Praktika als Einstieg in den Job

MB – 08/2023

Die Europäische Kommission hat am 11. Juli 2023 Konsultationen zur Stärkung des EU-Qualitätsrahmen für Praktika begonnen. Die Sozialpartner haben jetzt die Möglichkeit, ihre Standpunkte bis Mitte September 2023 zu formulieren. Hintergrund ist unter anderem eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14.Juni 2023, über die die DSV bereits im Juni 2023 informiert hat.

Wozu ein Europäischer Qualitätsrahmen?

Durch die Förderung von Praktika sollen junge Menschen Einstiegsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt bekommen. Das ist nicht neu. In Deutschland gibt es Berufspraktika während der Schulzeit bereits seit Jahrzehnten. Die Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 hatte innerhalb der Europäischen Union (EU) aber zu einer enorm hohen Jugendarbeitslosigkeit geführt. Handlungsbedarf wurde gesehen, dass junge Menschen nach Abschluss ihrer schulischen Ausbildung einen Einstieg in das Berufsleben finden können. Die Notwendigkeit zu handeln wurde auch deshalb gesehen, weil die Mitgliedstaaten im Rahmen der Strategie Europa 2020 eine Beschäftigungsquote von 75 Prozent für Frauen und Männer zwischen 20 und 64 Jahren vereinbart hatten. Mittlerweile ist die sogar auf 78 Prozent bis 2030 angehoben worden.

Daher wurde nach einem Prozess von 2011 bis 2014 mit der Ratsempfehlung vom 10. März 2014 ein entsprechender europäischer Qualitätsrahmen formuliert. Die Leitlinien sollen fundierte Lerninhalte und angemessene Arbeitsbedingungen sicherstellen. Dazu gehört unter anderem der Abschluss einer schriftlichen Praktikumsvereinbarung, aus der sich alle wesentlichen Praktikumsinhalte (Ziele, Arbeitsbedingungen, Dauer etc.) ergeben sollen. Ziel der Ratsempfehlung ist es auch, den Anteil von im Ausland angebotenen Praktika zu erhöhen, so dass bereits in einem frühen Stadium die Mobilität von Arbeitskräften im Binnenmarkt gefördert wird.

Anpassungsbedarf ist geboten

Anfang 2023 hat die Europäische Kommission – wie bereits berichtet -  den Europäischen Qualitätsrahmen analysiert und hält eine Anpassung gerade im Europäischen Jahr der Kompetenzen 2023 für geboten, da es auch wieder um die Förderung von Berufschancen für jungen Menschen geht. Das Europäische Parlament will aber noch einen Schritt weitergehen. Nach seinen Vorstellungen sollte aus der Empfehlung eine Richtlinie für hochwertige Praktika werden. Daher hat es seiner Entschließung vom 14. Juni 2023 bereits einen entsprechenden Vorschlag beigefügt.

Soziale Absicherung der Praktikanten

Die bisherige Empfehlung formuliert als sogenannte „Transparenzanforderungen“, dass Praktikumsanbieter unter anderen in der Anzeige bereits darüber informieren sollen, ob die Praktikanten eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung erhalten sowie ob eine Kranken- und Unfallversicherung vorgesehen ist. Das Parlament fordert in seinem Richtlinien-Entwurf bei den „Qualitätskriterien“ darüber hinaus, dass Praktikanten einen Rechtsanspruch auf eine Vergütung entsprechend der Richtlinie (EU) 2022/2041 haben, also den Mindestlohn erhalten sollen. Dies zieht folgerichtig auch den Zugang zu den Sozialversicherungssystem nach sich, weshalb nach den Vorstellungen des Parlaments eine Absicherung in der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften erfolgen soll. Eine Absicherung in der Unfallversicherung dürfte damit auch verbunden sein.