun eine
gesundheitspolitische Grundsatzdiskussion um zuzahlungsfreie Füllstoffe in der
Versorgung.