Euro­päi­sche Kommis­sion plant Verbot von Dentala­malgam ab 2025

CC – 08/2023

Die Europäische Union (EU) soll quecksilberfrei werden. In der Vergangenheit wurde mit der Quecksilberverordnung aus dem Jahr 2017 das hochgiftige Quecksilber in zahlreichen Anwendungen verboten, zum Beispiel bei der Goldgewinnung, in Batterien, Leuchtstoffröhren, Thermometern und Barometern. Eine der letzten noch verbleibenden Form von Quecksilber in der EU ist Dentalamalgam - ein Füllungsmaterial aus Quecksilberlegierungen, das für zahnmedizinische Behandlungen verwendet wird. Dies soll sich bald ändern. Wenn es nach Plänen der Europäischen Kommission geht.

Voll­stän­diges Verbot ab 2025

Mit dem Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung der EU-Quecksilberverordnung plant die Europäische Kommission, Dentalamalgam zu verbieten. Einen entsprechenden Verordnungsvorschlag legte sie am 14. Juli vor. Darin strebt die Europäische Kommission ein vollständiges Verwendungs-, Herstellungs- und Ausfuhrverbot ab dem 1. Januar 2025 an. EU-Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt sollen damit vor der giftigen Chemikalie Quecksilber geschützt werden. Die Initiative der Europäischen Kommission steht im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal, der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit aus dem Jahr 2020 und des Null-Schadstoff-Aktionsplans der EU aus dem Jahr 2021.

Rolle der Krema­to­rien

Trotz Vorkehrungen wie verpflichtenden Amalgamabscheidern und einer vordosierten und verkapselten Verwendung in Zahnarztpraxen kann Quecksilber in die Umwelt gelangen. Im Fokus stehen hier die Krematorien. Unter den heutigen Bedingungen nehmen die Quecksilberemissionen in Krematorien seit Jahren zu. Sie könnten durch den Einsatz von Abgasminderungstechnologien vermieden werden. Es gibt allerdings keine EU-weite Regelung dazu, was dazu führt, dass Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich streng vorgehen.

Gesund­heits- und Umwelt­schutz

Wenn Quecksilber in die Umwelt freigesetzt wird, kann es wieder in die Nahrungskette gelangen. Rückstände werden häufig in Fischen und Meeresfrüchten sowie in Böden gefunden. Abgelagertes Quecksilber hat eine lange Lebensdauer, insbesondere wenn es in Methylquecksilber umgewandelt wird. Dies ist gesundheitsschädigend, denn eine hohe Quecksilberbelastung kann das Gehirn, die Lunge, die Nieren und das Immunsystem des Menschen schädigen.

Strenge Vorschriften und Ausstiegs­pläne

In Deutschland wurden im Jahr 2021 rund 47 Millionen Zahnfüllungen bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Davon waren 1,4 Millionen Amalgamfüllungen – ein Anteil von rund 3,2 Prozent. Der Verbrauch von Dentalamalgam ist in der gesamten EU, sowie in Deutschland stark rückläufig. Dies liegt vor allem an der Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrages - dem Minamata-Übereinkommens. Das Minamata-Übereinkommen ist am 16. August 2017 in Kraft getreten und wurde bisher von der EU und 143 Ländern, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, ratifiziert. Es wird seit dem 1. Januar 2018 durch die Quecksilber-Verordnung (EU) 2017/852 umgesetzt. Seitdem gilt in der EU ein Dentalamalgam-Verbot bei Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren und stillenden Patientinnen.


Die DSV hat sich zuletzt 2021 zu einer Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der EU-Quecksilberverordnung positioniert. Aus Sicht der DSV erschien es aufgrund der strengen Vorschriften in Deutschland nicht zwangsläufig notwendig, Dentalamalgam komplett zu verbieten. Das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene vollständige Verbot erfordert nun eine gesundheitspolitische Grundsatzdiskussion um zuzahlungsfreie Füllstoffe in der Versorgung.

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