
Mehr Schutz vor den Risiken gegenüber Asbest
Richtlinienüberarbeitung in der Zielgeraden
IF – 10/2023
Die Einigung
zwischen den Verhandlungsteams der Europäischen Kommission, des Europäischen
Parlaments und dem Rat der Europäischen Union über die Revision der Richtlinie
2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am
Arbeitsplatz erfolgte zügiger als erwartet. Während des Sommers konnte man sich
auf ein Resultat, welches für alle Seiten annehmbar war, verständigen.
Arbeitnehmerschutz an vorderster Stelle
Im Ausschuss
für Beschäftigung und Soziales (EMPL) wurde am 7. September über das erzielte Ergebnis der
interinstitutionellen Verhandlungen über den Vorschlag für eine Änderung der Asbestrichtlinie abgestimmt. Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein wichtiges Thema im Europäischen Parlament, auch
parteiübergreifend. Demzufolge wurde die Einigung mehrheitlich angenommen. Die finale Einigung wurde im Sinne des laufenden
Gesetzgebungsprozesses am 3. Oktober in der Plenarsitzung in Straßburg mit
einer überwältigenden Mehrheit von 620 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen
von den Europaabgeordneten angenommen.
Europa soll asbestfrei werden
Mit den neuen
Vorschriften werden die derzeitigen Grenzwerte für Asbest erheblich verringert
und mit den technologischen Fortschritten bei den Methoden zur Messung von
Asbestfasern in Einklang gebracht. So soll in einem ersten Schritt der
Höchstwert der Exposition von derzeit 0,1 f/cm³ auf 0,01 Asbestfasern pro cm³
für einen Übergangszeitraum von höchstens sechs Jahren verringert werden.
Danach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, für die Messung von Asbestfasern
die neue Methode der Elektronenmikroskopie anzuwenden. Diese ermöglicht auch
die Messung von dünnen Asbestfasern. Nach der Einführung der
Elektronenmikroskopie sind zwei Optionen zulässig. Werden auch dünne
Asbestfasern gemessen, bleibt der Expositionshöchstwert bei 0,01 f/cm³. Werden
keine dünnen Asbestfasern gemessen wird der Expositionshöchstwert auf 0,002
f/cm³ verringert. Daneben wurden noch verbesserte Vorbeuge- und Schutzmaßnahmen
vereinbart.
Der menschenzentrierte Ansatz
Die neue Richtlinie
enthält zusätzlich neue Anforderungen zum stärkeren Schutz der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer vor Asbestexposition. Sie müssen individuelle Schutzausrüstung
und Atemschutzgeräte tragen und die Schutzausrüstung muss dementsprechend gereinigt
werden. Bei katastrophen- und arbeitsmedizinischer Dekontamination wird es ein spezielles
Dekontaminationsverfahren geben. Bei Arbeitsunfällen werden meist nur einzelne
Personen, welche durch lokal begrenzte Unfälle gefährdet waren, dekontaminiert.
Offenes Ende
Das Europäische
Parlament wünscht sich für die Zukunft ein asbestfreies Europa und fordert die
Europäische Kommission auf den „unsichtbaren Killer“ weiterhin zu bekämpfen.
Besonders im Rahmen des Green Deals und der damit einhergehenden
Gebäudesanierunsgwelle braucht es eine langfristige Strategie gegen
Asbestexposition. Die Thematik wird sicherlich auch in der nächsten
Legislaturperiode wichtig. Um den Schutz für die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu erhöhen und das berufsbedingte Krebsrisiko zu senken sind
intensive Schulungen zum Umgang mit Asbest angedacht. Solange der Green Deal in
der Umsetzung ist und die Renovierung von Gebäuden in den Mitgliedsstaaten noch
Jahrzehnte andauert, wird ein asbestfreies Europa noch lange dauern.
Ausblick
Die Europäische
Kommission zeigte sich sehr zufrieden mit der Debatte auf europäischer Ebene.
Das Ergebnis zielt auf die Beseitigung arbeitsbedingter Todesfälle ab, die auch
mit dem angenommenen strategischen EU-Rahmen für Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz zusammenhängen. Der Rat der Europäischen Union hat am 23. Oktober den neuen Regeln formal zugestimmt, die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der
Richtlinie zwei Jahre Zeit, um den neuen Expositionshöchstwert von 0,01 f/cm3
einzuführen, und sechs Jahre, um die Elektronenmikroskopie zur Messung von
Asbest am Arbeitsplatz einzuführen. Der Weg in eine asbestfreie Zukunft und die
Bewusstseinsbildung über die Gesundheitsrisiken wird weiterhin auf der
europäischen Agenda bleiben müssen.