
Fit für den Arbeitsmarkt
Praktika als Einstieg in den Job
MB – 08/2023
Die Europäische Kommission hat am
11. Juli 2023 Konsultationen zur Stärkung des EU-Qualitätsrahmen für Praktika begonnen. Die
Sozialpartner haben jetzt die Möglichkeit, ihre Standpunkte bis Mitte September
2023 zu formulieren. Hintergrund ist unter anderem eine
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14.Juni 2023, über die die DSV
bereits im
Juni 2023 informiert hat.
Wozu ein Europäischer Qualitätsrahmen?
Durch die Förderung von Praktika sollen junge Menschen Einstiegsmöglichkeiten
in den Arbeitsmarkt bekommen. Das ist nicht neu. In Deutschland gibt es
Berufspraktika während der Schulzeit bereits seit Jahrzehnten. Die Finanz- und
Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 hatte innerhalb der Europäischen Union
(EU) aber zu einer enorm hohen Jugendarbeitslosigkeit geführt. Handlungsbedarf
wurde gesehen, dass junge Menschen nach Abschluss ihrer schulischen Ausbildung
einen Einstieg in das Berufsleben finden können. Die Notwendigkeit zu handeln
wurde auch deshalb gesehen, weil die Mitgliedstaaten im Rahmen der
Strategie Europa 2020 eine Beschäftigungsquote
von 75 Prozent für Frauen und Männer zwischen 20 und 64 Jahren vereinbart hatten. Mittlerweile
ist die sogar auf 78 Prozent bis 2030 angehoben worden.
Daher wurde nach einem Prozess von 2011 bis 2014 mit der
Ratsempfehlung vom 10. März 2014 ein entsprechender europäischer Qualitätsrahmen formuliert. Die Leitlinien sollen fundierte Lerninhalte
und angemessene Arbeitsbedingungen sicherstellen. Dazu gehört unter anderem der
Abschluss einer schriftlichen Praktikumsvereinbarung, aus der sich alle
wesentlichen Praktikumsinhalte (Ziele, Arbeitsbedingungen, Dauer etc.) ergeben
sollen. Ziel der Ratsempfehlung ist es auch, den Anteil von im Ausland angebotenen
Praktika zu erhöhen, so dass bereits in einem frühen Stadium die Mobilität von
Arbeitskräften im Binnenmarkt gefördert wird.
Anpassungsbedarf ist geboten
Anfang 2023 hat die Europäische Kommission – wie bereits berichtet - den Europäischen Qualitätsrahmen analysiert und hält eine Anpassung
gerade im
Europäischen Jahr der Kompetenzen 2023 für geboten, da es auch wieder um die Förderung von Berufschancen für
jungen Menschen geht. Das Europäische Parlament will aber noch einen Schritt
weitergehen. Nach seinen Vorstellungen sollte aus der Empfehlung eine
Richtlinie für hochwertige Praktika werden. Daher hat es seiner Entschließung
vom 14. Juni 2023 bereits einen entsprechenden Vorschlag beigefügt.
Soziale Absicherung der Praktikanten
Die bisherige Empfehlung formuliert als sogenannte
„Transparenzanforderungen“, dass Praktikumsanbieter unter anderen in der
Anzeige bereits darüber informieren sollen, ob die Praktikanten eine Vergütung
oder Aufwandsentschädigung erhalten sowie ob eine Kranken- und
Unfallversicherung vorgesehen ist. Das Parlament fordert in seinem Richtlinien-Entwurf bei den
„Qualitätskriterien“ darüber hinaus, dass Praktikanten einen Rechtsanspruch auf eine Vergütung
entsprechend der Richtlinie
(EU) 2022/2041 haben, also den Mindestlohn erhalten sollen. Dies zieht folgerichtig
auch den Zugang zu den Sozialversicherungssystem nach sich, weshalb nach den
Vorstellungen des Parlaments eine Absicherung in der Kranken-, Arbeitslosen-
und Rentenversicherung entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften erfolgen
soll. Eine Absicherung in der Unfallversicherung dürfte damit auch verbunden
sein.